Mittwoch, 20. Dezember 2023

Wahlwiederholung: Abwicklung im Krisengebiet

Berlin wählt noch mal, ganz knapp vor dem Ende der Legislaturperiode. Die ersten Plakate hängen schon.

Niemand ging nach den letzten Parlamentswahlen in Berlin auf die Straße. Niemand protestierte gegen die Ergebnisse. Natürlich, es gab einige wenige Unregelmäßigkeiten, aber die Behörden hatten die Situation durchgängig im Griff. Eine internationale Beobachtermission aus Vertretern der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des EU-Parlaments und des Europaparats war gar nicht erst angereist. 

Deutschland gilt als Rechtsstaat, in dem es sich nicht lohnt, Wahlen zu manipulieren: Wie die letzten Jahre der Vorgängerregierung, geprägt von offenem Hass aus Teilen der Bevölkerung, Ablehnung und Überdruss, zeigt auch der Überlebenskampf der Ampel-Koalition in Berlin, dass Regieren sich für niemanden lohnt.

Kleinliche Angriffe der Opposition

Doch in ihrem Kleinkrieg gegen die trotz aller Unregelmäßigkeiten im Großen und Ganzen ja doch rechtmäßig gewählte Regierung lässt die Opposition keine Gelegenheit aus, für Unruhe zu sorgen und die staatlichen Organe in Gänge zu delegitimieren. 

Ermutigt von einem Bundesverfassungsgericht, das zuletzt kleinlich die Geschäftsgrundlage des gesamten kommenden sozialdemokratischen Jahrzehnts vom Tisch fegte - sämtliche Richterinnen und Richter wurden im Verlauf der Amtszeit einer CDU-Kanzlerin ernannt! - war es CDU und CSU nicht genug, das der Bundestag selbst sich auferlegt hatte, dass die Bundestagswahl 2021 bei allernächster Gelegenheit irgendwann in 431 Berliner Wahlbezirken für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl durchgeführt wird, sobald das Wetter wieder besser ist. Aber auch nicht zu heiß.

Die Union wollte mehr, sie wollte die endgültige Vernichtung der Linkspartei, deren letzter Lebensfaden zwei Direktmandate aus dem Unregelmäßigkeitsgebiet sind, und sie wollte die gewandelte Stimmung im Land nutzten, um neue Mehrheitsverhältnisse herzustellen. 

Ein Marsch auf Berlin in Form einer Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestages zur Anordnung einer Wahlwiederholung noch vor der nächsten regulären Wahl. Eine Wahlprüfungsbeschwerde, der die Richter der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Doris König folgten - kaum anderthalb Monate nach einem gemeinsamen Abendessen der Verfassungsorgane in Karlsruhe.

Als wäre es ein Unterschied

Als würde es einen Unterschied machen, muss die Bundestagswahl nun nicht nur in 432, sondern in 455 von 2.256 Wahlbezirken wiederholt werden. Obwohl es keine Fälle von Gewalt, keinen organisierten Stimmenkauf und kein systematisches Auffüllen der Wahlurnen mit gefälschten Stimmzetteln gegeben hatte, sondern nur einige Verzögerungen, Zählfehler und Organisationspannen, wie sie in jeder Weltstadt vorkommen können, erklärten die Richtenden den konsequenten Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 zur Wahlwiederholung in einem angemessenen, aber symbolischen Maße nur für "überwiegend rechtmäßig". 

Anschließend belehren die Richter die Volksvertreter: Der Bundestag habe "das Wahlgeschehen unzureichend aufgeklärt". Dies habe das Bundesverfassungsgericht nun im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgeholt.

Nun muss die Bundestagswahl in weiteren 25 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden. Dazu ist der Bundestag nun aufgerufen, die Wahl in neuen Teilbereichen für ungültig zu erklären, sie gleichzeitig aber für Wahlbezirke, in denen alles gar nicht so schlimm war wie gedacht, seine bereits abgegebene Ungültigkeitserklärungen aufzuheben. Damit wird nun nicht nur dort gewählt, wo bisher eine Neuwahl drohte, sondern zum Teil dort nicht, dafür aber nebenan, wo Pleiten, Pech und Pannen den Kern der demokratischen Willensbildung bislang nicht berührt zu haben schienen.

Glück für die Linke und das Land

Glück für die Linkspartei und deren Abspaltung Wagenknecht-Liste: Die 39 Sitze, die die beiden Gruppierungen vor zwei Jahren durch eine Sonderregel erobern konnten, obwohl die Linke die Fünf-Prozent-Hürde nicht überwinden konnten, bleiben beiden hoffnungsfrohen Formationen erhalten. 

