Bald ist das Geld alle, aber rechtlich wird das völlig in Ordnung gewesen sein. |
Drei Jahre nach dem Start der bislang größten Programms der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Wertpapieren hat das Bundesverfassungsgericht vor der Realität kapituliert. Die obersten deutschen Richter lehnten mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Anleihenkaufprogramm der EZB ab, weil der Erlass einer Anordnung die ausstehende Entscheidung in der Sache selbst vorweggenommen hätte. Das aber dürfe eine solche Entscheidung nicht, heißt es beim höchsten deutschen Gericht. "Eine Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte."
Humor haben sie in Karlsruhe, denn nach fast zehn Jahren, die die EZB bereits mit dem gegen europäisches Recht gerichteten Versuch verbringt, Staaten aus der Schuldenklemme zu holen, indem sie ihnen mit frischerfundenem Geld abkauft, was immer sich an Schuldtiteln irgendwo in einer Schublade findet, besteht tatsächlich kein Grund mehr zur Eile. Es heißt ja nicht umsonst Karls-Ruhe. Was passiert ist, ist passiert, die Zahncreme aus der Tube, die Klage in der Hauptsache liegt seit Jahren vor, schaffte es aber bisher nur soweit auf dem rechtsweg, dass Deutschlands oberste Richter beschlossen, sie Europas obersten Richtern vorzulegen.
Eile ist nicht geboten, denn es passiert derzeit nicht mehr, als dass die EZB jeden Monat für 60 Milliarden Euro Staatsanleihen kauft. Im Jahr sind das 720 Milliarden Euro, mehr als zwei komplette deutsche Bundeshaushalte, die in die nach Artikel 123 des EU-Vertrages verbotene monetäre Staatsfinanzierung fließen. Die ist eine Art geschlossene Geldmühle: Die EZB, die den Mitgliedsstaaten der EU gehört, kauft auf Rechnung von deren Staatsbanken Wertpapiere, die deren Regierungen zuvor herausgegeben haben. In einfacher Sprache: Ein Mann finanziert die Lebenshaltung seiner Familie, indem er seine Frau bittet, ihm nach und nach teile des gemeinsamen Hausrates abzukaufen, damit er einkaufen gehen kann.
Es ist zu spät, diesen Ausverkauf der europäischen Grundwerte zu verhindern, den die europäischen Staatschefs beschlossen haben, um die Finanzkrise in den Griff zu bekommen. Heute schon gehört mehr ein Viertel des gemeinsamen Hausrates des Ehepaares von oben der Frau, zugleich gehört der gesamte Hausrat weiter dem Mann und der Frau und das ausgebende Geld stapelt sich im Flur. Alles in allem hat die EZB Anleihen im Wert von 2,1 Billionen Euro "gekauft", also - in einfacher Sprache - gegen frischgedrucktes Geld eingetauscht. "Damit ist der Markt langsam ausgelutscht", jubelt die Taz.
Das "Expanded Asset Purchase Programme" (EAPP) wie die EZB ihre Strategie nennt, stößt an Grenzen, die dem Großvaterparadoxon bei Zeitreisen gleicht: Wenn die Frau dem Mann das gesamte gemeinsame Eigentum abgekauft hat, wie kann es dann weitergehen? Kann ein Staat auf Dauer davon leben, sich selbst Kredit zu geben?
Oder, in einfacher Sprache: Kann ein Mann davon leben, seine Fingernägel zu essen? In dem Fall: Indem er die Sparguthaben seiner Bürger über Nullzinsen enteignet?
Das Bundesverfassungsgericht mag es nicht entscheiden. Denn befände es, dass das so nicht geht, wie käme die Pasta wieder in die Tube? Und was nutzt es, einen Brunnen abzudecken, wenn das Kind ohnehin schon drinliegt? Also dann lieber sollen das die Richter am EuGH machen, dadurch vergeht auch noch mehr Zeit und eines Tages wird die EZB ja auch wieder aufhören mit der Fingernagelernte im Namen des Volkswohlstandes. Bis dahin heißt es, die Füße still halten und das Beste hoffen. Geht alles gut, fällt ein Urteil über das "Expanded Asset Purchase Programme" (EAPP) erst, wenn die EZB ihr Kaufprogramm ohnehin beendet hat.
