Viele Deutsche trauen sich kaum noch, in Umfragen zuzugeben, dass sie sich nicht mehr trauen, zu sagen, was sie denken. Demonstranten verhindern Auftritte von menschenfeindlichen Politikern, bekommen aber außerhalb staatlicher Fernsehsender und den großen Plattformen der politischen Bildung kaum Applaus dafür. Rechte Rattenfänger behaupten nun, die Meinungsfreiheit sei in Gefahr - das, so hat die Hamburger Wochenzeitschrift "Zeit" gerade festgestellt, trifft das keineswegs zu.
"Das Recht auf freie Meinungsäußerung korrespondiert nicht mit einer Pflicht Dritter, sich jeden Blödsinn anhören zu müssen", hat das Blatt herausgefunden. Ein entsprechender Absatz finde sich auch im Grundgesetz, das die sogenannte Zuhörpflicht ausdrücklich nicht enthalte.
Damit steht nun fest, dass es rechtlich zulässig ist, Opa auch mit leichter körperlicher Gewalt daran zu hindern, dass er beim Weihnachtsessen sagt, dass er die AfD wählt. Ebenso darf jeder Anzeige erstatten, wenn er einen alten Schulfreund dabei ertappt, dass er auf Facebook schreibt, dass ihm Greta Thunberg die Motorhaube seines Geländewagens runterrutschen kann. Streit ist hier erlaubt, Blockaden, harter, aber auch lauter Protest bis hin zur gesellschaftlichen Ächtung. Opa muss den Enkel nicht mehr zu sehen bekommen. Das Unternehmen des Schulfreundes freut sich sicherlich über einen gutgemeinten Hinweis auf das fragwürdige Treiben seines Noch-Angestellten.
Die Betreffenden wissen es doch selbst
Dass manche dennoch überlegen, ob sie überhaupt sagen wollen, was sie denken, weist meistenteils darauf hin, dass die Betreffenden selbst wissen, wie zweifelhaft ihre Ansichten sind. Ohne dass es hier schon konkrete Begriffslisten und Formulierungsformulare gibt, die Inhalte außerhalb des zulässigen Gedankenkorridors nennt, ist den meisten Menschen sehr bewusst, dass verfestigte Haltungen gegen die EU, gegen den Euro, die Bundesregierung, den Flüchtlingszustrom oder den Energieausstieg weit jenseits von allem sind, was sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes einst vorstellten, als sie Artikel 5 ins Grundgesetz schrieben, der jedermann das Recht zubilligt, "seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten".
Aus heutiger Sicht war das fahrlässig und kurzsichtig. Soziale Ächtung, wie sie als Erziehungsmittel lange wirksam genug war, nicht nur fehlgeleitete Meinungsäußerer umzustimmen, sondern auch anderen, vielleicht Verführbaren zu zeigen, dass aus der Nutzung eines Rechtes auch schmerzhafte private und berufliche Konsequenzen erwachsen könne, scheint neuerdings häufig zu versagen: Statt Einsicht zu zeigen, wo Meinungsfehler nicht nur gemacht, sondern auch öffentlich bekannt wurden, beklagen sich die Delinquenten plötzlich darüber, dass ihre Meinungsfreiheit beschnitten werde.
Zu Recht von der Mehrheit abgelehnt
Kein Zufall, dass es beinahe immer um Meinungen geht, die völlig zurecht von der Mehrheit abgelehnt werden. Aber statt das einzusehen, beharren die Verfechter von Hetze, Hass und Zweifel auf ihrem angeblichen Recht, ihre Meinung nur behalten zu dürfen, sondern sie auch sagen zu können. Dabei wird gerade dies von niemandem bestritten: Daheim, etwa im Bad oder unter der Bettdecke, kann jeder nicht nur denken, was er will. Sondern er kann es auch "in Wort, Schrift und Bild frei äußern" wie es das Grundgesetz vorschreibt.
