Das ist auch nur in Sachsen möglich: Erst wehrt sich ein Pegida-Demonstrant dagegen, von einem ZDF-Kamerateam gefilmt zu werden. Dann schreitet die Polizei ein und nimmt die Personalien des Demonstranten und der ZDF-Mitarbeiter auf. Dann lobt der sächsische Ministerpräsident die professionelle Arbeit der Beamten. Dann meldet sich das sächsische Innenministerium und erklärt, der Demonstrant sei hauptberuflich Mitarbeiter des Landeskriminalamtes des Freistaates, aber privat demonstrieren gewesen. Und schließlich taucht die Bundesjustizministerin aus dem Sommerloch auf und nennt das alles "besorgniserregend".
Katarina Barley, eine aus der bunten Erneuerungstruppe der SPD, meint das allerdings anders, als es zu erwarten wäre. Nicht der Umstand, dass ein Mann, der nichts weiter getan hat als sich lächerlich anzuziehen und sein Recht auf freie Meinungsäußerung zu nutzen, plötzlich im Mittelpunkt einer bundesweiten Skandalisierung steht, erregt die Justizministerin. Sondern ein von Barley gefühlter Verstoß gegen die Pressefreiheit, den die Politikerin nicht näher beschreibt, der aber wohl darin bestehen soll, dass Beamte die Personalien der Mitarbeiter des ZDF-Teams feststellten, nachdem der Dresdner Pegida-Demonstrant die Journalisten wegen der von ihm gegen seine ausdrückliche Willenserklärung gemachten Filmaufnahmen angezeigt hatte.
Völlig zurecht, denn die neue europäische Datenschutzverordnung DSGVO hat vor kurzem das bisher geltende Bundesdatenschutzgesetz und das Kunsturhebergesetz abgelöst - die EU-Richtlinie wiegt schwerer als die Bundesgesetze und gehen diesen vor. Konsequenz daraus: Wer bisher als Person nicht erkennbar in einem Video oder auf einer Fotografie abgebildet wurde, musste nicht um eine Einwilligung gebeten werden, er war Beiwerk in einer Massenszene und musste dulden, in dieser gezeigt zu werden.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung, von deutschen Politikern als maßstabsetzendes Regelwerk für die digitale Zukunft gefeiert, hat diesen für Journalisten paradiesischen Zustand beendet. Seit Mai sind digitale Bildaufnahmen zuallererst einmal Daten, die elektronisch verarbeitet werden. Damit fallen sie unter die neue Datenschutz-Grundverordnung, die jede Aufnahme und nicht erst eine Veröffentlichung als zustimmungspflichtige Datenaufzeichnung definiert. Damit muss jede einzelne Person, die auf einem Foto oder in einem Film von der Kamera erfasst wird, ausdrücklich ihre Erlaubnis geben, abgebildet zu werden.
Auch wenn Kanzlerin Angela Merkel höchstselbst anderes behauptet: Nein, auch wer als ganz normaler Demonstrant an einer Demonstration teilnimmt, muss nicht damit rechnen und er muss es schon gar nicht dulden, als Einzelperson aus der Teilnehmermenge herausgehoben gefilmt zu werden.
Es spielt dabei keine Rolle, ob das ZDF Aufnahmen macht, ob diese in Sachsen anfertigt werden, ob ein Mensch im Vordergrund oder Hintergrund steht, ob er vorüberläuft, eine Wurst isst oder eine Deutschlandmütze trägt, ob er beim LKA arbeitet oder Justizministerin ist, ob er vorn oder hinten im Bild auftaucht oder Angela Merkel gut findet. Diese Regelungen kennen keine Ausnahme, auch wenn die Problematik allmählich so deutlich durchdringt, dass selbst deutsche Datenschützer versuchen, die europäischen Regelungen als nachrangig zu interpretieren.