Konsequenzen dann: Keine.
Humor in Karlsruhe
Humor haben sie in Karlsruhe, denn nach fast zehn Jahren, die die EZB bereits mit dem gegen europäisches Recht gerichteten Versuch verbringt, Staaten aus der Schuldenklemme zu holen, indem sie ihnen mit frischerfundenem Geld abkauft, was immer sich an Schuldtiteln irgendwo in einer Schublade findet, besteht tatsächlich kein Grund mehr zur Eile. Es heißt ja nicht umsonst Karls-Ruhe. Was passiert ist, ist passiert, die Zahncreme aus der Tube, die Klage in der Hauptsache liegt seit Jahren vor, schaffte es aber bisher nur soweit auf dem rechtsweg, dass Deutschlands oberste Richter beschlossen, sie Europas obersten Richtern vorzulegen.
Eile ist nicht geboten, denn es passiert derzeit nicht mehr, als dass die EZB jeden Monat für 60 Milliarden Euro Staatsanleihen kauft. Im Jahr sind das 720 Milliarden Euro, mehr als zwei komplette deutsche Bundeshaushalte, die in die nach Artikel 123 des EU-Vertrages verbotene monetäre Staatsfinanzierung fließen. Die ist eine Art geschlossene Geldmühle: Die EZB, die den Mitgliedsstaaten der EU gehört, kauft auf Rechnung von deren Staatsbanken Wertpapiere, die deren Regierungen zuvor herausgegeben haben. In einfacher Sprache: Ein Mann finanziert die Lebenshaltung seiner Familie, indem er seine Frau bittet, ihm nach und nach teile des gemeinsamen Hausrates abzukaufen, damit er einkaufen gehen kann.
Ausverkauf der Grundwerte
Es ist zu spät, diesen Ausverkauf der europäischen Grundwerte zu verhindern, den die europäischen Staatschefs beschlossen haben, um die Finanzkrise in den Griff zu bekommen. Heute schon gehört mehr ein Viertel des gemeinsamen Hausrates des Ehepaares von oben der Frau, zugleich gehört der gesamte Hausrat weiter dem Mann und der Frau und das ausgebende Geld stapelt sich im Flur. Alles in allem hat die EZB Anleihen im Wert von 2,1 Billionen Euro "gekauft", also - in einfacher Sprache - gegen frischgedrucktes Geld eingetauscht. "Damit ist der Markt langsam ausgelutscht", jubelt die Taz.
Das "Expanded Asset Purchase Programme" (EAPP) wie die EZB ihre Strategie nennt, stößt an Grenzen, die dem Großvaterparadoxon bei Zeitreisen gleicht: Wenn die Frau dem Mann das gesamte gemeinsame Eigentum abgekauft hat, wie kann es dann weitergehen? Kann ein Staat auf Dauer davon leben, sich selbst Kredit zu geben?
Oder, in einfacher Sprache: Kann ein Mann davon leben, seine Fingernägel zu essen? In dem Fall: Indem er die Sparguthaben seiner Bürger über Nullzinsen enteignet?
Das Bundesverfassungsgericht mag es nicht entscheiden. Denn befände es, dass das so nicht geht, wie käme die Pasta wieder in die Tube? Und was nutzt es, einen Brunnen abzudecken, wenn das Kind ohnehin schon drinliegt? Also dann lieber sollen das die Richter am EuGH machen, dadurch vergeht auch noch mehr Zeit und eines Tages wird die EZB ja auch wieder aufhören mit der Fingernagelernte im Namen des Volkswohlstandes. Bis dahin heißt es, die Füße still halten und das Beste hoffen. Geht alles gut, fällt ein Urteil über das "Expanded Asset Purchase Programme" (EAPP) erst, wenn die EZB ihr Kaufprogramm ohnehin beendet hat.
Konsequenzen dann: Keine.
2 Kommentare:
Die größte Kanzleuse aller Zeiten weiß ganz genau, daß die Deutschen, die sich seit Mai 1945 erfolgreich zum servilen Zahlmeister ihrer "Freunde" umerziehen ließen, ihren eigenen Dreck fressen werden, wenn damit Europa "gerettet" werden kann.
Was kann man tun, um das Beste aus diesem Leben zu machen?
https://www.youtube.com/watch?v=gZTmetKjUDk
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