"Zwischen Obergrenze und Schießbefehl liegen Welten", heißt es in einem Kommentar von Ferdinand Otto in der "Zeit".
Aber das ist ein Irrtum, denn es sind nicht nur Welten.
Der "Schießbefehl" ist als "Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes" (UzwG) seit 1961 Gesetz in Deutschland.
Die Obergrenze ist es nicht.
4 Kommentare:
Na und? Erwähnte ich in den 80-ern schüchtern: "An unserer Grenze wird auch geschossen", echotete es undialektisch: "Dann geh´ doch rüber, du Kommunistenschwein."
@Gernot:
Also es gibt doch schon einen Unterschied zwischen folgende zwei Szenarien:
1. Ein Land will seine Bürger an der Auswanderung hintern. Der Grenzschutz hier ist mehr wie ein Gefängnisregime.
2. Ein Land will Nicht-Bürger an der Einreise hindern.
Es handelt sich um klassischen Zoll.
Die Situation ist grob vergleichbar mit folgenden: Wenn du mich am Verlassen deines Hauses hinderst, begehst du Freiheitsberaubung; wenn du mir dagegen verbietest, dein Haus zu betreten, übst du "Hausrecht" aus.
Klaro, der Vergleich hinkt, weil es doch eine gravierenden Unterschied zwischen Staat und Privathaushalt gibt. Aber eigentlich trägt die gegenwärtige Situation der Welt dem keine Rechnung. Jeder Staat kann auf seinem Territorium im Wesentlichen Schalten und Walten wie er will - mit allen negativen und positiven Konsequenzen, die das zur Folge haben kann.
So muss ich mich als Deutscher damit abfinden, dass ich wegen der Freizügigkeit mein Land zwar legitimerweise verlassen darf, aber eventuell kein Staat der Erde mich als seinen Bürger aufnehmen will.
Deshalb halte ich den "Flüchtlingsdeal" und seine Konsorten für moralisch sehr zweifelhaft.
wir brauchen den hasserfüllten Vollstreckungsschießbefehlfrontexbeamten der gerne hasst und den musel verdachtsunabhängig verfrontextet - Sepp würde keine musel reinlassen .
@ Sepp(Jahwe möge mehren): Übermorgen wissen wir mehr. Es wird aber - so oder so - mutmaßlich nicht berauschend sein.
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