Kein Tag ohne Forderung, gern auch mal krude, gern auch mal verfassungsfeindlich:; Katarina Barley. |
Die eine ist zumindest noch Ministerin, die andere nennt sich selbst "Philosophin". Gemeinsam ist der Sozialdemokratin Katarina Barley und der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot der selbstbewusst ausgelebte Drang, verfassungsfeindliche Ideen zu propagieren: Guérot tingelt seit Monaten mit der Idee durch die Feuilleton, eine "Republik Europa" zu schaffen, die dem im Grundgesetz garantierten Ewigkeitsbestand der Bundesrepublik Deutschland als Republik widersprechen würde. Die noch amtierende Justizministerin Barley aber, als Spitzenkandidatin der SPD für die anstehende EU-Wahl gezwungen, aller paar Tage irgendetwas zu fordern, arbeitet sich an Grundgesetz-Artikel 16 ab. In dem heißt es ausdrücklich und kompromisslos: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Doch Barley möchte das ändern: "Wer als Terrorist im Ausland kämpft, muss die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können."
Aber nicht, dass jemand denkt, die SPD stelle sich nun an die Seite von Horst Seehofer, dem das Grundgesetz schon länger gleichgültig ist, weil er beweisen will, dass sich mit harter Hand alles in den Griff bekommen lässt. Nein, Barley, immerhin sogenannte Verfassungsministerin, will "klare, verfassungskonforme Regeln", um die Verfassung brechen zu können. Der "Passentzug für Islamisten", von dem sich Seehofer seit mehr als einem Jahr verspricht, staatsfeindliche und gesellschaftsschädigende Elemente auszubürgern, wie die DDR einst den Liedermacher Wolf Biermann vor die Tür ihrer Staatsbürgerschaft setzte, soll als grundgesetztreuer Verfassungsbruch organisiert werden: "Doppelstaatlern" will Barley das Deutschsein aberkennen.
Nach dem geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz erwirbt ein Kind mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Hat es nur die, kann sie ihm niemand nehmen, denn das Grundgesetz bestimmt ausdrücklich, dass kein Deutscher staatenlos werden draf. Zum Glück hat die SPD vorgesorgt: Vor Jahren war es die deutsche Sozialdemokratie, die mit einer mutigen Reform die Voraussetzungen dafür schuf, Staatsbürgerschaften entziehen zu können, indem sie doppelte Staatsbürgerschaften von der Ausnahme zum Regelfall erklärte. Weil das Grundgesetz bestimmt, dass ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit dann eintreten darf, wenn der Betroffene durch den Verlust nicht staatenlos wird, ist der "Doppelpass" nun der Schlüssel, sich an der Verfassung vorbeizuschlängeln und der Tribüne Tatkraft zu beweisen.
Nach Barley verliert demnächst also sein Deutschsein, wer "als Terrorist im Ausland" kämpft. Wer das definiert, in welchem Verfahren, mit welchen Widerspruchsmöglichkeiten und mit welchem Ergebnis auf welchem Rechtsweg, ist noch unklar.
Doch es ist zweifellos ein weiterer "riesengroßer Schritt", wie die damalige Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, einst über den Doppelpass jubelte, hin zu einer fluiden Staatszugehörigkeit, die sich verdoppeln, verdreifachen und immer wieder ändern kann. Kinder in Deutschland lebender ausländischer Eltern müssen sich nicht mehr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden, sondern viele haben. "Im Ausland kämpfende Terroristen" können ihre verlieren, wenn sie ihre andere noch nicht verloren haben. Im Zweifelsfall wird der Staat entziehen können, wer schneller ist.
Wolf Biermann, dem die DDR seine DDR-Staatsbürgerschaft wegen " grober Verletzungen der staatsbürgerlichen Pflichten" entzogen hatte, besaß zum Zeitpunkt des Verlustes seiner DDR-Staatsbürgerschaft immer noch die der Bundesrepublik. Ginge es nach Ulrike Guérot, gäbe es die schon gar nicht mehr. Sondern stattdessen die einer "Republik Europa" , die keine Nation mehr braucht, weil sie "eine gemeinsame Arbeitslosenversicherung" (Guerot) hat.