Doch das sind sie nicht, da EU-Recht nationalstaatlichen Regelungen immer vorgeht. Dass der ZDF-Journalist Arndt Ginzel das nicht weiß und den Pegida-Demonstranten trotz dessen Widerspruch weiterfilmen ließ, ist die eine Sache. Dass die gesamte deutsche Presse sich nach der - selbst nach Kunsturheberrechtsgesetz widerrrechtlichen - Veröffentlichung der rechtswidrigen Aufnahmen dazu entschloss, es auch nicht wissen zu wollen, ist ein zweiter Aspekt. Dass aber eine Bundesjustizministerin nach mehreren Tagen einer vor dem Hintergrund der eindeutigen EU-Regelungen absurden Diskussion so tut, als gebe es gar nichts zu wissen, ist dann doch erstaunlich.
Immerhin zeigt die letzte Windung der vermeinten Affäre um die - von der DSGVO genauso gewollte - Einschränkung der Pressefreiheit doch exemplarisch, warum die europäischen Datenschützer sich für eine harte Regel beim Recht am eigenen Bild entschieden haben: Der vom ZDF gefilmte Dresdner ist auch nach den Regelungen des nach Ansicht des Bundesjustizministeriums weitergeltenden Kunsturheberrechtsgesetzes keine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte, er ist in der konkreten Aufnahmesituation kein Teil einer Menschenmenge gewesen und seine "Schaustellung", wie es im KUG heißt, dient weder einem "höheren Interesse der Kunst" noch kann das ZDF ein "berechtigtes Interesse", wie es in der DSGVO heißt, nachweisen, ausgerechnet diesen einen Demonstranten losgelöst von der eigentlichen Demonstration zu zeigen.
Was geschieht, wenn es doch geschieht, ist an seinem Beispiel gut zu sehen: Der Deutschlandhutmann, der nichts weiter tut als mehrfach „Hören Sie auf, mich zu filmen“ zu den ZDF-Mitarbeitern zu sagen, wird plötzlich zum Gegenstand bundesweiter Berichterstattung. Journalisten recherchieren ihm nach, er wird als LKA-Mann enttarnt, sein Name ist nun, zumindest in Sachsen, bekannt. Sein Versuch, sich gegen eine Berichterstattung zu wehren, die zu seiner Identifizierung hätte führen können, hat genau dazu geführt.
Nun drohen ihm, so zumindest zahlreiche öffentliche Forderungen, dienstrechtliche Konsequenzen. Und dem Land eine Diskussion darüber, ob Teilnehmer an genehmigten Demonstrationen nicht prinzipiell untersagt sein sollte, Zugriff auf womöglich sensible Behördendaten zu haben.
Justizministerin gegen den Rechtsstaat
Katarina Barley, eine aus der bunten Erneuerungstruppe der SPD, meint das allerdings anders, als es zu erwarten wäre. Nicht der Umstand, dass ein Mann, der nichts weiter getan hat als sich lächerlich anzuziehen und sein Recht auf freie Meinungsäußerung zu nutzen, plötzlich im Mittelpunkt einer bundesweiten Skandalisierung steht, erregt die Justizministerin. Sondern ein von Barley gefühlter Verstoß gegen die Pressefreiheit, den die Politikerin nicht näher beschreibt, der aber wohl darin bestehen soll, dass Beamte die Personalien der Mitarbeiter des ZDF-Teams feststellten, nachdem der Dresdner Pegida-Demonstrant die Journalisten wegen der von ihm gegen seine ausdrückliche Willenserklärung gemachten Filmaufnahmen angezeigt hatte.
Völlig zurecht, denn die neue europäische Datenschutzverordnung DSGVO hat vor kurzem das bisher geltende Bundesdatenschutzgesetz und das Kunsturhebergesetz abgelöst - die EU-Richtlinie wiegt schwerer als die Bundesgesetze und gehen diesen vor. Konsequenz daraus: Wer bisher als Person nicht erkennbar in einem Video oder auf einer Fotografie abgebildet wurde, musste nicht um eine Einwilligung gebeten werden, er war Beiwerk in einer Massenszene und musste dulden, in dieser gezeigt zu werden.
