Donnerstag, 20. Februar 2020

Vorbild Pakistan: Anti-Hass aus Islamabad

Der neue Ostbeauftragte der Bundesregierung zum Thema Hassbotschaft.
Weitgehend unbeobachtet von deutschen Medien und ohne jeden Protest der Zivilgesellschaft hat der Kampf gegen Hass und Hetze zu einer erneuten Verschärfung von Strafrechtsvorschriften führen müssen. Mit den neuen Hassmeldegesetzen, die erstmals eine automatische Anzeigepflicht für vermuteten Hass, mögliche Drohungen oder missratene Witze bei neuzugründenden Sondereinsatzgruppen gegen Hetze vorsehen und Internetanbieter nun auch verpflichten, Namen, Anschlusskennungen und Passworte ihrer Nutzer an Behörden von Ordnungsämtern bis hin zu Geheimdiensten weiterzugeben, erreicht Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ein wichtiges Etappenziel ihrer Bemühungen, den Meinungsstreit im Land zu befrieden.

Allein die Drohung des Gesetzgebers, jeder könne jederzeit und vollkommen automatisiert mit einem Strafverfahren ungewissen Ausgangs überzogen werden, weil er sich womöglich ungeschickt ausgedrückt oder eine - bisher in keinem Fall amtliche festgelegte - Hassdefinition falsch interpretiert hat, dürfte ausreichen, Millionen Menschen in Zukunft wirksam davon abzuhalten, ihre Meinung öffentlich zu äußern.

Das Herz eine Mördergrube, der Mund aber fest verschlossen - das Ideal einer deutschen Meinungsfreiheitsschutzpolitik, die vor Jahren noch wegen ihrer Träume von einer Hassmeldepflicht Ziel von Spott und Häme war, nähert sich der Vollendung. Harte Strafen und strikte Verfolgung versprechen der Bundespolitik künftig Ruhe und Ordnung im Land, Widerspruch wird sich im Handumdrehen kriminalisieren lassen, schon Andeutungen abweichender Ansichten dürften nach einigen laut zelebrierten Präzendenzprozessen kaum noch irgendwo gewagt werden.


Zu verdanken ist das einem Vorbild, das eigentlich sowohl bei der Meinungsfreiheit als auch bei der Netzpolitik eher selten als Vorreiter fungiert. Ausgerechnet aber im Bezug auf scharfe und strenge Regulierungsmaßnahmen für soziale Netzwerke und alle anderen Internet-Anbieter mit user generated content ist Pakistan tatsächlich eine echte Pioniernation: Schon im Januar hatte erließ die Regierung des für willkürliche Verhaftungen und undurchsichtige Prozesse bekannten islamischen Staates ein Social-Media-Gesetz mit dem Namen Citizens Protection Against Online Harm, das Unternehmen grundsätzlich für alle Inhalte auf ihren Plattformen verantwortlich macht und sie zum Löschen von Einträgen zwingt, die sich gegen die Regierung oder das Militär im Lande richten.

Mit dem neuen Gesetz müssen sich Social-Media-Unternehmen innerhalb von drei Monaten in Pakistan registrieren und ein Büro im Land eröffnen, das als Beschwerdestelle fungiert. Werden mutmaßlich gesetzeswidrige Inhalte angezeigt, müssen sie binnen 24 Stunden beseitigt werden. Zudem verfügte Ministerpräsident Imran Khan eine Auskunftspflicht auch bei verschlüsselten Inhalten und Nutzerdaten, die an Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste übermittelt werden müssen. Weigert sich ein Anbieter, drohen ihm millionenschwere Strafen.

In Pakistan wird das Gesetz, das als Vorbild für die im Beschlussprozess befindlichen deutschen Regeln gilt, allerdings nicht mit dem Kampf gegen Hetze, Hass und rechts, sondern mit der Notwendigkeit begründet, die "Integrität, den Anstand und Respekt von Einzelnen und die Heiligkeit der Institutionen" zu wahren. Entsprechend ist auch die Einsichtsbereitschaft der Opposition geringer, die Notwendigkeit der Maßnahmen zu akzeptieren. Die oppositionelle Partei PPP spricht von einem Gesetz zur Einschränkung der Meinungsfreiheit, auch der nationale Journalistenverband Committee to Protect Journalists fordert von der Regierung, den Kurs zu ändern. Nighat Dad von der Digital Rights Foundation glaubt, dass "die Definition von Extremismus, Religion oder Kultur" im Gesetz eigens "so weit gefasst und mehrdeutig ist, dass sie den Behörden die uneingeschränkte Macht verleiht, alle Online-Inhalte als illegal, extremistisch oder gegen den Staat zu bezeichnen.

Allein das schon eine Aussage, die bei schlechter Führung nächstens rechtswidrig sein dürfte.

Zum Glück ist das Echo auf die notwendigen Maßahmen zum erweiterten Meinungsschutz in Deutschland bei weitem positiver. Hier, wo Rechtsverletzer im Unterschied zu Pakistan auch mit Haftstrafen rechnen müssen, begrüßen sowohl die staatsfernen Fernsehsender als auch private Zeitungen und zu großen Teilen im Bundesbesitz befindliche große Netzplattformen das "Anti-Hass-Gesetz fürs Netz" (t-online).


3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Beim Kampf gegen die „Faschisten“, zu denen man die Populisten inzwischen umgetauft hat, steht zuviel Freiheit nur im Wege. Die geteilten Gewalten sind da wie immer einer Meinung.

Zu 'Faschisten' gibt es leider keine begriffliche Steigerung mehr, der politmediale Propagandakomplex läuft allmählich heiß.

Anonym hat gesagt…

Da müssten sie sich wohl zuerst zensieren und belangen. Denn was ist diese Aussage sonst als Hass(auf die AFD)und Diskriminierung.Jetzt müssten auch die Letzten aufwachen

Anonym hat gesagt…

@ 1. Anonym: Doch, gibt es. Einige bei Pipi, z.b. 7berjer, pflegen noch einmal ein sozusagen Konzentrat aus dem schon bereits unsäglich bösen NS zu betonen und herauszupressen, indem sie "SS" an allen ihnen passend scheinenden Stellen unterzubringen pflegen. ISSlam, PiSSlam, u.v.m. ---
Die menschliche Seele geht oft merkelwürdige Wege.