Auch das berühren kaputter Smartphones ist in Fahrzeugen künftig verboten. |
Höchste Zeit wurde es, dass der Staat mit drastischen Strafen nicht nur für breitere Rettungsgassen nach Unfällen an Dauerbaustellen auf den maroden Straßen sorgt, sondern auch für mehr Sicherheit in den Fahrzeugen, in denen zuletzt die Sitte um sich gegriffen hat, mit vermeintlich modernen elektronischen Geräten herumzuspielen, wo eigentlich höchste Aufmerksamkeit für den Verkehr gefragt ist.
Mit der Neufassung des § 23 StVO, die Justizminister Heiko Maas wie so viele andere wichtige Änderungen noch schnell vor den Wahlen umsetzen will, könnte das gelingen. Laut Gesetzestext ist es künftig verboten, „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“ zu benutzen, wenn zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nicht „nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet“.
Die neue Sekundenregel, die eine noch aufzustellende Sekundenpolizei am Straßenrand überwachen wird, betrifft nicht nur Smartphones, sondern nach dem Willen des Gesetzgebers „auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder“ Nicht betroffen sind Rasierapparate, elektrische Nasenhaartrimmer, Föne, Duschhauben und erstaunlicherweise auch 3D-Brillen, die die echte Realität durch eine virtuelle Alternative ersetzen.
Nur ein kleiner Trost für Autofahrer, die mitten im fließenden Verkehr von MDR Sachsen oder Radio PSR ereilt werden. Umschalten ist wegen der Ein-Sekunden-Regel kaum noch möglich, allefalls ein schneller Druck auf die Aus-Taste hilft noch. Auch ein Ändern einer Route am Navigationsgerät bleibt künftig einem Pausenaufenthalt am Straßenrand vorbehalten, wohingegen der Gesetzgeber nichts gegen die Lektüre eines guten Buches oder der aktuellen Ausgabe der gedruckten „Zeit“, die weder ein „tragbarer Flachrechner“ ist noch einen berührungsempfindlichen Bildschirm besitzt
Mit der Neufassung des § 23 StVO, die Justizminister Heiko Maas wie so viele andere wichtige Änderungen noch schnell vor den Wahlen umsetzen will, könnte das gelingen. Laut Gesetzestext ist es künftig verboten, „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“ zu benutzen, wenn zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nicht „nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet“.
Die neue Sekundenregel, die eine noch aufzustellende Sekundenpolizei am Straßenrand überwachen wird, betrifft nicht nur Smartphones, sondern nach dem Willen des Gesetzgebers „auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder“ Nicht betroffen sind Rasierapparate, elektrische Nasenhaartrimmer, Föne, Duschhauben und erstaunlicherweise auch 3D-Brillen, die die echte Realität durch eine virtuelle Alternative ersetzen.
Nur ein kleiner Trost für Autofahrer, die mitten im fließenden Verkehr von MDR Sachsen oder Radio PSR ereilt werden. Umschalten ist wegen der Ein-Sekunden-Regel kaum noch möglich, allefalls ein schneller Druck auf die Aus-Taste hilft noch. Auch ein Ändern einer Route am Navigationsgerät bleibt künftig einem Pausenaufenthalt am Straßenrand vorbehalten, wohingegen der Gesetzgeber nichts gegen die Lektüre eines guten Buches oder der aktuellen Ausgabe der gedruckten „Zeit“, die weder ein „tragbarer Flachrechner“ ist noch einen berührungsempfindlichen Bildschirm besitzt
1 Kommentar:
Schon Jud' Tucholsky (na, Penseur?) machte sich lustig über preußische Vorschriften, die Straße im rechten Winkel zu überqueren.
Es gab da auch einen Lehrfilm mit Bummi und Maxl ...
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