Sonntag, 25. April 2021

Kluge Kommunikation: Wie #allesdichtmachen die Aussperre besiegte

Sieg der Schauspieleraktion über die Ausgangssperrendiskussion.

Angela Merkel hatte bis zur letzten Minute um eine andere Begrifflichkeit gekämpft. Statt "Ausgangssperren", wie sie die als "Bevölkerungsschutzgesetz" beschlossene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vorsieht, möge die Kanzlerin besser stets von "Ausgangsbeschränkungen" sprechen, hatten die Experten der Bundesworthülsenfabrik (BWHF) die Regierungschefin in den Tagen vor der großen Entscheidung förmlich bekniet. Doch so entschlossen Merkel diese ihre letzte Schlacht um die Deutungshoheit auch führte: Diesmal machten die angeschlossenen Sendeanstalten nicht mit.

Pulver nicht verschossen

Das Pulver einer Regierung, die in den zurückliegenden Monaten ein Maskenversagen, einen Grenzschließungsblackout, ein Impfdesaster, den Zusammenbruch der größten Hightech-Hoffnung, einen neuen Strompreisrekord, als "Abgabe" eingeführte Steuererhöhungen und zahllose Korruptionsskandale überstanden hat, ist damit allerdings natürlich noch nicht verschossen. Schon im kurzfristigen Rückblick wird vielmehr deutlich, wie es der Kommunikationsabteilung der Großen Koalition gelang, gegen den heftigen Gegenwind aus der Opposition und sogar von Grünen und Linken zu kreuzen. Und sich binnen von nur 48 Stunden wieder zum unumschränkten Herren des Verfahrens zu werden.

Der Schlüssel für diesen überraschenden Kommunikationscoup lag ausgerechnet bei einer Aktion, die anfangs aussah wie plumpe Querdenker-Propaganda, die die Pandemiebekämpfungsleistungen der Bundesregierung schmähen sollte. Unter dem Hashtag #allenrechtmachen hatten sich fünf Handvoll Künstler, Kultruschaffende, Schauspielernde und Angehörige des Fernsehballetts von ARD und ZDF zusammengefunden, um mit verbotenem Zynismus und ungekennzeichneter Satire gegen die ja nur vorübergehende Aussetzung von Grundrechten zu sticheln. Das Echo war laut, entschlossen und einhellig. So nicht, Genossen Künstler. Schuster, bleib bei deinem Leisten. Schauspielender, lies lieber aus deinem Drehbuch vor. 

Zwei Tage im Meinungsorkan

Zwei Tage lang tobte der Meinungsorkan, zwei Tage, in denen Bundespräsident Walter Steinmeier schnell Zeit fand, das neue Bevölkerungsschutzgesetz zu unterzeichnen, das umgehend im elektronischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und nur Stunden später in Kraft treten konnte. Den Regeln des Zweiten Grundgesetzes der Mediendynamik zufolge bekam das schon kaum noch jemand mit: In der Bühnenmitte hatten sich Liefers, Turkur und Makatsch dafür zu verantworten, dass ihr Zynismus mehr als 81.000 Corona-Tote das Leben gekostet hatte. Der Rest verschwamm.

Über Ausgangssperren oder auch nur Ausgangsbeschränkungen musste nicht mehr diskutiert werden. Drängender waren nun Verschwörungserzählungen: Wer steckt dahitler? War das ganze ein AktionMarke Storymachine, Streeck und Heinsberg? Scriptet reality? Nach nur 48 Stunden entfernte Youtube #allesdichmachen aus den Suchergebnissen, so dass interessierte Zuschauer statt der inkriminierten Kurzfilme der Aktion jetzt aufklärende Enthüllungen über die Hintergründe des Alleingangs der - inzwischen noch - 42 Zyniker finden. 

Das Ziel der Unternehmung war erreicht, der Opfergang von Jan Josef Liefers nach Canossa hatte seinen edelsten Zweck erfüllt: Die Ausgangssperre ist in Kraft, die leidigen verfassungsrechtlichen Bedenken beerdigt. Das Impfversagen spielt keine Rolle mehr, der peinliche Kandidatenstreit nicht, die historische Weichenstellung zu gemeinsamen EU-Schulden ist kein Thema und wird auch keines mehr.

