Wenn beide es machen wollen, braucht es ein operatives Eingreifen der Medizin. |
Es waren die Experten des juristischen Dienstes des Bundestages, von denen ein entschiedenes Stopp kam. Gerade hatten Unionsfraktion, Bundeskanzleramt und die mächtigen Landesverbände eine für alle tragbare Lösung für die Kandidatenkandidatenfrage zwischen CDU und CSU gefunden geglaubt - Job.-Sharing zwischen Armin Laschet und Markus Söder. Und nun die rechtlichen Bedenken an der geplanten Notbremse für den Bruderstreit in der letzten Volkspartei: Zwar sei im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, dass es nicht mehrere Bundeskanzler geben dürfe. Doch die in Art 63 gewählte Formulierung "der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt" deute auf den dringenden Wunsch der Väter und Mütter des Grundgesetzes hin, zu jeder bestimmten Zeit jeweils nur einen Bundeskanzler zu haben.
Mächtigster deutscher Amtsträger
Eine Expertise, die sich auch in Pandemiezeiten nicht so einfach vom Tisch wischen lässt. Der Bundeskanzler steht zwar in Deutschland in der protokollarischen Rangfolge erst nach dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt und dem Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble als letzten Weggefährten des Vereinigungskanzlers Helmut Kohl erst an dritter Stelle, gilt aber zugleich als der politisch mächtigste deutsche Amtsträger.
Eine Kanzlerdemokratie könnte theoretisch von mehreren Kanzlern geführt werden, so das Gutachten aus der Rechtsgelehrten, weil der Begriff Plural und Singular nicht unterscheide - ein Kanzler ist semantisch dasselbe wie zwei oder drei Kanzler. Doch mehrere hochkarätige Referate des Kanzleramts stellten die Doppelbesetzung selbst bei halben Bezügen dennoch infrage.
In einem Vermerk von Anfang März erklärte demnach eine Rechtsexpertin des EU-Kontaktreferats, die "grundsätzliche Besetzung der Stelle des Bundeskanzlers mit mehreren Personen gleich welchen Geschlechts zu gleichen Zeit" sei mit Blick auf die "grundgesetzlich gebotene Verhältnismäßigkeit" und die "derzeit nicht belegte Wirksamkeit" einer Doppelbesetzung für die europäischen Partner irritierend, für die Bevölkerung verwirrend und in Fragen der Amtshaftung unübersehbar.
Es hakt am Personenstand
Es hakt am Personenstand, doch weil der Wunsch, Kanzler zu werden, sowohl bei Armin Laschet als auch bei Markus Söder unbändig und unstillbar ist, haben die Fraktionsexperten der Union nun offenbar einen Weg gefunden, das unmöglich scheinende dennoch möglich zu machen. Im politischen Berlin kursiert derzeit die Parole von der "siamesischen Lösung" als radikalem und zugleich revolutionären Schritt: Dabei würden Armin Laschet und Markus Söder in einer komplizierten und mehrere Stunden dauernden Vereinigungsoperation in der hervorragend beleumundeten Charité zusammengenäht, so dass sie die ersehnte Kanzlerkandidatur anschließend gemeinsam anstreben könnten.
Es wäre eine Weltsensation, denn in der medizinischen Fachliteratur sind bislang nur Operationen zur Trennung von siamesischen Zwillingen gelistet, keine einzige zur Zusammenführung zweier bis dato - abgesehen von gemeinsamen Gremiensitzungen und Zusammenkünften des Corona-Kabinettes - getrennt lebenden Menschen. Juristisch aber würde das kluge medizinische Manöver den Weg für eine Doppelkanzlerschaft öffnen, wobei die Rechtsexperten des Bundeskanzleramtes vorab schon darauf hingewiesen haben, dass bei den anstehenden OP die Eindämmungsverordnungen zur Corona-Pandemie beachtet werden müssten.
Beide sind dann auch ein Hausstand
Da Söder und Laschet nicht als ein Hausstand gelten, müssten sie mit entsprechendem Abstand zusammengenäht werden - wenigstens ein Moma Abstand sei unerlässlich,etwa durch eine sogenannte "abwandte Vereinigung", bei der ein Gesicht nach vor und das andere nach hinten weise, wobei "vorn" ebenso wie "hinten" nicht abschließend definiert seien.
Angesichts der verlockenden Aussicht, die größte Krise der Union seit den Seehofer-Kriegen vergleichsweise günstig und nachhaltig beilegen zu können, dürfte eine Entscheidung über den Operationstermin allerdings dennoch schon in Kürze fallen. Nach einer Phase der Genesung, Erholung und des Einlebens in den neuen gemeinsamen Kanzlerkörper würden Armin Laschet und Markus Söder dann gerade noch rechtzeitig zum immer schneller anwachsenden Erfolg der deutschen Impfkampagne mit doppelter Energie in den Wahlkampf starten und - so der Plan - schließlich im September gemeinsam ein Ergebnis holen, dass um drei, vier oder gar fünf Prozent über dem der konkurrierenden Grünen liegt.
7 Kommentare:
Was soll das Theater um Laschet und Söder? Die wa(h)re Politik findet ehe bereits im Verborgenen statt. So findet der grüne Daumen Sven Giegold BitCoin und Co. völlig in Ordnung (https://sven-giegold.de/schlagwort/bitcoin/)
https://twitter.com/sven_giegold/status/1304536523812077568
Muss aufpassen, dass er nicht Mecker von Robert und Annalena bekommt und politisches Asyl in UK beantragen muss.
https://btc21.de/news/die-gruenen-gegen-bitcoin/
Die wa(h)re Politik findet ehe bereits im Verborgenen statt. ---
Das wußten, und sprachen es aus, Walther Rathenau, wie auch zuvor Benjamin d'Isreali (der Örl von Bakenfeld). Und die mußten es ja genau wissen.
Das gab es mal bei Perry Rhodan. Die Dualen Kapitäne der terminalen Kolonne Traitor.
OT, aber ich fühle mich gedrängt:
Auf einem aktuellen Pipi - Artikel wird Wallace Fard Muhammad erwähnt. Man gurgele den Namen und klicke "Bilder" an: Wenn DER Afrikaner ist, dann bin ich Schime Maimonides.
Herrschaften! Etwas mehr Gewissenhaftigkeit bei der Recherche bitte! Man kann sich doch nicht auf die dahingeschlumpften Gesinnungsaufsätze einer Trulla aus dem Kontaktreferat verlassen, die zuvor noch im Gartenbauamt Steglitz-Zehlendorf Radieschen gezählt hat! Die kann doch nicht wissen, dass der nach der Neugründung der Länder kurzzeitig geschaffene mitteldeutsche Verfassungsgerichtshof in seiner einzigen Entscheidung in einer Nebenbemerkung geurteilt hat, dass sehr wohl mehrere Bundeskanzler gleichzeitig amtieren können! Und wegen des Einigungsvertrages ist diese Entscheidung geltendes Bundesrecht mit Verfassungsrang.
Ist doch auch klar: Art.63 bestimmt nur das Wahlprozedere, schon dem Wortlaut nach ist es keinesfalls so, dass nach der Wahl eines Bundeskanzlers nicht noch einer, zwei oder ,vierzehn gewählt werden könnten! Ich verstehe die Aufregung nicht....
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