Die erste Assoziation verrät alles über die Gefährdung der eignen Persönlichkeit. |
Kurz vor knapp steht der Bundestag vor der Abschaffung des höchst fremdenfeindlichen und zutiefst diskriminierenden Begriffs "Rasse" aus dem Grundgesetz, der dort durch das Unwissen der Verfassungsmütter und -Väter gelandet war, obwohl es stets ein Ding bezeichnete, dass es nie gegeben hat. Im Unterschied zu Katzen und Hunden, aber auch Pferden kennt die Entwicklung des Menschen keiner "Rassen" oder "rassische" Unterschiede, genausowenig wie "biologische" Geschlechter, von denen frühere Generationen glaubten, sie unterschieden beispielsweise Frauen und Männer.
Schicksalhafte Zuckeranlagerungen
Ausschließlich die Frage der Blutgruppenzugehörigkeit ist noch strittig, hier ist der Wille nicht Vorsehung, sondern ein zufällig festgelegtes Schicksal prägt etwa die Corona-Geneigtheit, allein durch die Willigkeit bestimmter Zuckerverbindungen, sich molekülklein an die körperbildenden Zellen anzulagern.
Während der Gesetzgeber dieses Problem bislang ignoriert, fühlt er sich durch den wachsenden öffentlichen Druck nun gerade in der Corona-Krise endlich bemüßig, das deutsche Rasseproblem anzugehen: Die Vokabel soll schon in der nächsten Ausgabe der Verfassung verschwinden, für das von Liebhabern gern "GG" genannte Grundgesetz von 1949 wäre es die 217. Änderung und eine gänzlich gegen den Trend. Ddenn das eigentliche Wunder des Grundgesetzes ist, dass es über all die Jahre nie kürzer, dafür aber unablässig länger und länger geworden ist. Inzwischen besteht mehr Grundgesetz aus Grundgesetz, das ursprünglich nicht im Gundgesetz stand, als aus Grundgesetz, der im originalen Grundgesetz zu finden war.
Das ewige Wachstum des Grundgesetzes
Kam das noch mit schmalen 146 Artikeln auf 47 Seiten aus, die aus 12.216
Wörtern bestanden, die wiederum aus 73.368 Zeichen zusammengesetzt
waren, ist die aktuelle Version ein Regelwerk, das in Zeichen gerechnet bereits um mehr die Hälfte dicker ist. 86 Seiten zählt das GG heute, es umfasst nun 23.231 Worte mit satten 153.092 Zeichen. Ein stabiles Wachstum verschriftlichter Parteienwünsche auf diesen Niveau vorausgesetzt, würde das Grundgesetz zu seinem 100. Geburtstag einen Umfang von mehr als 183.000 Zeichen erreichen, zum 200. wäre es dann bereits mehr als 450.000 Zeichen stark.
"Rasse" substrahiert nun immerhin fünf - und beeilen muss sich, wer vor der Abschaffung des "rassismusdeterminierenden" (Anatol Stefanowitsch) Begriffs noch schnell den amtlichen Rassismustest machen will. Angelehnt an den klassischen Nazi-Test, mit dem PPQ.li bereits vor fünf Jahren Tausenden von "Jaaber-Nazis" die mittelstandsbürgerliche Maske vom Gesicht gerissen hatte.
Selbsterkenntnis als Diagnose
Selbsterkenntnis als ersten Weg zur Besserung bietet auch der nach dem PPQ-Vorbild geschnittene Rassismustest von IDRlabs International. Die ursprüngliche Forschung, auf der dieser Test basiert, wurde von den Forschern Liang, Li und Kim in Zusammenarbeit mit der University of Maryland und der University of California Santa Barbara durchgeführt. Der Rassetest setzt die Arbeit dieser Wissenschaftler mit den gelebten Erfahrungen nicht-weißer Einwanderer in westlichen Nationen erstmals so um, dass das vom Grundgesetz präjudizierte Konstrukt des Rassismus als charakterimmanentes Persönlichkeitsmerkmal definiert werden kann.
Schon der spontane Gedanke, eventuell ein "falsches" Ergebnis erzielen und damit als Rassist dazustehen, sollte Testpersonen warnen: Womöglich ist dem tatsächlich so. Dann aber bietet der Rassetest, den PPQ jetzt gemeinsam mit IDRLabs anbietet, die sicherste Möglichkeit umfassender Diagnostik: Wer die wissenschaftlich fundierten Fragen selbstehrlich beantwortet, erhält am Ende ein bewerbungsmappentaugliches Zeugnis, das vor allem bei Berufswünschen Richtung Beamtentum, Politik und/oder freie Schriftstellerei viele Wege vereinfacht.
Testergebnisse können ausgedruckt und Bewerbungsunterlagen beigefügt werden, der Test ist kostenlos, PPQ.li speichert die Ergebnisse nicht.
Hier geht es zum Nazi-Test "Wie viel Nazi bin ich?"