Donnerstag, 7. November 2019

Morddrohungsverbot: "Schlag ihn tot, den Hund!"


Nach den Morddrohungen gegen die beiden früheren Grünen-Politiker Cem Özdemir und Claudia Roth will die Union eine schnelle Umsetzung des Regierungsplans gegen Hass und Rechtsextremismus durchsetzen. Unionsfraktionsvize Thorsten Frei kündigte an, man werde "nun alles daran setzen, dass es rasch vom Parlament beschlossen wird." Bei "Es" handelt es sich dabei um einen von den Meinungsfreiheitsschutzabteilungen beim Bundesblogampelamt (BBAA) entworfenen detaillierten Plan zum Ausbau eines eigenen deutschen Internets, in dem Bundesbehörden wie der Verfassungsschutz und der MAD es alles kontrollieren können. Nutzerinnen und Nutzer würden keinen Unterschied bemerken, hieß es von einem Sprecher.

Ganz anders als in Rußland


Im Unterschied zu einem eben inkraftgetretenen russischen Gesetz zur Internetüberwachung, das auf das Domain Name System (DNS) abzielt, das sicherstellt, dass Nutzer im Netz dort landen, wo sie hinwollen, sieht der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christiane Lambrecht (SPD) ein Überwachungs- und Managementzentrum vor, das unter dem Namen "Meinungsfreiheitsschutzamt" (MFSA) dafür sorgen soll,  dass künftig "sämtliche rechtsstaatlichen Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus eingesetzt" werden können, wie Lambrecht verspricht.

Nach vielen zögerlichen Jahren, in denen gerademal 14 neue Internetgesetze und Verschärfungen für Strafrechtsvorschriften direkt bezogen auf den Datenraum beschlossen worden waren, reagiert der Bund nun entschlossen auf die landesweit immer stärker grassierenden Angst von Bürgerinnen und Bürger, in dunklen Internetecken von lauernden Rechtsextremisten mit virtuellen Verbalmessern überfallen, beleidigt und als Opfer instrumentalisiert zu werden.

Neben der Entschlüsselung von Whatsapp-Hass und der Wiedereinführung der derzeit wegen falscher EU-Gerichtsentscheidungen ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung plant die Große Koalition ein Morddrohungsverbot, das soziale Netzwerke verpflichtet, jugendsprachliche Wendungen wie "Ich mach dich Messer", die bisher als ritualisierte Drohungen im Sinne "Pfeif' ab, Alter" weitgehende Duldung durch Strafverfolger erfuhren, künftig aktiv ins Visier der Sicherheitsbehörden zu nehmen.

Ritualisierte Drohungen im Visier


Um sogenannte "Äußerer" von "verbaler Gewalt" (Heiko Maas) einzubremsen, die als aktuell akuteste Gefahr für das friedliche Zusammenleben gelten, die Betreffenden Verbaltäter zu stellen und sie mit aller Härte des Gesetzes zu bestrafen, müssen ausländische Internetanbieter künftig IP-Adressen und Wohnanschrifter von Nutzern herausgeben, die "aggressive Beleidigungen" (Lambrecht) ins Netz stellen.

Auf der amtlichen Liste entsprechender Begriffe stehen derzeit neben "Neger", "Hurensohn", "Fick deine Mutter“, „Drecksau“, „Schwanzlutscher", „Pisser", „krasse Vergewaltiger", „Wichser", "Blödmann" und "ihr seid alle Scheiße" allerdings nur der Begriff "Clown", wenn er auf einen Polizeibeamten gemünzt ist. Künftig gilt hier, wer Hassbotschaften produziert oder verbreitet oder verbreitete Hassbotschaften nachmacht oder verfälscht, oder originale, nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. Ausgenommen wären nach der neuen Rechtslage zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, deren Adressen durch eine Änderung des Meldegesetzes generell von einer Veröffentlichung ausgenommen sind, um sie besser vor Hass und Hetze zu schützen.

Vorbild Terrorwortliste der NSA


Um Hetze, Hass und Zweifel im Netz härter bestrafen zu können, planen Innen- und Justizministerium hier eine umfassende Erweiterung, die sich an der Terrorwortliste der NSA orientiert. Auf der stehen "Schweinefleisch", "Flughafen" und "Tornado", weil die Worte als verbale Einstiegsdroge in den islamistischen Terror gelten. Deutsche Entsprechungen im Kampf gegen den grassierenden rechten Terrorismus könnten nach Mutmaßungen der Hamburger "Zeit" Begriffe wie "Alternative", "Lügenpresse", "Entscheidung", "Establishment", "Leben", "Liberalismus" und "Klüngelkapitalismus" stehen.

Auch Goethes "Schlag ihn tot, den Hund!" wäre als strafbarer Mordaufruf nicht mehr Literatur, sondern Minimum ein Jahr auf Bewährung. Ergänzt würde die Giftliste der unzulässigen Online-Begriffe durch ein konkretes Morddrohungsverbot, das Spitzenpolitiker besser schützen soll. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), verriet der "Passauer Neuen Presse" erste Eckpunkte des Planes: "Wer im Internet hetzt und droht, muss künftig härter und effektiver verfolgt werden."

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