Datenschutz als Witz
Die EU-Datenschutzgrundverordnung, von deutschen Politikern als maßstabsetzendes Regelwerk für die digitale Zukunft gefeiert, hat diesen für Journalisten paradiesischen Zustand beendet. Seit Mai sind digitale Bildaufnahmen zuallererst einmal Daten, die elektronisch verarbeitet werden. Damit fallen sie unter die neue Datenschutz-Grundverordnung, die jede Aufnahme und nicht erst eine Veröffentlichung als zustimmungspflichtige Datenaufzeichnung definiert. Damit muss jede einzelne Person, die auf einem Foto oder in einem Film von der Kamera erfasst wird, ausdrücklich ihre Erlaubnis geben, abgebildet zu werden.
Auch wenn Kanzlerin Angela Merkel höchstselbst anderes behauptet: Nein, auch wer als ganz normaler Demonstrant an einer Demonstration teilnimmt, muss nicht damit rechnen und er muss es schon gar nicht dulden, als Einzelperson aus der Teilnehmermenge herausgehoben gefilmt zu werden.
Es spielt dabei keine Rolle, ob das ZDF Aufnahmen macht, ob diese in Sachsen anfertigt werden, ob ein Mensch im Vordergrund oder Hintergrund steht, ob er vorüberläuft, eine Wurst isst oder eine Deutschlandmütze trägt, ob er beim LKA arbeitet oder Justizministerin ist, ob er vorn oder hinten im Bild auftaucht oder Angela Merkel gut findet. Diese Regelungen kennen keine Ausnahme, auch wenn die Problematik allmählich so deutlich durchdringt, dass selbst deutsche Datenschützer versuchen, die europäischen Regelungen als nachrangig zu interpretieren.
Ein Hohn auf die DSGVO
Doch das sind sie nicht, da EU-Recht nationalstaatlichen Regelungen immer vorgeht. Dass der ZDF-Journalist Arndt Ginzel das nicht weiß und den Pegida-Demonstranten trotz dessen Widerspruch weiterfilmen ließ, ist die eine Sache. Dass die gesamte deutsche Presse sich nach der - selbst nach Kunsturheberrechtsgesetz widerrrechtlichen - Veröffentlichung der rechtswidrigen Aufnahmen dazu entschloss, es auch nicht wissen zu wollen, ist ein zweiter Aspekt. Dass aber eine Bundesjustizministerin nach mehreren Tagen einer vor dem Hintergrund der eindeutigen EU-Regelungen absurden Diskussion so tut, als gebe es gar nichts zu wissen, ist dann doch erstaunlich.
Immerhin zeigt die letzte Windung der vermeinten Affäre um die - von der DSGVO genauso gewollte - Einschränkung der Pressefreiheit doch exemplarisch, warum die europäischen Datenschützer sich für eine harte Regel beim Recht am eigenen Bild entschieden haben: Der vom ZDF gefilmte Dresdner ist auch nach den Regelungen des nach Ansicht des Bundesjustizministeriums weitergeltenden Kunsturheberrechtsgesetzes keine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte, er ist in der konkreten Aufnahmesituation kein Teil einer Menschenmenge gewesen und seine "Schaustellung", wie es im KUG heißt, dient weder einem "höheren Interesse der Kunst" noch kann das ZDF ein "berechtigtes Interesse", wie es in der DSGVO heißt, nachweisen, ausgerechnet diesen einen Demonstranten losgelöst von der eigentlichen Demonstration zu zeigen.
Abschreckendes Beispiel
Was geschieht, wenn es doch geschieht, ist an seinem Beispiel gut zu sehen: Der Deutschlandhutmann, der nichts weiter tut als mehrfach „Hören Sie auf, mich zu filmen“ zu den ZDF-Mitarbeitern zu sagen, wird plötzlich zum Gegenstand bundesweiter Berichterstattung. Journalisten recherchieren ihm nach, er wird als LKA-Mann enttarnt, sein Name ist nun, zumindest in Sachsen, bekannt. Sein Versuch, sich gegen eine Berichterstattung zu wehren, die zu seiner Identifizierung hätte führen können, hat genau dazu geführt.
Nun drohen ihm, so zumindest zahlreiche öffentliche Forderungen, dienstrechtliche Konsequenzen. Und dem Land eine Diskussion darüber, ob Teilnehmer an genehmigten Demonstrationen nicht prinzipiell untersagt sein sollte, Zugriff auf womöglich sensible Behördendaten zu haben.
