Donnerstag, 11. Mai 2017

Nutten-Schutzgesetz: Große Vorfreude bei Körperarbeiterinnen

Swantje (l.) und Regina freuen sich schon auf ihre staatliche Zulassung als ehördlich zugelassene Körperarbeiterinnen.
Es brauchte Jahre der Verhandlung, viele Vorort-Termine mit Zuhältern, Freien und Sexarbeiterinnen, nun aber steht das neue Prostitutionsgesetz (ProG) kurz vor dem Inkrafttreten. Ab Juli - und damit rechtzeitig vor Beginn der heißen Wahlkampfphase - wird die Bundesregierung mehr Kontrolle über das älteste Gewerbe der Welt ausüben: Unter anderem werden sich Prostituierte bei regionalen Sexaufsichtsbehörden registrieren lassen müssen, Nutten-Ausweise werden verpflichtend, mit der Behörden-Registrierung verbunden ist zudem die verpflichtende Möglichkeit für sogenannte Hobbynutten, sich in die jeweiligen Landeshurenregister eintragen lassen zu müssen.

Bei Sexarbeiterinnen wie Swantje und Regina (oben) kommen die Vorschläge des Bundeskabinettes zur Sauberhaltung des Gewerbes hervorragend an. "Wir sind im Moment jung und wir brauchen das Geld", sagt die 26-jährige BWL-Studentin Swantje, die auf Kundenwunsch oft im Team mit Kollegin Regina arbeitet. Das im Herbst 2016 beschlossene Gesetz - ein Lieblingsprojekt der Grünen, von SPD und CDU/CSU - bringe mit seinen schärferer Regeln für Bordelle, Escortdienste und Wohnungsprostitution die Möglichkeit für jede Sexarbeiterin, eine staatliche Genehmigung zu erwerben. "Darauf freuen wir uns alle schon", sagt Regina.

Prostitution als gelebte Körperarbeit verlasse damit endlich das Gebiet der sogenanten freien Berufe, die - wie den des Journalisten, des Politikers oder Menschenrechtlers - jeder ausüben könne, der meine, für seine Leistung einen Markt zu finden. "Das wird einen Qualitätsschub auslösen", glaubt Swantje.

Die Genehmigung zur Ausübung der Prostitution wird fortan an eine Zuverlässigkeits-Prüfung gekoppelt, die neben einer praktischen Fachprüfung auch einen weltanschaulichen Test beinhaltet. Damit zielt die Bundesregierung darauf, politisch und moralisch unzuverlässige Antragsteller aus Sex-Ausübung auszusieben. "Damit können wir das Gewerbe besser ausleuchten", bestätigt eine Grünen-Sprecherin. Man habe damit endlich eine Handhabe, gegen Prostitution in Wohnungen vorzugehen. Bisher fand die ebenso wie der sogenannte Nach-Disco-Sex oder Seitensprünge in Ehen weitgehend ohne staatliche Kontrolle statt.

Das soll sich nun ändern, der Staat nimmt seine Fürsorgepflicht nach jahrelangem Wegschauen auch auf dem Dienstleistungsmarkt rund um die Körperarbeit endlich ernst: Die Anmeldung für Huren und Lustknaben muss künftig alle zwei Jahre erneut beantragt werden; nur für Anmeldungen im ersten halben Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sollen übergangsweise drei Jahre Frist gelten, um den Behörden die Möglichkeit einer Tiefenkontrolle der körperliczhen und weltanschaulichen Eignung des Bewerbers zu geben.

Prostitutierte beiderlei Geschlechts unter 21 Jahren müssen sich jedoch jedes Jahr eine neue Anmeldebescheinigung abholen. Laut Gesetz greift ab Juli auch eine Pflicht zur Gesundheitsberatung, für junge Frauen und Männer alle sechs Monate, für alle über 21 Jahre alten Sexarbeiter jährlich. Verbunden damit sind Wochenend-Lehrgänge, die sich über das Jahr verteilt Themen wie "Kein Sex für Nazis", "Wenn die Kollegin AfD wählt" und "Sex-Tüv - was wer bieten muss", widmen werden.


2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Jemand beim "Schwejk", etwa so: "Das ist ein sehr anständiges Lokal. Da kommen nur Damen hinein, deren Büchel vollständig in Ordnung ist..."
Bei Heinrich Zille: "Jetzt spiel'n wir Friedrichstraße. Ihr müßt rufen: Die Sitte kommt! Und denn faß ick euch..." (Gilt heute eher für die Oranienburger - da wird man schnell mal von zwei bis drei Seiten von ausgemergelten osteuropäischen Buhldirnen angesprungen...)
-- Halbgott in Weiß --

derherold hat gesagt…

Halbgott kennt sich aus !