Aber nicht, dass jemand denkt, die SPD stelle sich nun an die Seite von Horst Seehofer, dem das Grundgesetz schon länger gleichgültig ist, weil er beweisen will, dass sich mit harter Hand alles in den Griff bekommen lässt. Nein, Barley, immerhin sogenannte Verfassungsministerin, will "klare, verfassungskonforme Regeln", um die Verfassung brechen zu können. Der "Passentzug für Islamisten", von dem sich Seehofer seit mehr als einem Jahr verspricht, staatsfeindliche und gesellschaftsschädigende Elemente auszubürgern, wie die DDR einst den Liedermacher Wolf Biermann vor die Tür ihrer Staatsbürgerschaft setzte, soll als grundgesetztreuer Verfassungsbruch organisiert werden: "Doppelstaatlern" will Barley das Deutschsein aberkennen.
Nach dem geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz erwirbt ein Kind mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Hat es nur die, kann sie ihm niemand nehmen, denn das Grundgesetz bestimmt ausdrücklich, dass kein Deutscher staatenlos werden draf. Zum Glück hat die SPD vorgesorgt: Vor Jahren war es die deutsche Sozialdemokratie, die mit einer mutigen Reform die Voraussetzungen dafür schuf, Staatsbürgerschaften entziehen zu können, indem sie doppelte Staatsbürgerschaften von der Ausnahme zum Regelfall erklärte. Weil das Grundgesetz bestimmt, dass ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit dann eintreten darf, wenn der Betroffene durch den Verlust nicht staatenlos wird, ist der "Doppelpass" nun der Schlüssel, sich an der Verfassung vorbeizuschlängeln und der Tribüne Tatkraft zu beweisen.
Nach Barley verliert demnächst also sein Deutschsein, wer "als Terrorist im Ausland" kämpft. Wer das definiert, in welchem Verfahren, mit welchen Widerspruchsmöglichkeiten und mit welchem Ergebnis auf welchem Rechtsweg, ist noch unklar.
Doch es ist zweifellos ein weiterer "riesengroßer Schritt", wie die damalige Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, einst über den Doppelpass jubelte, hin zu einer fluiden Staatszugehörigkeit, die sich verdoppeln, verdreifachen und immer wieder ändern kann. Kinder in Deutschland lebender ausländischer Eltern müssen sich nicht mehr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden, sondern viele haben. "Im Ausland kämpfende Terroristen" können ihre verlieren, wenn sie ihre andere noch nicht verloren haben. Im Zweifelsfall wird der Staat entziehen können, wer schneller ist.
Wolf Biermann, dem die DDR seine DDR-Staatsbürgerschaft wegen "
5 Kommentare:
anmaßende Freimaurerdrecksau
Bei aller Liebe, der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist zumindest für Personen, welche zusätzlich noch eine weitere Staatsangehörigkeit ihr eigen nennen, unter definierten Bedingungen durchaus grundgesetzkonform.
Als Dummheit erster Ordnung ist natürlich schon die Verschleuderung der deutschen Staatsangehörigkeit an alles und jeden anzusehen, unabhängig davon, ob der Profitierende die demokratische Grundordnung liebt oder zu vernichten sucht.
Dieser Irrsinn ist zu beenden - hierfür ist aber wohl zu warten, bis tatsächlich einmal wieder eine Mehrheit demokratisch gesinnter Abgeordneter zustande kommt.
Wir müssen uns schützen, solange es noch ein "Wir" jenseits der kommunistischen und islamistischen Menschenfeinde gibt.
steht ja im text, dass es ein glück ist, dass die groko die verdoppelung der staatsbürgerchaft überhaupt erst zum normalfall gemacht hat. sonst wäre jetzt gar keiner da, dem man sie wegnehmen könnte
https://www.youtube.com/watch?v=471LeUQk9qE
>> Als Dummheit erster Ordnung ist natürlich schon die Verschleuderung der deutschen Staatsangehörigkeit an alles und jeden anzusehen... <<
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Das mit der Dummheit halte ich für einen gefährlichen Irrtum, noch eher milde ausgedrückt. Es ist nackte Boshaftigkeit, die sie treibt.
(Spiegelberg bei Schiller: "...für einen Halunken braucht's Grütze ..." ---
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