Diskriminierend, frauenfeindlich, gefälscht: Die Darstellung von Annalena Baerbock als Verbotsprophetin muss vom Markt genommen werden - den Verantwortlichen droht zudem eine hohe Satirestrafe. |
Es war zynisch, es war frauenfeindlich, es würdigte den Aberglauben von Millionen herab und säte Zwist und Hass zwischen den Wohnvierteln der Armen mit ihren Dieselautos und denen des aufgeklärten Bürgertums mit dem geleasten ID4. Das Magazin "Der Spiegel" reagierte sensibel und lehnt die die Wutanzeige einer wirtschaftsnahen Lobbygruppe gegen die grüne Kanzlerinnenkandidatin Annalena Baerbock sofort ab.
Verstoß gegen Satirerichtlinie
Redaktionelle Inhalte und Anzeigenteil müssen identisch sauber sein und den bundesweit geltenden Satirerichtlinien entsprechen, die die Anzeige der Lobbyorganisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft gegen das Wahlprogramm der Grünen zweifellos verletzt, wie Florian Harms, Chef des teilstaatlichen Nachrichtenportale T-Online urteilte. Andere Blätter aber waren weniger zimperlich: Sowohl die FAZ als auch die eigentlich verlässlich staatsfreundlichen "Zeit" und "Süddeutsche Zeitung" ließen sich kaufen und veröffentlichten das obszöne Motiv mit der jungen Grünen, die zwei vermeintliche Verbotstafeln in den Armen hält.
Ein Vorgang, der nachwirkt. Wegen mehrerer Beschwerden über die umstrittene Baerbock-Kampagne des Lobbyverbands INSM hat jetzt der Deutsche Presserat ein Ermittlungsverfahren gegen die "Süddeutsche Zeitung" eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass Vorschriften zur Kennzeichnung von Satire verletzt und "die massive Platzierung der Anzeige und deren direkte Kombination mit dem redaktionellen Inhalt als presseethisch fragwürdig“ gewesen seien. Der angebliche Auftritt der grünen Hoffnungsträgerin Annalena Baerbock als Mosesin habe nachweislich nie stattgefunden, sondern sei ein "frei erfundenes Ereignis".
Mehrere Beschwerdeführer hatten sich an den Presserat gewandt und darauf hingewiesen, dass es sich bei der Darstellung Baerbocks um klassische fake news handele, die als Satire getarnt sei.
Spaß als bekannte rechte Strategie
Dabei handelt es sich um eine bekannte rechte und teilweise rechtsextremistische Strategie, die der "Tagesspiegel" bereits vor längerer Zeit aufgedeckt hatte. vermeintlich ironisch überspitzt, malen sie ein verzerrtes Bild der Realität, das die Legitimität auch auch guter, vorbildlicher Witze infragestellt. Auch die "Süddeutsche Zeitung", die sich stets starkgemacht hatte für ein deutsches Europa im Sinne des Hades-Planes, konnte und durfte wissen, dass eine Darstellung der sympathischen und beliebten Annalena Baerbock als Verbotspriesterin gegen Ziffer 7 der EU-Satirerichtlinie verstößt. Danach darf Humor nicht wegtun, er muss ausreichend gekennzeichnet und klar als nicht ernst gemeint erkennbar sein, vom Bundeshumoramt (BHA) abgenommen und genehmigt werden und keinen Hohn und Spott enthalten.
Beschwerden gegen die obszöne Darstellung Baerbocks sind derweil auch direkt beim Bundeshumoramt (BHA) eingegangen. Hier wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Verfahren kommen, weil die Behörde mit Sitz im thüringischen Wasungen ausschließlich Witze genehmigt, die im gesamtgesellschaftlichen Sinn "auf die Förderung und Stärkung der Grundwerte der Demokratie gerichtet ist", wie das BHA in einer offiziellen Stellungsnahme auf PPQ.li-Anfrage mitteilte.
Humorprüfer verweigern Erlaubnis
Es sei davon auszugehen, dass die Initiatoren der herabwürdigenden Darstellung Baerbocks als Verbotsprophetin gewusst hätten, dass sie für ihre hasserfüllte Kampagne von den Humorprüfern und Satire-Genehmigungsinstanzen keine Erlaubnis erteilt bekommen würden. "Schon allein dass Frau Baerbock in einem orientalischem Gewand dargestellt wurde, um damit persönliche oder religiöse Gefühle zu verletzten, disqualifiziere die INSM-Kampagne als hetzerischen und spalterischen Versuch, im beginnenden Wahlkampf zum Meinungskampf gegen vermeintlich drohende Freiheitsbeschränkungen und wegfallende Privilegien aufzurufen.
Die gezielte und beabsichtige Nichtvorlage der geplanten Satire beim BHA könnte deshalb als Satirehinterziehung eingestuft werden. "Dann hätte der Vorgang ernst Konsequenzen für die Verantwortlichen", heißt es in Wasungen unter Drei. Hier drohen Geld- oder sogar Haftstrafen auf Bewährung, nachdem im Zuge der Verschärfung der Hygienegesetzgebung auch die Rechtsvorschriften zur Verbreitung von Hass, Hetze und Humor europaweit angepasst und durch die EU-Richtlinie gegen Schmähgedichte, menschenfeindliche Memes und vulgäre Witze vereinheitlicht wurden.
7 Kommentare:
>> Sowohl die FAZ als auch die eigentlich verlässlich staatsfreundlichen "Zeit" und "Süddeutsche Zeitung" ließen sich kaufen
Dazu aktuell Argonerd.
Käuflichkeit ist nur ein Problem, wen man sich bei den falschen einkauft bzw. was falsches verkauft.
Im übrigen bin ich dafür, daß Fallschirmspringen mit Verbrennermotor verboten wird. Entweder Windmühle oder Koboldpack im Nacken, sonst ist Flaute.
Die Anzeige liegt zwischen harmlos und zu realistisch, aber weil das Annalena grad Schlagseite hat, kotzen die natürlich, dass sie hier nicht schnell genug waren.
@greenpeace
Verstoß gegen Luftverkehrsordnung, Luftverkehrsgesetz, fahrlässige Körperverletzung = Aberkennung der Gemeinnützigkeit.
Haha nur Spaß.
"erfahrener Pilot " ( gez )
fliegt unironisch in einen Leewirbel .
was für ein Depp -
sofern vorhanden : PPL a b oder c aberkennen ; 2 Jahre Z wg vorsätzlicher Gefährdung der Umwelt
Noch so eine Satire, von SPON
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So will Löw gegen Portugal spielen
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Ich wußte gar nicht, daß der noch spielberechtigt ist. Aber wenn es der Spiegel schreibt.
Machen wir uns doch nichts vor: Der Kerl bekommt, wenn überhaupt, ein wenig meck-meck.
Unsereiner hingegen hat zu tun, nicht in der Einbahnstraße die Tür vom Moped zu laut zuzuschlagen.
Es ist alles eitel, und ein Haschen nach Wind.
OT, Pipi:
flachdenker 18. Juni 2021 at 21:33
Ich muss hier mal in die Rund danken: Danke das Ihr alle zusammen gelegt habt und die GEZ-Gebühren ...
Wann höhrt diser Spuck auf? Wieeederlich.
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