Jeweils ab 22 Uhr abends kann Deutschland nun gerettet werden.


5 Kommentare:

Carl Gustaf hat gesagt…

Lieder zur Ausgangsssperre: heute mit Franz Josef Degenhardt: Spiel nicht mit den Schmuddelkindern https://www.youtube.com/watch?v=AqJuGxwKEZI&list=RDAqJuGxwKEZI&start_radio=1&t=0

Quatschkopf hat gesagt…

Immer dran denken, diese Machtstruktur bzw. Regierung wird seit vielen Jahren von angeblich mündigen Bürgern per Wahlkreuz legitimiert.

Warum also sollte man ein Nutzviehvolk, das sich ein Dasein ohne ihre angehimmelten Schinder und Metzger nicht vorzustellen vermag, vor genau diesen schützen? Die Masse will doch ganz offensichtlich geknechtet und geschlachtet werden. Egal, ob nun durch neue exotische Importfachkräfte oder alte einheimische Schergen. Die haben ihren tausendjährigen Nazischuldkult derart zu einer Selbstverachtungsrreligion verklärt, dass sie meinen, nur durch selbstlose Extrembuße noch etwas weiterleben dürfen.

Eine Ausgangssperre macht für bereits geistig eingekerkerte also wenig Sinn. Sie beschützt diese lebenden Toten nur davor, sich im genau so degeneriert und schiksalsergeben dahin schlurfenden Gegenüber selbst beobachten zu können.

Dichtmachen ist für alle, die nicht ganz dicht sind, also eine durchaus verlockende Alternative zur meist schmerzlichen Selbsterkenntnis, kein wichtiges Genie, sondern nur ein x-beliebig austauschbares Rädchen im Getriebe zu sein.

Und wer sich klein fühlt, nimmt gerne Führung an. Egal, wohin.

Anonym hat gesagt…

Der Trick mit der 24-stündigen medialen Beschallung zum Thema Ausgangssperre war, dass die anderen kassierten Menschenrechte wie Reise- und Aufenthaltsfreiheit, Hausrecht und körperliche Unversehrtheit kaum thematisiert wurden.

Drucksache 19/28444 S.6:

(9) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf

Art 2 GG: (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 11 GG: (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Art 13 GG: (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Die Verschärfung der §73 und §74 des neuen Infektionsschutzgesetzes bedeutet insbesondere, dass die Strafvorschrift des § 74 IfSG teilweise die in § 73 bisherigen genannten Bußgeldtatbestände zu Straftaten erhebt. Eine Straftat liegt vor, wenn der ordnungswidrige Corona-Verstoss mit Vorsatz begangen wurde und die Handlung eine Verbreitung einer der im Infektionsschutzgesetz gelisteten Krankheiten ermöglicht hat/könnte.

§ 74 IfSG: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ...“
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__74.html

Ob jetzt der Jogger nach Ausgangssperre das volle Programm bekommt oder der, der in der Öffentlichkeit eine Cola trinkt, ist zweifelhaft; teuer wird es sicher. Aber für Mitmenschen, die bspw. für Ansammlungen verantwortlich sind, bei denen massenweise gegen Auflagen verstoßen werden, also für die Organisatoren solcher Versammlungen, könnte das Vollwaschprogramm plus Schleudergang gestartet werden. Der Hammer der Gefügigkeit ist jetzt gewaltig größer für Nicht-Gerade-Denker.

Anonym hat gesagt…

ja, was sollen sie denn machen???????

Anonym hat gesagt…

@Anonym Anonym hat gesagt... "Der Trick mit der 24-stündigen medialen Beschallung ..."

Das Sahnestück kommen immer nach dem Entwurf ins Gesetz: „... und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) können insoweit eingeschränkt werden.“

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) können insoweit eingeschränkt werden.
https://www.buzer.de/32_IfSG.htm?m=/10_GG.htm

Weiß doch jeder, dass Viren sich per Brief, Telefon und insbesondere via Internet verbreiten.