Niemand will Frauen an die Front zwingen - und damit verweigert der Gesetzgeber Frauen das fundamentale Recht, immer und überall genauso behandelt zu werden wie Männer. |
Sie nennen das Selbstbestimmungsgesetz und es soll die große Revolution bringen. Männer und Frauen endgültig auf Augenhöhe und das immer. Entscheidend ist nicht mehr, was eine Hebamme oder ein Geburtshelfer Jahre oder auch oder Jahrzehnte zuvor zu sehen geglaubt zu haben hat, sondern wie sich der dabei Betrachtete heute fühlt. Ein Gang zum Amt. Ein wenig warten. Fertig ist die Gerechtigkeit.
Unbürokratische Regelung
Doch die unbürokratische Regelung, sie stolpert durch allerlei Fallstricke und sie krankt an einem Geburtsfehler. Eines der wenigen von der Ampelregierung durchbuchstabierten Gesetze beruft sich im Grunde auf die Ideen einer Gruppe von "Nur zwei"-Fundamentalisten, die vor 85 Jahren das Grundgesetz zusammenschrieben. Und es muss deshalb Sonderregeln schaffen, die die "Selbstbestimmung" zu einer nur zeitweise gewährten staatlichen Gnade schrumpfen lassen.
Selbstbestimmung, das heißt hier Selbstbestimmung nur bis zu dem Tag, an dem ein Krisen- oder Kriegsfall akut wird und die Bundesregierung sich gezwungen, sieht, die Wehrpflicht wieder einzusetzen. Kein Mann kann dann noch tiefer in sich hineinhören und feststellen, dass seine weibliche Seite sein Leben doch stärker prägt. "Für den Dienst an der Waffe bleibt vorübergehend die rechtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen, wenn eine Änderung des Geschlechtseintrags in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Spannungs- oder Verteidigungsfall erfolgt", heißt es da.
Fremdbestimmungsregelung
Das Selbstbestimmungsgesetz als Fremdbestimmungsregelung. Mag der Körper auch nicht passen, nicht jedermann kann sich zu jeder Zeit entscheiden, sein richtiges Geschlecht eintragen zu lassen. Die Möglichkeit zum Wechsel gilt nur, solange damit nicht der Versuch verbunden sein könnte, sich der allgemeinen Wehrpflicht zu entziehen.
Als Grundlage dafür führt der Gesetzgeber ausgerechnet das Grundgesetz an, in dem es bis heute heißt, "Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden". Interpretiert wird das von Verfassungsrichtern und Politik als Passus, der verbietet, Frauen zum Wehrdienst einzuziehen.
Eine Überinterpretation, denn wäre ein solches Verbot beabsichtigt gewesen, hätten Mütter und Väter des Grundgesetzes den Platz für diesen einen Satz sicherlich noch gefunden, hätten sie die Wehrunwürdigkeit der Frauen dauerhaft festschreiben wollen.
Altbackene Überinterpretation
Doch niemand der direkt damit Befassten lebt mehr, keiner kann Auskunft geben. Womöglich wollte die verfassungsgebende Versammlung nur betonen, dass die Möglichkeit besteht, Männer zum Wehrdienst einzuberufen, dass das für Frauen ebenso gilt, hielten sie vielleicht für völlig selbstverständlich, denn seinerzeit wurde noch nicht gegendert. Männliche Bezeichnungen meinten im Bedarfsfall vielmehr Frauen einfach mit.
Inzwischen ist aus dem Passus jedoch Verbot des Frauenwehrdienstes geworden, der beim Gesetz über die "Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag" (SBGG) umfangreiche Begradigungsregeln erfordert. Bei diversen Angehörigen des dritten Geschlechts etwa ist es nicht klar, in welchem Maße sie unter die grundgesetzliche Formel "Männer" fallen.
Der Kanonenfutter
Bei Frauen hingegen, die sich selbst als Mann sehen, steht aufgrund fehlender Erfahrungen noch nicht fest, wie sehr eine mit der Änderung des Geschlechtseintrages plötzlich entstehende Wehrpflichtigkeit auf die Bereitschaft Betroffener einwirken, sich zum selbstempfundenen Geschlecht zu bekennen.
Es heißt zwar "das Kanonenfutter", doch die Politik liest "Kanonenfutter" immer noch ausschließlich männlich. Niemand hat die Absicht, Frauen an die Front zwingen - und auch die Fortschrittskoalition orientiert sich in ihrem "Selbstbestimmungsgesetz" an einer in der Finsternis einer längst vergangenen Vergangenheit definierten Formel, die Frauen ein fundamentales Recht verweigert: Nämlich immer und überall genauso behandelt zu werden wie Männer.
3 Kommentare:
"... denn seinerzeit wurde noch nicht gegendert. Männliche Bezeichnungen meinten im Bedarfsfall vielmehr Frauen einfach mit."
Das haben Sie gut formuliert. Ausspreche Anerkennung.
Liebe Hooliganinnen und Dorfschlägerinnen, Vollbart und Lippenstift sieht einfach Scheiße aus. Dass mußte jetzt Mal raus.
... aber Vollbart und lackierte Nägel, das geht!
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