Es ist eine Schicksalsfrage der Nation, die der frühere Handballer Stefan Kretzschmar da aufgeworfen hat. Herrscht in Deutschland die Meinungsfreiheit, die das Grundgesetz garantiert? Oder ist die Bundesrepublik eine Art DDR light, in der nur die ohne Furcht sagen können, was sie denken, die auf der Linie von CDU, SPD und Grünen liegen?
Die größten Denker des Landes haben den gebürtigen Sachsen inzwischen widerlegt. Die emsigsten Kommentatoren haben ihm heimgeleuchtet, die besten Demokratieerzieher waren sich nicht zu schade, dem einstigen Handball-Punk die Biedermann-Maske vom Gesicht zu reißen. Und selbst ostdeutsche Bürgerrechtler gaben nur einen gutgemeinten Rat: "Handballer, bleib` bei deinen Leisten“! Meinungsfreiheit ist, nicht zuletzt der Politikprofessor Werner Patzelt steht dafür als leibhaftiger Zeuge, in Deutschland grundsätzlich gewährleistet.
Deshalb, so sagt es Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier, stellten Kretzschmars Äußerungen eine „grobe Verzerrung der tatsächlichen Gegebenheiten“ dar. Die nämlich belegen, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland genauso gewährleistet wird, wie es Artikel 5 der Verfassung vorsieht. "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten", heißt es da.
"Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet" und "eine Zensur findet nicht statt".
All diese Rechte finden ihre Schranken nur "in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre", Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind zudem frei. Zumindest, so lange sie "Treue zur Verfassung" schwören.
Ganz klar geht aus diesen Vorschriften auch hervor, wohin die Meinungsfreiheit nicht reicht: Wenn eine junge Sportlerin etwa eine Liebesbeziehung mit einem Mann unterhält, der "die NPD "nur auf ihren Druck hin" gerademal "zwei Monate" vor Olympischen Spielen verlassen hat, dann sind "Spekulationen zur politischen Gesinnung" (FR) der jungen Dame nicht nur erlaubt, sondern geradezu zwingend notwendig! Meinungsfreiheit, das sagt schon das Wort, meint zwar, dass man alles meinen kann, was nicht außerhalb der Schranken der "der allgemeinen Gesetze, der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" liegt. Aber lieben? Von Liebe schreiben die Väter und Mütter des Grundgesetzes ausdrücklich nichts.
Dass die im historisch verbürgen Fall Betroffene - eine ostdeutsche Ruderin namens Nadja Drygalla - das fröhliche Fest der Jugend der Völker vor sieben Jahren deshalb schließlich unter Tränen verlassen musste, mag traurig scheinen, ist aber nur konsequent im Sinne einer Meinungsfreiheit, die die Grenzen zur DDR, in der Kretzschmar geboren wurde, nicht verwischt. Nein, heute kommt niemand ins Gefängnis, weil er falsch liebt! Nur eben ins Olympiateam auch nicht.
"Wer Neonazis in seinem Umfeld, Freundeskreis oder seiner Familie akzeptiert, unterstützt die rechte Szene mit seinem Wegsehen", wie es in einem heute längst als Klassiker geltenden Text von Jennifer Zimmermann heißt, die nach dem Ende ihrer Laufbahnam Volksgerichtshof im Journalismus inzwischen eine glänzende Karriere als freiberufliche Frankreich-Korrespondentin gemacht hat.
Ob die betroffene Person das nun wolle oder nicht, so hatte sie 2012 geschrieben, sie müsse sich entscheiden: Für uns oder "Sex mit Nazis", für vollen Einsatz an der Meinungsfreiheitsschutzfront, um zu verhindern, dass die Nazis die Meinungsfreiheit abschaffen. Oder die weitere Zurverfügungstellung von sexuellen Dienstleistungen für junge Männer, deren ihre politische Einstellung so nicht unattraktiv wird, weil es nicht am "Zugang zum anderen Geschlecht" Zimmermann) fehlt.