21 Kommentare:
der (((antifa))) Fotograf Julian Feldmann lässt sich nicht mehr in Sachsen blicken .
muss wohl noch seine Angststörung therapieren ; ähnlich wie Frau Sara Rambatz , Efeuweg 3 aus Hamburg ( die mit den Filmen )
Da wandert ein LKA-Angestellter, der beruflich mit Wirtschaftsgutachten befasst ist, in seiner Freizeit als Bürger zu einer Demo und läuft den linken ZDF-Propagandahyänen vor die Linse, die wegen seines Erscheinungsbildes den typischen Pegida-Besucher meinen gefunden zu haben und das per Interview dokumentieren wollen.
Pech gehabt, denn der Kerl kennt seine Rechte und verbietet vehement die Aufnahmen. Folglich muss die Polizei einschreiten und die Fake-News-Bagage stoppen.
KLar, dass es nun großes Pinschergekläff gibt, denn wer sich über Pegida informieren will, muss politisch korrekt mit Bann belegt, beruflich und sozial isoliert und existenziell komplett vernichtet werden, damit die schöne bunte Multikultiidylle weiter morden kann.
Gegen diesen ideologischen Saustall war der des Augias eine blitzeblanke Wohlfühloase. Zudem ist bei uns weit und breit kein Herkules ins Sicht, dafür aber Millionen von hoch infektiösen Kanalratten.
der (((Deutschlandfunk))) beschwert sich seit Stunden über AfD und Pegida , alle sind sehr ängstlich und traurig ; weinerliche ModeratorInnen sehen bereits einen Holloklaus am Horizont
Auweia, hoffentlich hat ppq eine übliche Probezeit in den Arbeitsvertrag des neuen Seniorpraktikanten eingebaut! Satire ist schön, fake news sind hässlich.
Selbstverständlich gilt das KUG auch nach dem vollständdigen Inkrafttreten der DSGVO weiter, siehe http://www.jura.uni-saarland.de/olg-koeln-zur-anwendbarkeit-des-kug-in-zeiten-der-dsgvo/ . Alles andere wäre auch vollkommen blödsinnig.
Wenn ich mich recht erinnere, gabs auch kürzlich eine Entscheidung, dass der Weg zur Demo auch schon als Teilnahme, zumindest hier im Bildrechtssinne, zu behandeln ist.
Die Krux liegt wohl ganz woanders, siehe Danisch:
http://www.danisch.de/blog/2018/08/23/ueber-den-zdf-pegida-polizei-zusammenstoss/#more-24767
Wenn das ZDF da also nicht berichterstattet hat, sondern auf der Suche nach gestellten Skandalbildern war, sieht die Sache sehr wahrscheinlich anders aus. Aber das wäre eben noch zu klären.
Es ist alles nur geklaut.
Hier das Original. Ein linker Vollhonk mit Hut.
@frolleinwunder: natürlich nicht. auch nach KUG war es nie erlaubt, einzelne demonstranten, die sich nicht - durch redenhalten oder sonstige aktivitäten wie mitgeführte galgen - selbst aus der masse der demoteilnehmer herausheben, gegen deren widerspruch öffentlich zu zeigen. https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
ausnahmen davon macht das KUG bei bildnissen der zeitgeschichte, bilder mit personen als beiwerk, bildnissen, die einem höheren kunstinteresse gelten, und ildern von versammlungen, aufzügen und ähnlichen vorgängen, bei denen nicht die einzelne person im mittelpunkt steht. tut sie hier aber sichtbar.
das DSGVO hat zudem vorrang, nicht nur, weil das KUG eine anfertigung von fotos überhaupt nicht erwähnt, sondern ausschließlich auf die verbreitung abhebt. da es sich beim fotografieren zumindest mit modernen fotoapparaten um eine datenverarbeitung handelt, gibt es zur anfertigung von filmen und bildern also nicht nur den vorrang der Eu-regelung, sondern diese ist überhaupt die einzige regelung. dass das OLG Köln es für möglich hält, das KUG weiter anzuwenden, ist erstmal nur eine meinungsäußerung.