Dass der notwendige Kampf gegen die Freiheit für falsche und verderbte Meinungen auf der Gegenseite zu lautem Wehklagen führt, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt oder gar nicht mehr gewährleistet sei, ist eine Schimäre. Da klagen, so die renommierte "Zeit", ertappte Täter "über Verletzungen der Meinungsfreiheit wie Fußballspieler, die gerade eine Schwalbe gemacht haben". Sie jammern über einen Tritt, den es in Wirklichkeit gar nicht gegeben hat, denn nur weil ihnen nicht jeder Platz, jedes Theater und jede Universität bereitwillig die Türen öffnet, bedeutet nicht, dass ihre Meinungsfreiheit bedroht ist. Sondern nur, dass ihnen nur mit einer gewissen Deutlichkeit nicht nur gesagt, sondern mit zivilgesellschaftlichen Mitteln auch deutlich bedeutet wurde, dass sie mit ihren Thesen über Makroökonomie, Regieren und Neoliberalismus eben Unrecht haben und bitte damit aufhören sollten, immer und überall davon zu reden.
Vielleicht ist es höchste Zeit, hier nachzuregulieren und dem Grundgesetz-Artikel 5 einen vierten Absatz hinzuzufügen, die sich den Vorschriften für Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre orientieren und nicht mehr nur die Freiheit der Lehre unter den Vorbehalt der Treue zur Verfassung stellt, sondern den gesamten Komplex der Meinungsäußerung, so dass künftig für jeden klar ist, wer wann was wo noch sagen darf.
7 Kommentare:
die Großmäuler bei "ZEIT" & Co werden rasch kuriert wenn im linksliberalen Wellnessbereich plötzlich neger und andere Fachkräfte auftauchen und die hochbegabte Queerflötentochter belästigen .
das rote Pack wird nicht kampflos aufgeben - wir werden noch sehr viel Überzeugungsarbeit leisten müssen bis sich diese Herrschaften für eine Heimreise nach Palästina entscheiden
Ich bin da ganz bei Klonovsky. Man belästigt keine anderen Menschen, erst recht keine, die der seltenen Gabe musisch zu sein mächtig sind, also das schwierigste Instrument der Bläserei zu beherrschen. Nein, Rammstein geht diese Gabe ab.
https://www.michael-klonovsky.de/acta-diurna/item/1242-1-november-2019
Natürlich kann jeder bevorzugen, wen oder was er will, und sich auch öffentlich darüber auslassen. Aber wer einem gebürtigen Nürnberger Christenmädel die Eignung abspricht, das Nürnberger Christkindl zu verkörpern, weil der Vater zwar Arier ist, aber kein gebürtiger Deutscher, der sollte sich besser zur NPD trollen.
Aaron Pilsan
c/o Opus 3 Artists GmbH
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Germany
Tel: +49 (0) 30 889 101 51
E-Mail: btoker@opus3artists.de
https://www.aaronpilsan.com/
https://www.deutschlandfunk.de/am-mikrofon-der-pianist-aaron-pilsan.827.de.html?dram:article_id=454220
Bernd lässt sich gerne die deutsche Musik von deutschen Künstlern erläutern .
echt jetzt
das darf man doch sagen - oder ?
Pol Poteure...
Die aktuelle Druckausgabe des Relotius hat dasselbe Thema auf der Titelseite. Man scheint sich
allgemein Sorgen um die "Meinungsfreiheit" machen zu müssen
Wer behauptet, die Meinungsfreiheit sei in Gefahr, gehört definitiv ins Lager (also ins rechte AfD-Lager, nicht KZ). Die Parteien und ihre Zentralorgane schreiten Seit' an Seit' und singen die alten Lieder, vereint in der ''Volksfront'' (Jasper von Altenbockum), um diesen Endsieg von Freiheit und Demokratrie zu erringen. Es ist nur noch ein kleines Stück, stimmt mit ein!
zett-dé-eff info : die afroafrikanische Filmemacherin Mo zeigt einen Film über Arier .
Prädikat : total engagiert
zettde-eff : die lange Nacht des rechten Terrors - sehr informativ , auch die für 126 Jahre gesperrten Akten werden heimlich gezeigt
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