Einundsiebzig laufen gerade in der akuten Phase, 71 Vertragsverletzungsverfahren, mit denen die Europäische Kommission die widerspenstigen Mitgliedsstaaten auf den Weg zurück zwingen wird zu europakonformer Rechtsauslegung und einem Bemühen um Gehorsam dem überstaatlichen Gesetz von EU-Verordnungen und -Richtlinien gegenüber. 71, das ist eine Zahl, die den Fabrikhallen der EU-Jurisdiktion große Sorge, ja, fast schon Panik auslöst.
Seit der tatkräftige Jean-Claude Juncker sich mit ein paar Audiencen, die er befreundeten Journalisten gab, in den Ruhestand verabschiedet hat, wird in Brüssel nicht mehr richtig durchregiert. Und schon gar nicht in der gewohnten Frequenz geklagt: Auf 171 neue Vertragsverletzungensverfahren brachte es die EU-Kommission noch im Juli 2018, Arbeit und Brot für hunderte von Juristenfamilien. Ursula von der Leyen aber, die mit großen Ankündigungen Kommissionspräsidenten, die von der Ersatzbank kam, hat bis heute nicht eines geliefert.
Verständlich, dass die EU-Juristen nun selbst im frisch geweißten Büro der Neuen Klage führten. Was soll werden aus Jobs, die davon abhängen, dass sie ein halbes Jahrzehnt lang vor dem Gerichtshof der EU mit Belgien wegen dessen "diskriminierender Besteuerung der Organismen für gemeinsame Anlagen" streiten? Was können die Kollegen tun, die Frankreich seit 2014 auffordern, "die Diskriminierung betreffend die mit einer Erwerbstätigkeit erzielten Einnahmen zu beenden"? Und wo in aller welt könnten Spezialisten unterkommen, deren Juristenleben bisher der Klage gegen Griechenland gewidmet war, damit der Partnerstaat seine Erbschaftssteuer-Regelung für Einrichtungen ohne Gewinnzweck (Rechtssache Nr. 2012-2091) endlich ändert?
Ursula von der Leyen, im Juli gewählt, aber wegen innereuropäischer Torsionen bis heute nicht im Amt, musste liefern. Die erfahrene Strippenzieherin in den Dark Rooms des politischen Geschäfts weiß aus ihrer Zeit bei der Bundeswehr, dass Truppen beschäftigt werden müssen, damit sie auf dumme Gedanken kommen. Im Normalfall hätte die eine oder andere Klage gegen Deutschland die beunruhigten Juristen befriedet, bei denen die Sorgem umgeht, dass nach der Beendigung der derzeit noch laufenden knapp 2000 Vertragsverletzungsverfahren - voraussichtlich im Jahre 2075 - viele hochkarätige EU-Juristen auf Jobsuche gehen müssen und auch ihre Gegenspieler bei den vertragsverletzenden Staaten vor einem Loch stehen.
Eine Sorge, die bei der siebenfacher Mutter von der Leyen zum Glück ein offenes Ohr fand. Binnen weniger Tage gelang es der überaus klugen Niedersächsin, ein erstes eigenes Vertragsverletzungsverfahren aus dem sprichwörtlichen Hut zu zaubern: Das austrittswillige Großbritannien wird angeklagt, sich entgegen den EU-Verträgen zu weigern, für die restlichen 44 Tage seiner Zugehörigkeit zum Weltfriedensnobelpreiskontinent den vorgeschriebenen eigenen Kommissar zu benennen. Damit verweigere Großbritannien die Abnahme wenigstens eines Kommissarsmonatsgehaltes in Höhe von 19.900 Euro und ebenso die anschließend fällige Zahlung von Übergangsgeldern in Höhe von etwa 80.000 Euro nach dem unverhofft schnellen Ausscheiden seines frischernannten Kommissars aus dem EU-Amt.
Ein Unding. "Als Hüterin der EU-Verträge hat die Europäische Kommission heute eine formelle Benachrichtigung über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens an Großbritannien überstellt", teilte Brüssel in einem Statement mit. Wer keinen Kandidaten für den Posten des ihm nach der komplizierten EU-Arithmetik zustehenden EU-Kommissar vorschlage, lege die Axt an die Wurzel der der gemeinsamen Werte.
Großbritannien hat jetzt bis zum 22. November Zeit, harte Konsequenzen der Gemeinschaft abzuwenden. Sonst drohen dem Land spätestens nach Abschluss des Vertragsverletzungsverfahren, dessen Dauer derzeit bei durchschnittlich acht Jahren liegt, ähnlich harte Strafen wie sie Deutschland aufgrund des vor vier Jahren gestarteten Asyl-Strafverfahren eines Tages zu befürchten haben wird. Auch im erst kürzlich gestarteten Vertragsverletzungsstreit zum falschen Umgang Deutschland mit blütenreichen Wiesen steht das dicke Ende noch bevor: Nach der regelmäßigen Rechtssprechung und der normalen Verfahrenabläufe könnten bereits die heute als "Klimakinder" schulstreikenden Mitglieder von #fridaysforfuture direkt mit den Rechtsfolgen konfrontiert werden.
Eine kleine Hoffnung bleibt allerdings: In mehr als 24.000 Vertragsverletzungsverfahren, die die EU-Kommission bisher anschob, kam es nur in 38 Fällen zu einer Verurteilung zur Zahlung von Geldstrafen, ganze 18 Mal zahlte wirklich irgendein Staat wenigstens Teile der Strafsumme. In 0,09 Prozent aller Fälle hatten die EU-Juristen also wirklich Erfolg. Eine stolze Bilanz des Juristischen Dienstes der EU, der so selbst stolz davon berichten kann, dass er 61 Prozent seiner Fälle gewinnt.
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2 Kommentare:
Leyen muss mächtig Druck bekommen haben, dass sie zum ersten Mal seit Jahren tatsächlich eine politisch gewichtige Entscheidung trifft.
Das war doch wesentlich gemütlicher in Berlin, als sie auf ihrem Posten in Ruhe gelassen wurde im Gegenzug dafür, dass sie ihre Chefin in Ruhe lässt.
Ist sicher auch im eigenen Interesse, denn ohne Kommissar aus UK gibt es keine EU-Kommission, und ohne EU-Kommission braucht man keine Oberkommissarin. Denen brennt grad ein wenig der Frack.
Es geht voran. "Vorwärts immer, rückwärts nimmer!" - Ausspruch eines historischen Staatsoberhauptes, dessen nimmermüdes Wirken im Gefolge der UdSSR ihm in einem einstmals zahlungs- und wirtschaftskräftigen Mitglied der EU bis heute tiefe Sympathien bei Funktionären des International-Sozialismus verschafft. Natürlich nicht direkt. Nur methodisch. "Apparatschiks aller Länder: Vereinigt euch!" sei's Panier! Das läuft. Und die dafür bezahlen, waren einfach unfähig, sich zu neuen Menschen erziehen zu lassen, bevor der große Entwurf fürs irdische Paradies mit der Realität kollidierte.
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