die DSGVO ist hier eindeutig - ohne einwilligung keine datenverarbeitung - dass die bundesregierung (BMI in persona einer namenlosen mitarbeiterin) annimt, dass das KUG weiterwirkt und ein "berechtigtes interesse" etwa von medien, nicht einwilligungswillige personen ohne einwilligung abbilden zu dürfen (https://bvpa.org/kommentar-stellungnahme-des-bmi-zu-dgsvo-und-fotografie/) ist vor diesem hintergrund offenkundiger quatsch, wie höhere gerichte irgendwann mit sicherheit feststellen werden.
wenn höherrangiges EU-recht sagt, dass fotografieren datenverarbeitung ist (hier: das fotografieren einer person) und eine solche erhebung personenbezogener daten durchfesthalten des aussehend, des aufenthaltsortes des alters, geschlechts, der rasse und der umstände der aufnahme wie z.B. besuch einer veranstaltung nicht zulässig sind OHNE einwilligung, dann kann das KUG über die veröffentlichung solcher aufnahmen regeln, was es will - es ist zu spät, die aufnahme an sich ist bereits illegal.
Die Demonstration war angemeldet, die Berichterstattung darüber, legitim.
Die gefilmte Person kann verlangen, dass man ihn bei Veröffentlichung unkenntlich macht.
Davon war nicht die Rede.
Und das weiß auch ppq.
ich hätte dem zdf team die Weiterreise dringend geraten . " Sie werden auf dem Weg ins Hotel hinfallen und sterben ; ehrlich ,ich bin Hellseher " .
Dann wäre der zdf- "Journalist" hingefallen und hätte sich schwer verletzt ; der Rettungswagen wäre mit dem zdf Reporter in den Wald gefahren und hätte ihn da entsorgt .
Tieferstaatsepp
@anonym, der weiß, was ppq weiß
Der gute Hutbürger hat klar, unmißverständlich und deutlich vernehmbar eine Willensbekundung abgegeben, was seine Person betrifft. Und für die hatte er auch das Mandat.
Nein heißt Nein.
Da kann die doofe Trulla in Kaukasien rumblödeln, was sie gerne möchte.
Ende der Duchsage.
ZDF-Journaillisten sind Verbrecher.
Auch Ende der Durchsage.
nach DSGVO kan die person verlangen, gar nicht gefilmt zu werden, da sie in der betreffenden situation sichtlich nicht teil einer menge war. wie gesagt, KUG sagt gar nichts über aufnahmen, nur etwas über deren veröffentlichung.
alles andere ist doch jetzt nur erschrecken darüber, was man sich mit dieser DSGVO eingebrockt hat
nun mal noch: https://www.medienrecht-urheberrecht.de/abmahnung-bild-oder-text/564-teilnahme-an-oeffentlicher-veranstaltung-ist-keine-einwilligung-in-verwendung-von-personenfotos.html
Unabhängig vom DSGVO-Filmverbot erfolgte nun jedoch die nach Kunsturhebergesetz unzulässige Veröffentlichung, durchaus zum potentiellen Schaden des Hutbürgers und entgegen dessen deutlich erkärten Widerspruchs.
Ich hoffe, es möge sich ein Anwalt finden, der eine ordentliche Entschädigungssumme für ihn einklagt.
Ob das geschieht, werden wir möglicherweise dank Lückenpresse nicht erfahren, oder nur irgendwo versteckt, wo es vielleicht zufälligerweise einer findet und hier oder an ähnlichen Netzorten verbreitet.
Der Hutbürger könnte dann von der Entschädigung u.a. geschmackvolle Kleidung kaufen und einen Deutschkurs belegen, falls er wirklich gesagt haben sollte: "Die haben mir voll ins Gesicht gefilmt."
„Nicht der Umstand, dass ein Mann, der nichts weiter getan hat als sich lächerlich anzuziehen,“
meint ppq,
andere meinen er soll sich anders anziehen oder schlau werden.
Schlau bin ich vermutlich nur in der Ansicht derer, die mich als schlau einschätzen. Gut angezogen, in den Augen derer die das so sehen. So sei es dann eben.
