Das hat er nun davon: Thomas Kemmerichs Haus muss neu gestrichen werden, aber Zeit hat der Besitzer nun. |
Unverzeihlich wie 1953
Angela Merkel hat wieder einmal gezeigt, wer hier bestimmt, was demokratisch ist. Kemmerichs Handeln, sich im Landtag mutmaßlich auch von Abgeordneten der AfD zum Ministerpräsidenten wählen zu lassen, nannte die Kanzlerin "unverzeihlich". Zuletzt war etwas Vergleichbares 1953 geschehen, als die Gesamtdeutsche Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten, die auf eine Wiederherstellung von Deutschland in den Grenzen von 1937 drängte, Merkels Vorgänger Konrad Adenauer ins Amt wählte und dafür von der CDU mit mehreren Ministerposten belohnt wurde. Das Ergebnis einer Wahl, die ein solches falsches Ergebnis zeitigt, müsse rückgängig gemacht werden, insistierte die frühere CDU-Vorsitzende wobei sie die Wahl selbst mit Fingerspitzen einen "Vorgang" nannte.
Das Titanenringen um Thüringen, es war damit entschieden. Nach neuerer medialer Auffassung hat Angela Merkel jedes Recht, Ministerpräsidenten der Länder, die die Bundesrepublik bilden, je nach Haarfarbe, Parteizugehörigkeit oder auch wegen vermuteter Wahlstimmen von Faschisten, Populisten oder Rechten abzulehnen und eine Neubesetzung zu fordern. Habeck und Kramp-Karrenbauer, aber auch Saskia Esken von der SPD hatten dieses Recht zwar zuvor schon für sich eingefordert. Doch die Richtlinienkompetenz liegt einzig im Kanzleramt, so dass Angela Merkel selbst den scheidenden FDP-Vorsitzenden Christian Lindner anrufen und auf Linie bringen musste.
Eine Bitte um Vergebung
Dann ging es aber schnell. Lindner reiste über die noch nicht endgültig geschlossene Grenze in faschistische Thüringen und zeigte seinem Statthalter die Instrumente. Kein runter, kein fern und tägliche Interviewanfragen aller ARD-Redaktionen, bis die Nerven nicht mehr mitspielen. Dazu Sanktionen der Bundesregierung, keine Finanzhilfen mehr und keine Bundesverdienstkreuze für Thüringer. Kemmerich bereute, er trat - inzwischen in ein Büßergewand gekleidet - zuerst vor ein internes Parteigericht, dann vor die Augen der Öffentlichkeit und bat inständig um Vergebung. Nie wieder werde er oder werde überhaupt irgendwer das Vertrauen der demokratischen Parteien missbrauchen und Politik auf eigene Kappe machen. Nie wieder soll Zwietracht herrschen im demokratischen Block. Kein zweites Mal soll es der Teufel schaffen, die, die doch eigentlich auch an Gott und das Kanzleramt glauben, zu verführen, zu tun, was ihnen nicht zusteht.
Ein sauberer Schnitt,der noch auf eine Genehmigung aus Berlin wartet. Dann heißt es frisch ans Werk, um Neuwahlen anzugehen. Die gehen Umfragen zufolge dann wieder aus wie beim letzten Mal. Aber wenn die FDP nicht wieder antritt, könnte es für Dunkelrot-Rot-Grün reichen. Und wenn nicht, reicht es immer noch für Dunkelrot-Schwarz.
Verhindert werden muss nur, dass die AfD Ramelow mitwählt, denn anderenfalls könnte er die Wahl nicht annehmen.
8 Kommentare:
Neuwahl? Bringen die 'Altparteien' (C.Roth) nun eine Neuauflage von Jeremy Corbyns Neuwahl?
Es wäre nicht so originell wie die Wahl der liberalen Lusche, aber mindestens so unterhaltsam.
>> Verhindert werden muss nur, dass die AFD Ramelow mitwählt, denn anderenfalls könnte er die Wahl nicht annehmen.
Genau das ist es, was ich nicht verstehe. Warum hebt die AfD nicht gut sichtbar überall da ihre Abstimmungspfoten, wo sie völlig bedenkenlos den Anträgen der Linken, Sozen und Grünisten zustimmen kann, um die mit satter demokratischer Mehrheit durchzubringen. Das muß auch so offen kommuniziert werden. AfD stimmt für Antrag der Linken auf billiges Stadtticket des Verkehrsbetriebes. Usw. usf.
Es sind eben auch nur faule Brüder und Schwestern, die ihren Lebensunterhalt in einem Parlamentsbüro erschnarchen.
MDR THÜRINGEN
@linke_Thl, @spdthl und @gruenethl setzen Kemmerich Ultimatum: unverzüglicher Rücktritt oder Vertrauensfrage; Erklärung von Kemmerich bis Sonntag und Erwartung von @cdu_fraktion_th u @fdpfraktionth, die Wahl von @bodoramelow zum MP aktiv zu ermöglichen
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§ 105
Nötigung von Verfassungsorganen
3. die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
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Haben die in Thüringen denn noch Platz für 68 Häftlinge, die schnell eingeliefert und für ganze lange weggesperrt werden müssen?
Wieso, wurde Gewalt angedroht? Wenn ja, dann würde ich aber jetzt ganz schnell nach meinem Popcorn-Eimer greifen.
Siehe Foto oben und Fernsehfilm vom Mittwoch. Er wurde im Parlament unter zeugen von einer Linken mit Gegenständen beworfen.
@mehrere:
Die Drohung mit Gewalt kann man durchaus darin sehen, dass Kemmerichs Kinder bedroht wurde und unter Polizeischutz zur Schule mussten. Was für abartiges Gesindel (nicht die Kinder!)
Die AfD hat sehr wohl schon mit - sinnvollen - Anträgen von Blutrot-rot-grün gestimmt;Beispiel Beihilfen für Waldbesitzer. Die linke Landtagspräsidentin ist auch mit den Stimmen der AfD gewählt worden.
Ramelow interessiert es nicht die Bohne, wenn der mit den AfD-Stimmen gewählt würde. Da ist er pragmatisch. Und den politmedialen Komplex würde es auch nicht interessieren.
Wer kann sich eigentlich sicher sein, dass es Neuwahlen geben wird? Die meisten Abgeordneten haben doch gar kein Interesse, wieder durch Aufstellungsversammlungen hecheln zu müssen und unsicher zu sein, ob es nochmal reicht? Die CDU-Leute, alle direkt gewählt, haben mehrere tausend Euro gelöhnt für den Wahlkampf - die sollen jetzt nochmal? Mit dem Risiko, nicht gewählt zu werden und dafür doppelt gelöhnt zu haben?
Die Einzigen, die Interesse an Neuwahlen haben, sind die Linken. Die hoffen, dass sie nochmal stärker werden, was ja gar nicht sicher ist.
Ich habe den 106er nachgeschoben.
(1) Wer
2. ein Mitglied
c) der Regierung oder des Verfassungsgerichts des Bundes oder eines Landes
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Wenn man es recht bedenkt, dann gehört "davon jagen" (Linke Doppelname) wie "ausmerzen" inzwischen auch zum guten Ton.
Ich hätte da ein paar Ideen. Wo kann ich die einreichen?
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