Donnerstag, 9. März 2017

Köterrasse: Du kannst mich mal

"Klickluder haben einen fetten Arsch" ist eine zulässige Beleidigung, weil nur die Gesamtheit der Klickluder beleidigt wird, nicht aber die einzelnen Mitglieder gesellschaftlichen Klickluder-Gruppe.

Das ging damals nicht gegen Schulz, aber natürlich auch. Als das Bundesverfassungsgericht es vor drei Jahren erlaubte, sämtliche Anhänger der SPD als "Spinner" zu bezeichnen, blieb die Kammer damit in der Logik der Rechtssprechung im Fall Tucholsky, dem ein Gericht 1932 erlaubt hatte, mit dem Satz „Soldaten sind Mörder“ sämtliche Angehörigen der Reichswehr zu beleidigen.


Das Bundesverfassungsgericht hatte das Urteil 62 Jahre später bestätigt, auch unter den Bedingungen der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung sei es erlaubt, eine gesellschaftliche Gruppe pauschal zu beleidigen, da eine Beleidigung individuell sein müsse, da sie als allgemeine Aussage keine Einzelpersonen treffen könne.

Wer also alle Wähler einer Partei pauschal „Spinner“ nennt, beleidigt diese nicht, weil seine Beleidigung nur die Gruppe insgesamt trifft, nicht aber ihre einzelnen Angehörigen. "CDU-Idioten", "SPD-Wichser", "Klickluder-Ärsche" oder "Lügenpresse-Huren" - all das ist im Meinungskampf erlaubt, weil Teil der abendländischen Kultur, in der eine Beleidigung nicht nur gezielt sein, sondern auch treffen muss.

Das ist wichtig zu wissen, gilt es doch über den Einzelfall hinaus auch allgemein: Wer Teil einer Gruppe ist, die von einem Einzelnen auf dem Wege der Meinungsäußerung beleidigt wird, kann das zwar für sich genommen als diffamierend empfinden. Er sollte sich aber keine Hoffnung machen, dass sich der Rechtsstaat schützend zwischen ihn und seinen Schmäher wirft.

Hass und Hetze bleiben erlaubt


Auch nicht, wenn die Kollektivbeleidigung so umfassend formuliert wird, dass der Einzelne einfach getroffen sein muss, weil er aufgrund seiner Nationalität, seiner Religion, seiner politischen Überzeugungen oder seiner Hautfarbe unveränderlicher Teil der Gruppe ist. Die Staatsanwaltschaft Hamburg etwa hat jetzt entsprechend der Vorgaben des Verfassungerichtes ein Verfahren gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied eines türkischen Vereins eingestellt, das auf Facebook Hass und Hetze über Deutsche verbreitet hatte. Begriffe wie "Köterrasse" oder "Hundeclan", wie sie der Mann vom Türkischen Elternbund Hamburg als Bezeichnung für Allgemeinheit der "Deutschen" verwendet hatte, seien nicht strafbar, weil sie weder den Straftatbestand der Volksverhetzung noch den der Beleidigung zu erfüllen vermögen.

Gruppen können nicht beleidigt werden


Die hier beleidigte "Allgemeinheit der Deutschen" könne nicht beleidigt werden, weil sie sich nicht als unterscheidbarer Teil der Gesamtbevölkerung von deren Rest abgrenzen lasse. Unabgegrenzt aber sei der Deutsche als solcher als Zielperson einer Kollektivbeleidigung kein Opfer, wie etwa die Mexikaner, die Donald Trump einst "dumpfbackig" (Spiegel) beleidigt hatte. Der Deutsche ist hier vielmehr gleichgestellt dem Ausländer als solchem, dem nach einem Urteil des Verfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010 ungestraft mitgeteilt werden darf, dass er "raus" solle.




2 Kommentare:

Sauer hat gesagt…

Wenn ich jetzt sagen würde: „Die hat mehr Arsch als Hirn“, wäre das eine Beleidigung oder nur ein Vorurteil?

Arschbomber hat gesagt…

Wer offenen Auges durch unser inzwischen bunt importiertes Land wandert, dem wird auffallen, wie viele Frauchen mit Hund unterwegs sind und ganz verzückt von ihrem Liebling, der selbstverständlich mit ihnen im selben Bett schläft, schwärmen, falls man sie dazu befragt.

Und dabei geht es oft nicht um sogenannte Schoßhündchen, die aufgrund ihres niedlichen Kindchenschemas mütterliche Instinkte in den Uschis wachrufen, sondern häufig um Kreaturen, die einem Mann an Größe und Gewicht durchaus ähneln. Das scheint aber als völlig normal zu gelten im ansonsten gerne wie geleckt sauberen Kötervolk mit seinen hochglanzpolierten Autofetischen vor der Tür.

Mal sehen, ob es beim Hundekuscheln bleibt, wo jetzt doch so viel kupierte Orientprinzenrollen zum Doggystyle verlocken, die alles zwischen 9 und 90 genetisch bereichern. Da werden sicher auch alle bisher Verschmähten auf ihre Kosten kommen, auch wenn die 9 Monate später später das Sozialamt, also der Steuerzahler alimentieren muss, weil der fachkräftige Puff Daddy aus Waggaduggu nix Money.

Was soll's, züchten wir halt eine neue hochintelligente Rasse: die Michelmusels mit einem Misch-Masch-IQ von maximal 85. Reicht zwar nicht für eine Berufsausbildung, dafür aber für den Dschihad. Ganz wichtig in einem Land, das außer der Klugheit seiner Bewohner keine Ressourcen hat! Wir werden zukünftig also eher Eselskarren fahren als E-Cars.

Vermutlich der Umwelt zuliebe, denn irgend eine wohlklingende Selbstbetrugs-Floskel brauchen wir doch zum kaschieren unserer Herdenvieh- bzw. Kläffermeuten-Blödheit.

Mannomann, was ein praller Weiberarsch doch für Gedankengänge auslösen kann.
Der Fachmann staunt, und der Laie wundert sich.