„Lächerlich anzuziehen“
Ich trinke gerne mal u.a. einen Kaffee vor einer Bäckerei, die wiederum geschäftlicher, angehangener, Teil eines Supermarkts ist. Seit Beginn der warmen Zeit (heißzeit, haha) wundere ich mich über das was „die Leute“ morgens in ihrem Schrank finden und anziehen. Noch mehr darüber wo, wann, zu welchem Anlass sie dieses gekauft haben. Meinem Empfinden nach sind zu mindestens 90% kleidungstechnische Supergaus unterwegs. Die einen, weil sie einen anderen Geschmack (oder keinen) haben, andere weil sie sich mit dem was diese BRiD ihnen zugesteht eh nichts anderes leisten können. Meinen Empfinden nach fühlten sich die beschriebenen allesamt wohl, bei deren Anblick ich mich nicht.
Und nun wird über das äußerliche dieses Mannes geurteilt?
Er soll lächerlich gemacht werden, sein Dialekt wird lächerlich gemacht, sein Beruf als Teil der angeblichen Verstrickung zwischen Staatsmacht und Polizei in Dresden mit PEGIDA und AFD soll herausgestellt werden. Auf der einen Seite lächerlich, auf der anderen Teil einer Staatsgefährdenden Verstrickung. Scheint zu gelingen.
Gibt es auch eine Berichterstattung darüber, daß dort Menschen „Merkel muß weg“ forderten? Oder sollte das auf diesem Wege vergessen gemacht werden?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit vom Preußen
Wat labert ihr? Laut DGSVO Art. 6 Absatz 1 e) und f) ist eine Verarbeitung, wie durch das ZDF geschehen vollkommen rechtmaessig.
Zitat daraus: Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt [...]
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich [...]
https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-6-ds-gvo/
Es liegt im oeffentlichen Interesse ueber den PEGIDA-Schmarn durch die Presse informiert zu werden. Und das ZDF hat ein berechtigtes Interesse ihre durch den entspr. Rundfunkstaatsvertrag erteilte Aufgabe zu erfuellen.
Case closed.
"Wat labert ihr? Laut DGSVO Art. 6 Absatz 1 e) und f) ist eine Verarbeitung, wie durch das ZDF geschehen vollkommen rechtmaessig.
...
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt [...]"
Denk einfach mal darüber nach, bevor Du absurde Wertungen postest.
welches öffentliche interesse soll das sein, einen einzelnen dicken mann mit hütchen frontal von vorn zu sehen?
abgesehen davon hat er nach KUG widersprochen, nach DSGVO keine Einwilligung erteilt, er ist keine person der zeitgeschichte, weder relativ noch absolut, fertig.
dasselbe trifft auf all die armen leute zu, die bei den fußballberichten aus den bundesligastadien als lustige auffüller gezeigt werden, frontal von vorn, gern röchelnd schlafend, an einer wurst knabbernd oder mit einer frau, von der niemand weiß, ob es ihre ist.
da gibt es auch weder ein berechtigtes interesse, diese aufnahmen anzufertigen, noch eine rechtliche grundlage, sie ohne schriftliche einwilligung der betreffenden personen zu veröffentlichen.
dass es doch gemacht wird, heißt nicht, dass es gemacht werden darf, das denken nur alle, weil ja jeder glaubt, die medienleute kennen sich aus. großer irrtum. die ard-homepage etwa ist bis heute nicht dsgvo-gerecht, die vom spiegel auch nicht.
https://www.youtube.com/watch?v=iYNSt7LjvpA
Atomwaffen Division : " we will lock up Sara R. from HH "
soon.
"Spiegel TV : who is Atomwaffen Division ?"
Ich warte jetzt, bis dieser Herr Fischer mit seiner Kolumne um die Ecke geschlichen kommt. Er ist eh der einzige, der für solch komplexe Straftaten wie die des ZDF-Verbrechers die einzig richtige Lösung weiß.
hat der die nicht verloren?
"Ich warte jetzt, bis dieser Herr Fischer mit seiner Kolumne um die Ecke geschlichen kommt."
So wie ich diesen Deppenfischer wahrgenommen habe, wird er den Mann mit Hut mühelos zum Massenmörder erklären.
Und ja, ich wäre froh wenn es anders käme.
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