Mit Rücksicht auf anderenfalls drohende Weiterungen hat das Bundesverfassungsgericht darauf verzichtet, eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl in Banane anzuordnen. Die Furcht vor unabsehbaren Folgen für den Rechtsstaat setzte der möglichen Rechtssetzung scharfe Grenzen: Wie rechtmäßig wären all die wegweisenden Bundestagsbeschlüsse seit Herbst 2021 gewesen, wenn alle Berliner Abgeordneten ihr Amt ohne legitime Grundlage ausüben? Welches Recht auf Übergangsgeld und Altersvorsorge hätten die Parlamentarier erworben, die nie welche waren? Müssten sie ihre Diäten zurückzahlen? Ihre Mitarbeiter auch?

Jetzt gleich oder erst 2025?

Viele Antworten mussten die Richter vermeiden, keine geben konnten sie aber auch nicht. Deshalb nun ein Urteil, das der Linken ihre beiden im Krisengebiet gewonnenen Direktmandate und damit auch Mehrheitsverhältnisse im Bundestag unangetastet lässt. Für Berlin, eine Metropole im dauernden Ausnahmezustand, wird selbst die notwendige symbolische Teilwiederholung zu einer Herausforderung.

Einmal mehr werden die Völker der Welt auf diese Stadt schauen und mit den Berliner*innen und ihren Gästen bangen: Klappt es diesmal? Was ist mit dem Wetter? Wie bald muss, wie spät darf die Nachwahl zum Urnengang 2021 vonstattengehen? Soll sie schon mit der anstehenden EU-Wahl über die Bühne gehen, oder reicht es vielleicht, sie parallel zur nächsten Bundestagswahl im herbst 2025 abzuhalten?


9 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

OT
>> Israelischer Oppositionsführer fordert Ende der deutschen Finanzströme an Hamas <<

Juhwotsch wieder goldig. Bestimmt hat er das nicht DORT gefordert, wo man dieser Forderung nachkommen könnte.

Anonym hat gesagt…

Noch'n OT

>> Bauernprotest zeigt Wirkung: Selbst Lang jetzt offen für Änderungen bei Agrardiesel <<

Auch goldig. Seit Jahrzehnten werden dem aufmüpfigen Pöbel bei solchen Gelegenheiten ein paar Bröcklein hingeworfen, sogleich platzen sie vor Stolz, dass sie DIE-DA-OBEN erfolgreich gnötigt hätten.

Anonym hat gesagt…

Ich dachte, Berlin wird auf Beschluss des Verfassungsgerichts zugeschüttet. Vielleicht beim nächsten Mal.

Anonym hat gesagt…

>> Bauernprotest zeigt Wirkung

Das hatten die Vorbilder unserer Regierenden aber besser im Griff.

https://de.wikipedia.org/wiki/Entkulakisierung

Anonym hat gesagt…

Jetzt wird man im Fernseh' mit der letzten Legion gepestet. wo sogar Bolschewikiblödia (!) einräumt: "Mit der historischen Realität hat die Handlung wenig gemein."
Thomas Sangster erinnert an Kuno, den späteren Ritter Wimmerzahn, auf dem Sklavenmarkt: Und hier ein körperlich und geistig zurückgebliebener junger Mann zum halben Selbstkostenpreis!
Ofenkundig hat Gott Admiral Tirpitz' Fluch erhört ...

Anonym hat gesagt…

Das hältst du am Sack nicht aus - In 80 Tagen um die Welt mit einem Bimbo als Passepartout.
(((Die))) wollen es ofenkundig wissen ...

Anonym hat gesagt…

Statt Vernes Quotenfranzosen also der Quotenafrikaner als Diener, sogar mit echter Konjunktivitis wie direkt aus dem Kral, das macht nichts bzw. Sinn. Fogg sieht aus, als käme direkt aus dem Heroinentzug, und ein kurzes Durchskippen zeigt alles, was TV unguckbar macht. Pseudodoku-Wackelkamera, sinnlose Drohnenshots (weil man das Ding halt mit abgerechnet hat), Glanzfratzen in High-Definition Nahaufnahme und die unvermeidbare Tanzszene. Malen nach Zahlen, bloß als Film.

Anonym hat gesagt…

die Bundesbauverhinderungsbeauftragte sitzt bei Lanz und lallt. Kritik lächelt sie weg . Sie hat kein Problem . "jaja Verordnungen usw -wir leben in einer Demokratie "

so bräsig - so unbegründet selbstsicher .

Sozis sind Sand im Getriebe

Anonym hat gesagt…

sinnlose Drohnenshots

Bei Waterloo (1970) hatten sie wenigstens noch echte Hubschraubären:
Du weißt doch, welche Strafe auf Plünderung im Feld steht? - Jawohl, Sir, meine Ginration heute Abend kann ich mir von der Backe wischen ...