Wirte sollen ihre Gäste künftig besser kontrollieren, um die überhandnehmende Verbreitung von Hetze, Hass und Zweifel wirksam zu unterbinden. |
Genug gequatscht und gewarnt: Weil sich die Betreiber von kleinen Gastwirtschaften, Eckkneipen und auch größeren Restaurants zu wenig an rechtsstaatliche Prinzipien halten, muss die Gangart verschärft werden. Die Politik lässt sich nicht veräppeln.
Ein Gastbeitrag von Holger Kauder
Niemand kann bestreiten, dass Gaststätten, Bars und Eckkneipen seit jeher Möglichkeiten der politischen Kommunikation bieten. Bürger können Regierungen, Parteien und Verbände hier ganz informell kritisierten, sie informieren sich gegenseitig, es findet Meinungsbildung statt, man macht Witze und schimpft, wie das schon immer war, selbst im Dritten Reich und seinem Nachfolgestaat, der diktatorischen DDR mit ihren Denkverboten, staatlichen Sprachregelungen und der Einengung der Meinungsfreiheit durch eine Partei und ihrer Helfer.
In der Kneipe kann jeder Einzelne politische Diskussionen anstoßen, andere für seine Sache gewinnen oder Kritik äußern, ohne den Umweg über die klassischen Medien zu gehen.
Die sogenannten Stammtischgespräche haben aber auch Schattenseiten. Es ist zu begrüßen, dass in letzter Zeit nun auch darüber verstärkt debattiert wird. Unbestritten sind Bars, dunkle Schenken und alternative Bierstuben leider immer mehr zu Plattformen geworden, auf denen Unwahrheiten verbreitet, andere Menschen herabgewürdigt, ja, Hass verbreitet werden.
Meist sind es Einzelne, die dahinterstecken. Bekanntlich wird aber auch aus Russland versucht, politische Debatten bei uns zu beeinflussen: Oft ist Wodka im Spiel, wenn es gegen unsere Regierung, gegen Europa und die Nato geht. Die Verzerrung politischer Diskussionen wird auch dadurch verstärkt, dass mitunter gar keine realen Personen mehr auftreten, sondern Hörensagen aus politischen Talkshows halb erinnert wird, Angelesenes, auch aus zweifelhaften Quellen, wird zitiert, als wäre es unsere CDU-Parteiprogramm.
Das alles hinterlässt Spuren in unserer Demokratie. Damit kein Missverständnis entsteht: Kritik gehört zur Demokratie, auch heftige und ätzende. Aber die Auseinandersetzungen verrohen. In der Kneipe nach dem siebten Bier, in Wohnzimmer vermeintlich ganz in Familie, wenn die Tagesschau läuft, wird Kritik in einer Sprache vorgetragen, die mit „vulgär“ noch verharmlosend umschrieben ist. Die Reden, die auf Pegida-Demonstrationen gehalten werden, sind die Fortsetzung dessen, was sich in Kneipen, in manchen Familien, in den Köpfen vieler Bürger abspielt.
Wenn gehetzt, verleumdet und beleidigt wird, tragen diejenigen die Hauptschuld, die sich derartig herablassend einlassen. Das Ärgerliche ist, dass die massenhafte Rechtsverletzung in den Gaststätten dennoch gar nicht hätte stattfinden dürfen.
Denn ginge es nach Recht und Gesetz, könnte in Restaurants und Bars – um es noch einmal zu betonen – zwar scharf argumentiert und vieles kritisiert werden. Die Freiheit der Stammtische hätte aber nicht mit der massenhaften Missachtung des Rechts einhergehen dürfen.
Und hier komme ich zu meinem Punkt: Die Verantwortung dafür tragen neben den Urhebern des Hasses und der Verachtung zu einem beträchtlichen Teil auch die Betreiber der Gaststätten, die vom Verkauf von Alkoholika profitieren. Sie haben über Jahre ihre gesetzlichen Pflichten eklatant vernachlässigt, denn nie, nicht ein einziges Mal!, hat auch nur ein einziger Wirt höhnende, gröhlende, die Regierung herabwürdigende Gäste angezeigt, um ein Zeichen zu setzen.
Zugegeben: Die Politik hat ebenfalls nicht entschieden genug reagiert. Auch bei uns herrschte lange die fast naive Annahme, der Hass an den Stammtischen sei durch die Meinungsfreiheit geschützt. Zudem werde er dadurch neutralisiert, dass immer genügend Männer und Frauen da waren, die Nutzer zur Gegenrede antraten.
Doch das ist ein Irrglaube. Wenn der Holocaust geleugnet wird, dann ist das in allen europäischen Partnerländern erlaubt. Aber nicht in deutschen Gaststätten! Und es wird naturgemäß auch nicht dadurch aus der Welt geschafft, dass eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern widerspricht.
Auch die Beleidigung einer Person wird nicht dadurch null und nichtig, weil eine Handvoll von anderen Stammtisch- oder Kneipengästen den Angegriffenen verteidigt. Nein, Selbstregulierung ist ein guter Gedanke. Er ersetzt aber nicht die Verteidigung des Rechts mit den Mitteln der Rechtsordnung.
