Läuft in der Google-Bildersuche unter dem Suchbegriff "Negernutte" - der erste Teil dieser Bezeichnung dürfte für den Konzern sehr teuer werden, der zweite ist zulässig. |
Wer darf wen wie nennen? Was beleidigt wie gründlich, welches Schimpfwort trifft und wer darf wen als was bezeichnen, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden? Die Redaktion des Flensburger Tageblatts aus dem angesehenen schleswigschen Medienhaus SHZ berichtet von einem bizarren Streitfall, der eben mit einem wegweisenden Urteil vor einem Hamburger Gericht abgeschlossen wurde. Die Beleidigung „Nutte“ stritt hier gegen die Beleidigung „Neger“, eine Rentnerin gegen einen Elfjährigen, das alte Europa in seiner kolonialistischen Gestalt gegen das neue Deutschland mit seiner weltoffenen Toleranz.
Wegweisend das Urteil: Eine unbelehrbare 78-Jährige wurde wegen der Beleidigung eines POC-Jungen zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt, weil sie den Elfjährigen als „Neger“ bezeichnet hatte. Dass der Junge sie zuvor eine "Nutte" genannt hatte, blieb straffrei, da, so das Gericht, die Beschimpfung als "Neger" schwerer als der Ausdruck „Nutte“ wiege, der an sich keine Beleidigung darstellt..
Rechtstheoretisch eine überzeugende Argumentation, da sich für ein Leben als "Nutte" tatsächlich jeder Mensch frei entscheiden kann, während es den meisten Mitbürger verwehrt bleibt, als "Neger" zu leben.
Den Tatbestand der Beleidigung durch eine gruppenbezogene Diskriminierung nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter und unbewusster Einstellungen, Vorurteile oder emotionaler Assoziationen erfüllt damit nur der Begriff "Neger", nicht aber der der "Nutte" - es handelte sich bei dem farbigen Jungen zweifellos um einen Menschen, der früher, als die Menschen noch intolerant und rassistisch waren, womöglich als "Neger" bezeichnet worden wäre. Dies aber muss er nicht dulden. Die ältere Dame hingegen muss es hinnehmen, eine "Nutte" genannt zu werden, schließlich handelt es sich dabei nicht um eine Beleidigung, sondern um eine Berufsbezeichnung.
Der Verteidiger der 78-Jährigen schimpfte nach dem Urteil auf eine vermeintlich „politische Rechtssprechung“. Doch die Sachlage ist klar: Elke W. war im Januar 2014 auf dem Fahrrad unterwegs, um durch Flaschensammeln ihre kleine Rente aufzubessern, wie es so viele ältere Deutsche tun, die den Rachen nicht voll bekommen. Unterwegs habe der unübersehbar dunkle Steven H. (Name geändert) den Radweg blockiert. „Er ist nicht zur Seite gegangen, obwohl ich mehrmals geklingelt habe“, berichtete die geständige Täterin vor Gericht. Stattdessen habe er gesagt: „Was willst du denn, du Nutte?“
Erst daraufhin will Elke W. den farbigen Jungen im Affekt als „Neger“ bezeichnet haben. Das sei ihr aber nur "so rausgerutscht" und sie habe sich auch sofort entschuldigt. Anschließend habe ein zweiter Junge sie dann noch „hässliche alte Frau“ genannt. Dadurch fühlte sich die Flaschensammlerin beleidigt beziehungsweise sie glaubte, sich beleidigt fühlen zu dürfen.
Das ist falsch. "Hässlcihe alte Frau" ist eine subjektive Beschreibung, die ebenso wie "Nutte" als reine Meinungsäußerung nicht justiziabel ist. Im Gegensatz zu "Neger", ein Wort, das objektiv beleidigenden Charakter hat, wie das Gericht befand. Um Elke W. auf den richtigen Weg zurückzuführen, verhängte es ein Ordnungsgeld von 100 Euro für die rassistische Rentnerin.
Eine Strafe mit Augenmaß, die die renitente Radlerin jetzt durch das Sammeln von 1250 Flaschen abarbeiten kann.
Wegweisend das Urteil: Eine unbelehrbare 78-Jährige wurde wegen der Beleidigung eines POC-Jungen zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt, weil sie den Elfjährigen als „Neger“ bezeichnet hatte. Dass der Junge sie zuvor eine "Nutte" genannt hatte, blieb straffrei, da, so das Gericht, die Beschimpfung als "Neger" schwerer als der Ausdruck „Nutte“ wiege, der an sich keine Beleidigung darstellt..
Rechtstheoretisch eine überzeugende Argumentation, da sich für ein Leben als "Nutte" tatsächlich jeder Mensch frei entscheiden kann, während es den meisten Mitbürger verwehrt bleibt, als "Neger" zu leben.
Den Tatbestand der Beleidigung durch eine gruppenbezogene Diskriminierung nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter und unbewusster Einstellungen, Vorurteile oder emotionaler Assoziationen erfüllt damit nur der Begriff "Neger", nicht aber der der "Nutte" - es handelte sich bei dem farbigen Jungen zweifellos um einen Menschen, der früher, als die Menschen noch intolerant und rassistisch waren, womöglich als "Neger" bezeichnet worden wäre. Dies aber muss er nicht dulden. Die ältere Dame hingegen muss es hinnehmen, eine "Nutte" genannt zu werden, schließlich handelt es sich dabei nicht um eine Beleidigung, sondern um eine Berufsbezeichnung.
