Mittwoch, 18. September 2019

Radikal und extremistisch: Wie sich die Bedeutung verwandelte


Sie sind inzwischen überall, aber immer in anderem Gewand. Rechte, Rechtspopulisten, Rechtsradikale, Rechtsextreme und Rechtsextremisten beherrschen die Schlagzeilen, sie kosten die Bürgerinnen und Bürger Millionen, die das Gemeinwesen für den Kampf gegen rechts aufbringen muss - und doch weiß kaum jemand, wer wann warum wie genannt werden muss oder darf: Sind Rechte immer Rechtspopulisten? Dürfen Rechtsradikale als Rechtsextreme und Rechtsextreme als Rechtsextremisten bezeichnet werden? Und was ist mit Nazis?

Es wird viel gekämpft aber wenig gewusst in einer Welt, die nicht mehr die von 1974 ist. Damals beobachtete der Verfassungsschutz "Radikale" von rechts und "Radikale" von links, wer zu radikal war, wurde per "Radikalenerlaß" vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen. "Extreme" und "Extremisten" gab es nicht, denn schlimmer als "radikal" zu sein, das war kaum vorstellbar.

Dann aber, eines schönen Tages, begann der Verfassungsschutz von "Extremisten" zu sprechen. Von einem Tag auf den anderen waren alle Radikalen fort, vom Radikalenerlaß abgesehen. Und die Bundesrepublik war voller Extremisten. Aus dem Begriff erst entwickelte sich, was heute als "Extremismusforschung" in höchster Blüte steht. Radikal und extremistisch, eben noch Synonyme, waren plötzlich zwei ganz verschiedene Dinge, per Definition einer Behörde waren aus Radikalen Extremisten geworden.

Vor knapp zehn Jahren schoss das Bundesinnenministerium dann eine neue Bedeutungsnebelkerze ab: Mit einer Neudefinierung der Erfassungskriterien für rechtsextremistische Straftaten konnte 2009  ein Anstieg entsprechender Delikte um 16 Prozent registriert werden - nach 20 Jahren beharrlichen "Kampfes gegen rechts" (Angela Merkel) ein riesiger Erfolg.

Bei rund 19.000 der registrierten rechten Taten handelt es sich dabei um sogenannte Propagandadelikte, also um Hakenkreuz-Grafitti, Hitlerbild-Schmierereien und gekritzelte rechte Parolen, die ohne politischen Inhalt als Sachbeschädigung gelten würden. Kunst konnte nun Extremismus sein: 45 Prozent mehr Ertrag erbrachte die neue Zählweise, bei der auch ein Hakenkreuz, das ein Fünfjähriger aus nur ihm bekannten Gründen malt, als politisch extremistisches Delikt gilt. Der Zeichenstift ist die Kalaschnikow der 2000er Jahre, wie der Extremismus die Radikalität der 60er Jahre ersetzt hat.

Da es keine rechtliche Definition von "extrem" und "extremistisch" gibt, gibt es auch 45 Jahre nach der Ablösung des Adjektivs "radikal" durch die beiden Begriffe keinen Unterschied zwischen dem einen und dem anderen. Extrem wie extremistisch ist, wer sich nicht mehr innerhalb des vom Grundgesetz garantierten Meinungsspektrums bewegt, sondern außerhalb und "gegen grundlegende Werte und Verfahrensregeln demokratischer Verfassungsstaaten" hetzt. "Radikal" hingegen ist der, der so gerade noch schafft, nicht extrem oder extremistisch zu sein.

Keine Kommentare: