Sonntag, 27. September 2020

Beliebt bei Rechtsextremen: Bremen verbietet jemenitische Flagge

Die Flagge des Bürgerkriegsstaates Jemen erfreut sich bei Rechtsextremen und Reichsbürgern großer Beliebtheit. Nun verbietet das Land Bremen die Symbole aus dem öffentlichen Raum. Wer die Fahne des arabischen Landes dennoch zur Schau stellt, riskiert ein saftiges Bußgeld. 

 Das Bundesland Bremen verbietet jemenitische Fahnen und ähnliche Flaggen anderer arabischer Staaten in der Öffentlichkeit. Ein entsprechender Erlass tritt morgen in Kraft, wie die Innenbehörde der Hansestadt mitteilte. Damit wird das Polizeigesetz um eine Bestimmung ergänzt, die das öffentliche Zeigen und Verwenden der schwarz-weiß-roten Flaggen verbietet, die anlässlich der Wiedervereinigung von Nord- und Südjemen am 22. Mai 1990 offiziell eingeführt worden war. 

Beamte dürfen jemenitische Fahnen einziehen

Beamte dürfen die Fahnen bei Verstößen konfiszieren, den Besitzern droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer von der SPD bezeichnete die Flaggen als "Symbole nationalsozialistischer und ausländerfeindlicher Gesinnung", die aus der Öffentlichkeit verbannt werden müssten. "Es war Zeit zu handeln", sagte er mit Blick auf die jüngsten Ereignisse bei Corona-Demonstrationen in Berlin, wo Rechtsextremisten nicht nur türkische Fahnen und Regenbogenflaggen, sondern auch die jemenitische Staatsflagge beim Sturm auf den Reichstag geschwenkt hatten. 

Die jemenitische Fahne gilt seit Langem als ein Erkennungszeichen von Rechtsextremen, Reichsbürgern und anderen Demokratiegegnern. Anders als Hakenkreuzfahnen und ähnliche nationalsozialistische Abzeichen war die Nationalflagge des Jemen, die aus drei gleich großen horizontalen Streifen in rot, weiß und schwarz besteht, bisher nicht verboten. 

 Provokanter Panarabismus

Die drei provokanten Farbtöne gelten als die panarabischen Farben - das Rot wird näherungsweise im Pantone-Farbsystem mit 032 c beziehungsweise im CMYK-Farbsystem mit 0-90-85-0 angegeben. Es gab bisher lediglich Bestimmungen, wonach die Polizei die Fahnen etwa bei Demonstrationen in bestimmten Fällen beschlagnahmen kann. Der Erlass begründet das Verbot laut Bremer Innenbehörde damit, dass das Zeigen der schwarz-weiß-roten Flaggen "eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung" darstellt. 

Eingegriffen werden aber soll nur in Fällen, wenn "eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht". Bremen ist das erste Bundesland, das so rigoros gegen den ohnehin unter einer Dauerkrise leidenden Jemen durchgreift. Andere Länder aber sollen und wollen folgen.  

Die jemenitische Fahne geht zurück auf das Jahr 1962 und wurde ursprünglich als Flagge der Vereinigten Arabischen Republik eingeführt. Rot stand für den revolutionären Geist des jemenitischen Volkes, Weiß für die Hoffnung auf eine bessere Zukunft und Schwarz erinnerte an die dunkle Vergangenheit. 

Ein Stern in der Mitte stand für Einheit und Unabhängigkeit, er fiel später mit der Wiedervereinigung der kommunistischen Demokratischen Volksrepublik Jemen - arabisch Dschumhūrīyat al-Yaman ad-Dīmuqrātīya asch-Schaʿbīya - mit der abwechselnd von Saudi-Arabien und Ägypten gelenkten Jemenitischen Arabischen Republik und dem Beginn des bis heute anhaltenden Bürgerkrieges im Land weg.


5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Laut Wikipedia ist dieses verruchte Land global auf dem letzten Platz des Gender Gap Reports der ehrenwerten Stiftung Weltwirtschaftsforum. 'Wir müssen' (A. Merkel) dankbar dafür sein, dass das Weltwirtschaftforum Geld und Experten erübrigen kann, die 'uns' (A. Merkel) die Augen über dieses Land öffneten. Das Verbot war mehr als überfällig, da hilft es auch nichts, dass die Nazis die Flagge falsch herum halten um die Behörden zu verwirren.

Die Anmerkung hat gesagt…

Im Anhang zur Verbotsverfügung ist außerdem noch ausgeführt, daß fürderhin auch der Bismarcklappen nicht mehr öffentlich feilgeboten werden darf. Sonst könnte noch jemand auf die Idee kommen, sich die gute alte Kaiserzeit zurückzuwünschen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Flaggen_des_Deutschen_Kaiserreichs#National-_und_Handelsflagge

Anonym hat gesagt…

Ronen Steinke , ("siddaidsche Zeitung" ) klärt auf ( heute aufgeschnappt bei deutschlandfunk-nova :

"es gibt da bestimmte Begriffe die wollen wir nicht mehr verwenden ( nennt schlimme Bsp. ) "

Moderatorin bestätigt .

"wobei Begriffe wie Schusspe oder Schlammmassel lustig sind " ( MOderatorin findet das auch - sind so lustige Worte " .

dann aber wieder die akademische Strängge : "ABER einige Worte sind nicht geeignet oder eben auch belastet "


aus : "das belastete Wort - Ronen Steinke ordnet die deutsche Sprache ; 1789 S. , persilia Dümmdruck ; mit einem Vorwort von Dettleff Holtz

Die Anmerkung hat gesagt…

Hasskommentare

Zahlreiche Geldstrafen für Shitstorm

Für die Beleidigung der Frau mit einer abfälligen Bezeichnung für das weibliche Geschlechtsorgan waren demnach 3800 Euro für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld fällig.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.hasskommentare-zahlreiche-geldstrafen-fuer-shitstorm-nach-jagdfoto.c4d37725-48c4-4483-8073-207e62cafc49.html
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Ich sitze jetzt schon einen Tag in den Internetbibliotheken rum, finde diese abfällige Bezeichnung für das weibliche Geschlechtsorgan aber nicht. Weiß jemand, auf welcher Seite das steht?

Anonym hat gesagt…

mit einer abfälligen Bezeichnung für das weibliche ...

Vor längerem las ich wo auch immer, daß "Sqaw" angeblich "Otze" bedeuten würde, Squaw Valley also "Otzental" - aber vor ein paar Jahren hinwiederum, daß wohl doch nicht. "Hier findet sich kein Schwein zurecht ..." - Erich Kästner.