Freitag, 10. Juli 2020

CDU: Wider den inneren Feind

Die Verbreitung übertrieben kritischer Bilder (sogenannte "Memes") könnteCDU-Mitglieder künftig das Parteibuch kosten.

In der Eckkneipe, am Rande Fußballplatzes oder bei der Familienfeier bleibt es vorerst noch erlaubt, doch für Kritik an der Parteispitze in den sozialen Netzwerken zieht die CDU nun eine klare Grenze: Parteimitglieder, die sich künftig des sogenannten "Parteibashings" schuldig machen, droht demnächst ein Parteiausschluss. Eine entsprechende Satzungsänderung ist auf den Weg gebracht, betroffen von der Neuregelung wären in Zukunft Mitglieder der Union, die Twitter, Facebook oder TikTok missbrauchen, um "regelmäßig ihrem Ärger über ihre Partei Luft zu machen", wie das Reichsnachrichtendienst RND aus der Satzungskommission der CDU erfahren hat.

Erstmals geht damit eine deutsche Partei auch intern gegen Hass, Hetze und Zweifel vor, um Äußerungen in sozialen Netzwerken zu regulieren und die Parteilinie sauberzuhalten. Konkret zielt die neue Verfahrensweise zum Parteifrieden auf Parteimitglieder, die in  “sozialen Medien gegen die CDU und ihre Repräsentanten nachdrücklich und fortgesetzt Stellung nehmen", wenn sie mit ihren Vorschlägen, Hinweisen und Kritiken "erhebliche Verbreitung erlangen”.

Solche Schädlinge am Busen der größten Regierungspartei droht ein Ausschluss - zwar wird das Schreiben und Veröffentlichen von Büchern nicht explizit genannt, doch der Hintergrund der schärferen Auflagen  dürfte der von der SPD-Spitze seit seit fast zehn Jahren betriebene Ausschluss des früheren Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin sein, der bisher immer noch nicht zu einem Abschluss gebracht werden konnte.

Die CDU orientiert sich dabei an Carl Schmitts Beschwörung "Wider den inneren Feind".
„Eine Demokratie, in der oppositionelle Stimmen unerwünscht sind, eine Demokratie, in der soziale oder kulturelle und religiöse Vielfalt unerwünscht ist, ist keine“, hatte Angela Merkel bei ihrer wegweisenden Rede vor dem EU-Parlament gerade erst als Richtschnur ausgegenen. Das derart zu betonen, war eine klare Ansage auch an die eigene Partei, die namentlich allerdings nicht genannt wurde. 
Parteischädigendes Verhalten in sozialen Medien war bisher noch nicht in der CDU-Satzung geregelt, jetzt sollen darunter auch Fälle fallen, in denen ein Mitglied "den Namen der Partei für sich oder eine Organisation in der Absicht verwendet, der Partei Schaden zuzufügen". Nicht erlaubt ist es weiterhin, als CDU-Mitglied "andere Parteien finanziell oder in sonstiger Weise in nicht unerheblichem Umfang" zu unterstützen. Wird ein solches Vergehen festgestellt, etwa wenn CDU-Abgeordnete mit konkurrierenden Parteien abstimmen, drohen dem neuen CDU-Statut zufolge Verwarnung, die Enthebung von Parteiämtern oder als schärfstes Mittel der Ausschluss aus der Partei.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die Maßnahmen, also ein Parteiausschluss als Höchststrafe, sind lächerlich. Ich finde, man kann sich auch hier mehr an den historischen Vorbildern orientieren. Also in leichten Fällen Verbannung in unwirtliche Gegenden der Hauptstadt, oder bei besonders schweren Fällen - Sabotage, Plattformbildung oder Likes von AfDlern - öffentlich füsilieren.

Die Anmerkung hat gesagt…

Wolfgang Herles

„Früher haben sich so gut wie alle CDUler ungeniert als Schwarze bezeichnen lassen. Heute will das niemand mehr. Schwarz zu sein, gilt in der CDU fast schon als parteischädigend. Um nicht zu sagen als rassistisch.“

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/herles-faellt-auf/der-rassist-und-das-rasseweib/

Jodel hat gesagt…

Geht denen der Mitgliederschwund nicht schnell genug? Reicht die Halbierung der Mitgliederzahl
seit 1990 nicht aus?
Also los, raus mit allen Kritikern, Quertreibern und Nörglern. Bis endlich nur die reinen, folgsamen und erleuchteten Schäfchen übrig bleiben. Hoffentlich reicht es dann noch für
400 Aufrechte, sonst wird es eng mit dem Parteiengesetz.