Samstag, 3. Februar 2018

Warum nicht mal verfassungswidrig?

Seit Heiko Maas' Social-Media-Zensurgesetz NetzDG weiß man allerdings, dass eine von Fachleuten diagnostizierte Europarechts- und Verfassungswidrigkeit die Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU und SPD nicht unbedingt davon abhalten muss, für ein Gesetz zu stimmen.

Peter Mühlbauer


1 Kommentar:

Gernot hat gesagt…

Das ist eine völlig neue, vielleicht demokratorische Rechtsauffassung, nach der erst mal alles verboten ist, bis es vielleicht erlaubt wird.
Bisher galt für Rechtsstaaten das umgekehrte Prinzip.

Aber so herum ist es einfacher.