Klassiker der Unmenschlichkeit: Kein Mitleid mit Drygalla
Die größten Denker des Landes haben den gebürtigen Sachsen inzwischen widerlegt. Die emsigsten Kommentatoren haben ihm heimgeleuchtet, die besten Demokratieerzieher waren sich nicht zu schade, dem einstigen Handball-Punk die Biedermann-Maske vom Gesicht zu reißen. Und selbst ostdeutsche Bürgerrechtler gaben nur einen gutgemeinten Rat: "Handballer, bleib` bei deinen Leisten“! Meinungsfreiheit ist, nicht zuletzt der Politikprofessor Werner Patzelt steht dafür als leibhaftiger Zeuge, in Deutschland grundsätzlich gewährleistet.
Grobe Verzerrung
Deshalb, so sagt es Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier, stellten Kretzschmars Äußerungen eine „grobe Verzerrung der tatsächlichen Gegebenheiten“ dar. Die nämlich belegen, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland genauso gewährleistet wird, wie es Artikel 5 der Verfassung vorsieht. "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten", heißt es da.
"Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet" und "eine Zensur findet nicht statt".
All diese Rechte finden ihre Schranken nur "in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre", Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind zudem frei. Zumindest, so lange sie "Treue zur Verfassung" schwören.
Liebe steht nicht im Grundgesetz
Ganz klar geht aus diesen Vorschriften auch hervor, wohin die Meinungsfreiheit nicht reicht: Wenn eine junge Sportlerin etwa eine Liebesbeziehung mit einem Mann unterhält, der "die NPD "nur auf ihren Druck hin" gerademal "zwei Monate" vor Olympischen Spielen verlassen hat, dann sind "Spekulationen zur politischen Gesinnung" (FR) der jungen Dame nicht nur erlaubt, sondern geradezu zwingend notwendig! Meinungsfreiheit, das sagt schon das Wort, meint zwar, dass man alles meinen kann, was nicht außerhalb der Schranken der "der allgemeinen Gesetze, der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" liegt. Aber lieben? Von Liebe schreiben die Väter und Mütter des Grundgesetzes ausdrücklich nichts.
Dass die im historisch verbürgen Fall Betroffene - eine ostdeutsche Ruderin namens Nadja Drygalla - das fröhliche Fest der Jugend der Völker vor sieben Jahren deshalb schließlich unter Tränen verlassen musste, mag traurig scheinen, ist aber nur konsequent im Sinne einer Meinungsfreiheit, die die Grenzen zur DDR, in der Kretzschmar geboren wurde, nicht verwischt. Nein, heute kommt niemand ins Gefängnis, weil er falsch liebt! Nur eben ins Olympiateam auch nicht.
Klassiker der Menschenverachtung
"Wer Neonazis in seinem Umfeld, Freundeskreis oder seiner Familie akzeptiert, unterstützt die rechte Szene mit seinem Wegsehen", wie es in einem heute längst als Klassiker geltenden Text von Jennifer Zimmermann heißt, die nach dem Ende ihrer Laufbahn
Ob die betroffene Person das nun wolle oder nicht, so hatte sie 2012 geschrieben, sie müsse sich entscheiden: Für uns oder "Sex mit Nazis", für vollen Einsatz an der Meinungsfreiheitsschutzfront, um zu verhindern, dass die Nazis die Meinungsfreiheit abschaffen. Oder die weitere Zurverfügungstellung von sexuellen Dienstleistungen für junge Männer, deren ihre politische Einstellung so nicht unattraktiv wird, weil es nicht am "Zugang zum anderen Geschlecht" Zimmermann) fehlt.
Klassiker der Unmenschlichkeit: Kein Mitleid mit Drygalla
4 Kommentare:
Der Papier schwimmt doch auch nur in seiner Echoblase... der kann gar nichts anderes meinen, und wenn doch täte er nicht drüber reden ;)
Iss doch einleuchtendst, dass die Lügner/Betrüger/Verdreher (Lügen-Matrix-Matadore) alle ihre Lügenkünste und Täuschungs-Virtuosität einsetzen, in perverser/zynischer „Selbstreferenzialität“, exectemanlgy dieses, ihr gigantisches Lügen-Gespinst als die lichte, reine Wahrheit zu kredenzen. –
Sind sie halt gegenüber der „wahren“ Wahrheit im uneinholbaren Vorteil, alle „Vorzeichen“ in ihrem infamen, perfiden, penetranten und impertinenten Sinn verdrehen zu können.
greift den Bolschewismus an .
Bolschewismus heißt übersetzt: Mehrheit.
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