Freitag, 1. November 2019

Ausbau des Überwachungsstaates: Ein Symptom der Angst des Regimes?

Mit dieser üblen Schlagzeile schürt die Süddeutsche Zeitung den Hass.

Es ist wieder mal ein Neun-Punkte-Plan, wiedermal mit heißer Nadel gestrickt und von größerer Symbolik als von tatsächlicher Wirkungsmacht gekennzeichnet. Doch in dem Land, das immer sicherer wird, seit es seine Grenzen für einen Moment geöffnet hatte, der bis heute die ganze Welt beeindruckt, grassiert neuerdings eine besondere Art Kriminalität: "Verbale Gewalt" nennt es Justizministerin Christine Lambrecht, für die der Satz "am liebsten würde ich dich umbringen" in etwa dasselbe ist wie ein Messer, brutal in einen menschlichen Leib versenkt.

Weil Wort und Tat eins sind, will Lambrecht schon wieder "das Gesetz" verschärfen. Diesmal sollen Strafen für Beleidigung im Netz höher werden und der Staat schreibt sich neue Zugriffsrechte zu: Aus dem Anzeigedelikt "Beleidigung", nur strafbar, wenn der, der beleidigt werden soll, sich auch beleidigt fühlt, wird künftig ein Offizialdelikt, bei dem Facebook, Twitter, Youtube und all die anderen sozialen Netzwerke vorn an der Front befinden müssen, ob ein Satz, ein Bild oder ein Begriff den Tatbestand der Beleidigung erfüllen könnten. Tut er das, greift eine Anzeigepflicht: Die Netzwerke müssen vermutete "Hassbotschaften im Internet" (Lambrecht) an die Behörden melden und die Daten des Absenders gleich mit.

Das sei nur logisch, befindet die durch die noch von Andrea Nahles bewirkte Strafversetzung von Katarina Barley nach Brüssel ins Amt gerutschte Sozialdemokratin. Denn schließlich seien Beleidigungen im Internet im Unterschied zu denen, die in einer Kneipe ausgetauscht würden, "weltweit von allen Nutzern zu sehen".

Bei der "Tagesschau", gegen die GEZ-Feinde immer wieder übel hetzen, ist die Freude groß. Jetzt besteht die Chance, Kommentare unter eigenen Kommentaren nicht nur zu löschen, sondern deren Absender direkt einer gerechten Strafe zuzuführen!

Wenn Lambrecht Plattformen erst verpflichtet hat, "Delikte wie zum Beispiel Volksverhetzung oder Morddrohungen", nur mal so als Beispiel, genaueres ist noch nicht bekannt, über eine automatisierte Schnittstelle an die Staatsanwaltschaften und den - neuerdings auch mit der Strafverfolgung betrauten - Verfassungsschutz weiterzugeben, besteht die Chance auf ein sauberes Netz ohne Wort gewordene Gewalt.

Um eine Beleidigung zu bestrafen, braucht es nach den neuen Gesetzesplänen der SPD-Juristin, die immerhin drei Jahre als Anwältin arbeitete, ehe sie ihre bislang zwei Jahrzehnte andauernde Politikerkarriere startete - in Zukunft nicht einmal mehr einen Beleidigten. "Ich weiß nicht, wieso man erst abwarten muss, bis die Opfer aktiv werden", hat Christine Lambrecht ihre Rechtsauffassung deutlich gemacht, dass eine strafbare Beleidigung keines Nachweises bedarf, dass der ehrenrührige Sinn einer Aussage von der Zielperson oder irgendwem sonst verstanden wird. Durch eine "Modifizierung von Straftatbeständen" lasse sich das Problem umgehen, dass bisher für eine strafbare Beleidigung nicht nur ein Beleidiger, sondern auch ein Beleidigter und eine Öffentlichkeit nötig war, die "die Geringschätzung zur Kenntnis nimmt". "Ich glaube, das ist die Pflicht derjenigen, auf deren Plattformen so etwas veröffentlicht wird."

Um die unwilligen Internetfirmen dazu zu zwingen, soll das funkelnde Meinungsfreiheitsschutzinstrument NetzDG "noch einmal nachgeschliffen werden", wie die "Tagesschau" frohlockt. Neben der Hassmeldepflicht und der automatisierten Anzeige von Beleidigungen soll eine Vereinheitlichung der Prüfkriterien beschlossen werden. Eine deutschlandweit geltende Liste von Hassbegriffen würde dann dafür sorgen, dass grenzwertige Äußerungen von Menschen, denen es heute noch an klarer Strafbarkeit mangelt, als Äußerungen, die sehr nah an der Beleidigung sind, den Schutz der Meinungsfreiheit verlieren, vor allem, wenn sie gehalten sind, politische Meinungsfreiheit in Deutschland zu gefährden.


1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Angst - oder Arroganz der (vermeintlichen) Macht?