Der Verteidiger der 78-Jährigen schimpfte nach dem Urteil auf eine vermeintlich „politische Rechtssprechung“. Doch die Sachlage ist klar: Elke W. war im Januar 2014 auf dem Fahrrad unterwegs, um durch Flaschensammeln ihre kleine Rente aufzubessern, wie es so viele ältere Deutsche tun, die den Rachen nicht voll bekommen. Unterwegs habe der unübersehbar dunkle Steven H. (Name geändert) den Radweg blockiert. „Er ist nicht zur Seite gegangen, obwohl ich mehrmals geklingelt habe“, berichtete die geständige Täterin vor Gericht. Stattdessen habe er gesagt: „Was willst du denn, du Nutte?“
Erst daraufhin will Elke W. den farbigen Jungen im Affekt als „Neger“ bezeichnet haben. Das sei ihr aber nur "so rausgerutscht" und sie habe sich auch sofort entschuldigt. Anschließend habe ein zweiter Junge sie dann noch „hässliche alte Frau“ genannt. Dadurch fühlte sich die Flaschensammlerin beleidigt beziehungsweise sie glaubte, sich beleidigt fühlen zu dürfen.
Das ist falsch. "Hässlcihe alte Frau" ist eine subjektive Beschreibung, die ebenso wie "Nutte" als reine Meinungsäußerung nicht justiziabel ist. Im Gegensatz zu "Neger", ein Wort, das objektiv beleidigenden Charakter hat, wie das Gericht befand. Um Elke W. auf den richtigen Weg zurückzuführen, verhängte es ein Ordnungsgeld von 100 Euro für die rassistische Rentnerin.
Eine Strafe mit Augenmaß, die die renitente Radlerin jetzt durch das Sammeln von 1250 Flaschen abarbeiten kann.
4 Kommentare:
Unbegreiflich !!!!!!
Wer macht solche Gesetze, was für Menschen sind das, haben solche "Richter" eigentlich die nötige Reife um in ihrem Amt zu walten? Bei solcher Auslegung der Gesetze kann man doch eher davon ausgehen dass es sich bei diesen Pseudojuristen um pervertierte Sadisten handelt.
Neger ist KEINE Beleidigung! Das ist die deutsche Umgangssprache! Abgeleitet ist dieses Wort Neger aus der Sprache der Wissenschaft Negrid wenn auch etwas veraltet. Als Negride bezeichnet man nach der Rassensystematik farbige Menschen. Dieses Wort wurde auch von unseren klassischen Poeten, Dichtern usw. genutzt. Ich lasse mir von keinem Sesselpupser zb. den Wilhelm Busch oder Karl May verbieten. Deutsche Kultur und Sprache stehen nicht zur Disposition für die Hetze gegen den Volksfrieden. Sonst wird es Zeit dass .....!
Einer alten Frau zu sagen dass sie eine Hure ist ist sehr wohl eine schwere Beleidigung. Zumal man bei alten Menschen von einer stark ausgeprägten Religiosität ausgehen kann. Im Christlichen Glauben ist Hurerei eine Todsünde und extrem verachtungswürdig und verwerflich.
Ich bin mit Sicherheit kein Faschist. Ich habe über ein Jahrzehnt im Ausland, auch in Afrika, gelebt. ca.70% meiner Freunde sind keine Deutschen und wir sind uns unisono einig.
Besonders meine ausländischen Freunde schütteln den Kopf wenn diese solche Urteile lesen.
Lasst euch nicht verhetzen. Genau solche Urteile sind das was den Frieden im Land gefährdet. Und zwar mehr als ein brauner Wirrkopf!
Sepp versteht das Anliegen des hochverehrten Bloggers nicht .
beschweren wir uns einmal mehr über die bolschewistische Pseudojustiz dieser (((brd))) ?
die Dinge pragmatisch sehen : wenn im öffentlichen Raum ein Haldolbuntbürger provoziert werden geeignete Maßnahmen ergriffen um das Problem zu lösen .
Den mässig ehrenwerten Gerichten sei ein Blick in den Latein-Langenscheidt und in Kluges Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache empfohlen, und sie seien gefragt: wieso in Dreiteufels Namen fällt Euch das nicht selbst ein, diese Werke zu konsultieren? - "Neger" kommt von lat. "niger" = schwarz, frz. noir, ital. nero, span. negro. Das hat mit dem abfälligen Ausdruck von gewissen Amis "Nigger" nichts zu tun, jedenfalls nichts, was uns etwas angeht. Dies als strafbare Beleidigung zu ahnden, ist Stumpfsinn im Quadrat, wenn nicht in der dritten Potenz. Auf die Frage, ob B-DDR-Gerichte überhaupt irgendwelche Potenzen haben, antworte ich mit Nein, nur deren Schwachsinn.
Inzwischen muss man offenbar selbst den Gerichten zurufen: Überlegt doch bitte wenigstens ein Mal, ehe Ihr solchen Stuss zusammenschreibt.
Dürfen dann Männer - also auch Richter - als Stricher bezeichnet werden? Ist das dann nicht auch nur eine "Berufsbezeichnung"?
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