Mittwoch, 18. Januar 2017

NPD-Verbot: Prantl kontra Verfassungsgericht

Sachsen-Susi bekam die Nachricht vom NPD-Verbot am Strand von Marbella, wo die junge Aktivistin Gesinnungsurlaub macht.
Er hat geschrieben, geschrieben und geschrieben, Jahr um Jahr, Ausgabe für Ausgabe. Engagierter noch als gegen die "Wasserpest von Neoliberalismus, Marktradikalismus und Thatcherismus" kämpfte der verhinderte Bundesrichter aus seiner Schreibstube bei der Süddeutschen Zeitung gegen die NPD und für ein Verbot der Partei, die schon seit Jahren nur noch ein Popanz war, dessen einzige Nützlichkeit darin lag, Zielübungen im immerwährenden "Kampf gegen rechts" (Merkel) nicht ohne Zielscheibe durchführen zu müssen.

Das Wort Blamage wird vermieden


Dabei bleibt es erwartbarerweise auch nach dem Urteil des Verfassungsschutzes, das genau so ausfiel, wie es hier bei PPQ schon vor einer Woche zu lesen war. Die NPD darf bleiben und "langsam weitersterben", wie es in Taz und Berliner Zeitung heißt. Die "Bundesländer scheitern", wie die "Welt" assistiert, ohne das harsche Wort "Blamage" zur Beschreibung der epochalen zweiten Pleite heranzuziehen. Alles business as usual, alle haben mit dieser Entscheidung gerechnet, es ist auch egal, so wenig die Mitglieder der NPD bei einem Verbot verschwunden wären, so wenig wird die Partei ohne Verbot nach Berlin ziehen und im nächsten Bundestag neue Kriegskredite beschließen.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht, dass es keine Gefälligkeitsurteile abliefert, weil sich das die Politik wünscht, sondern dass es zumindest gelegentlich noch nach dem Grundgesetz urteilt. Und das sieht nun mal vor, dass eine Voraussetzung für ein Parteienverbot darin liegt, dass die betreffende Partei die verfassungsrechtliche Ordnung nicht nur bedrohen will, möchte und wünscht, sie könnte es. Sondern dass sie sie faktisch wirklich bedrohen kann und bedroht.

Die Bundesländer, die das Verbot beantragt haben, wussten lange, dass diese Bedingung nicht erfüllt sein wird. Seit Monaten schon wagte sich keiner der beim "Antrag des Bundesrates" federführenden Männer mehr vor eine Kamera, niemand äußerte noch Optimismus zum Thema oder ließ erkennen, dass er an ein Verbot glaubte.

Aber dann Auftritt Heribert Prantl. Große Worte, harte Schelte. das Urteil klinge "plausibel" sei aber "trotzdem bedauerlich falsch", weil es ein Verbot der NPD ablehne, nur weil die Partei "zu klein, zu unbedeutend, zu wenig wirkkräftig sei".

Doch dass diese Partei "giftig" ist "und dieses Gift die Gesellschaft vergiften" könne, das hätten die Richter übersehen.

Von "Giftigkeit" steht nichts im Grundgesetz


Nun steht in Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz zwar nichts von Giftigkeit als Grund für ein Parteienverbot, aber das ficht den Missionar aus München nicht an. Aus seiner Sicht als Oberster Richter "hätte die NPD verboten werden müssen - nicht obwohl sie derzeit sehr klein und bei Wahlen unbedeutend ist, sondern gerade deswegen."

Das wäre rechtswidrig gewesen und spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof mit einem großen Knall geplatzt. Aber Prantl hätte eben gern mal "an einer kleinen, zerstrittenen, aber bösartigen Partei" zeigen wollen, "dass es eine Linie gibt, die eine Partei, ob klein oder groß, nicht überschreiten kann, ohne das Parteienprivileg zu verlieren".

Seine Linie wäre die eines Beispielverbotes gewesen, einer Warnung als "Akt der Prävention in Zeiten des aggressiven Rechtspopulismus" (Prantl), der anderen bedeutet hätte: Wir kriegen euch. Alle.

Träume, Fantasien, Vorstellungen vom Recht, die so biegsam sind wie die fiebrigen Imaginationen des Kommentatoren von der "Notverordnungs-Demokratie" (Prantl), als die er die EU nach ausgedehnter PPQ-Lektüre enttarnt hat.

Aber Heribert Pranlt liest auch anderes. Den "berüchtigten Staatsrechtler" Carl Schmitt etwa, der 1923 geschrieben habe: "Die politische Kraft einer Demokratie zeigt sich darin, dass sie das Fremde und Ungleiche, die Homogenität Bedrohende zu beseitigen oder fernzuhalten weiß."

Prantl merkt dazu an, dass "der aggressive Rechtspopulismus von heute solches Denken wieder aufgenommen" habe. Er hätte ihn deshalb gern verboten gesehen.

Ganz im Sinne von Schmitts Satz: "Die politische Kraft einer Demokratie zeigt sich darin, dass sie das Fremde und Ungleiche, die Homogenität Bedrohende zu beseitigen oder fernzuhalten weiß."



3 Kommentare:

ViolentRetard hat gesagt…

Der letzte absatz ist hohe kunst

Jodel hat gesagt…

Was unsere Über-Demokraten von dem Urteil des Verfassungsgerichtes halten, zeigt sich daran das jetzt eben versucht wird die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Was nicht passt wird eben passend gemacht. Und Herr Prantl freut sich.
Das ist momentan sowieso der große Trend. Verbote und Zensur die nur de facto aber nicht de iure wirken. Verbot der Finanzierung der NPD, Einschüchterung der Werbekunden der Achse des Guten und von Tichys Einblick, Löschung von Facebook-Einträgen auf Anregung durch die Stiftung von Frau Kahane usw. usf.
Und was macht unsere vierte Gewalt. Statt Alarm zu schlagen, wir jede neue Einschränkung der Meinungsfreiheit beklatscht und mit allerlei Lobeshymnen bedacht. Voltaire ist so was von Tod.

ppq hat gesagt…

so lange es die richtigen trifft, war schon immer jeder mit allem einverstanden. bonhoeffer lässt grüßen.

in der vorstellungwelt dieser damen und herren kommt die stelle, an der die falschen das sagen haben und die gesamte verbotsinfrastruktur danken nutzen, einfach nicht vor

die türkei ist so weit weg