Die geltenden Regeln meinen es dabei mit Gaststättenbetreibern bislang zu gut. Sie müssen für die Inhalte der Gespräche, die auf ihren Räumlichkeiten geführt werden, rechtlich nicht geradestehen, so als hätten sie sich selbst geäußert. Von ihnen wird lediglich verlangt, dass sie kriminelle Handlungen anzeigen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Sie sind aber nicht gezwungen, proaktiv nach mutmaßlichen kriminellen Äußerungen zu forschen, sie aufzuzeichnen und Beweise zu sichern.
Damit kommt der Gesetzgeber den Betreibern weit entgegen. Die Folge ist aber offenbar, dass Wirte und Wirtinnen kein großes Interesse entwickelt haben, ihre Gasträume zu kontrollieren und mit einem klaren Wort Hetzer, Hasser und Zweifler vor die Tür zu setzen, wenn die im Rausch staatsfeindliche Äußerungen tätigen. Selbst diesen einschränkten Pflichten kommen die Betreiber nicht vernünftig nach.
Dies ist der einhellige Befund der Praktiker, die sich mit der Problematik beschäftigen. Natürlich werden beanstandete Inhalte zum Teil beim Bedienen kritisiert. Doch die Praxis scheint völlig undurchsichtig zu sein. Von Hass-Aussagen Betroffene beklagen, dass schon die Meldung von Verstößen bei den Gaststätteninhabern schwierig sei: Selbst diskriminierende Klosprüche werden häufig nicht sofort entfernt. Reagierten die Betreiber auf Hinweise auf krasse Äußerungen, seien Antworten oft unbefriedigend. Was soll ich denn da machen, heiße es.
Seit langer Zeit ist die Bundesregierung im Dialog mit den Verbänden des Gastgewerbes. Worum geht es dabei, fragt man sich. Und man wagt es kaum auszusprechen: um nichts anderes als die Einhaltung des Rechts! Es ist der fatale Eindruck entstanden, als diskutiere der Bundesjustizminister nur mit Facebook, YouTube und Co. darüber, ob sie die Güte hätten, Hetze, Hass und Zweifel zu löschen. Während dieselben Inhalte in hunderttausenden Schenken, Bars und Fußballkneipen auf unerträgliche, oft laute Art ungestört verbreitet werden können.
Einen solchen Eindruck darf jedoch kein Rechtsstaat aufkommen lassen, auch keiner, der offen dazu steht, dass er seine Grenzen nicht schützen kann. Sollen die Behörden künftig auch mit großen Restaurantketten darüber verhandeln, ob diese bitte schön bereit wären, für Ruhe und Ordnung in ihren Gasträumen zu sorgen? Sollen Wirte geschult werden, Hass zu erkennen? Wie sieht es mit der Gastraumüberwachung aus? Ja, der Worte sind genug gewechselt. Es muss gehandelt werden. Wir müssen dafür sorgen, dass das Recht auch in den öffentlichen Räumen von "Schwarzem Bär", der "Linde", dem "Braustubrl" und der "Hansa-Bar" gilt.
An Rechtsverschärfungen wird kein Weg vorbeigehen. Dabei kann man abgestuft vorgehen: Zunächst sollte die Frist näher konkretisiert werden, wie schnell ein Betreiber einen Gast, der sich rechtswidrig äußert, anzeigen muss. Zudem wäre den Betreibern ab einer bestimmten Größe zur Auflage zu machen, eine Standleitung zur Bundesbeschwerdestelle beim Bundesblogampelamt einzurichten.
Deren Ausstattung müsste so bemessen werden, dass Zuwiderhandler zügig verfolgt werden können. Gaststättenbetreiber und Inhaber von Bars und Kneipen sollten einen jährlichen Bericht darüber vorlegen, der aussagt, wie viele Vorfälle mit überkritischen, hetzenden und auf den Staat schimpfenden Gästen es gab und wie gegen sie vorgegangen wurde. Kann der Betreiber keinen solchen Transparenzbericht vorweisen, sollte dies - wie im Hygienerecht - mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.
Tritt dann immer noch keine Verbesserung ein, wäre auch an einen weiteren neuen Bußgeldtatbestand zu denken. Dieser könnte daran anknüpfen, dass einzelne Wirte durch ihr Dulden zugespitzter Hassrede der Beihilfe schuldig werden. Zudem müsste die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden geregelt werden.
Der Bundesjustizminister hat vor Kurzem noch erklärt, dass er zunächst einen Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung der sozialen Medien abwarten wolle, ehe er gegen Stammtischrunden, Hetzgespräche bei Familienfeiern und tolldreiste, von keiner Sachkenntnis getrübte staatsfeindliche Witze vorgehen will, die sich auch in so manchen Straßencafé zugeraunt werden.
Indes: Der geschäftsführende Fraktionsvorstand meiner Fraktion war in dieser Woche in Brüssel. Dort wurde uns berichtet, dass an einem solchen umfassenden Vorschlag gar nicht gearbeitet werde, schon gar nicht denkt Brüssel daran, gegen Hetzer im Kneipenmilieu vorzugehen. In der Debatte sei eine Regulierung der audiovisuellen Medien, die aber nicht in erster Linie Facebook im Blick habe. Die Worte des Bundesjustizministers im Ohr, waren wir überrascht, dies zu hören.
Es wird also kein Weg daran vorbeigehen, dass Deutschland auch bei diesem Thema wird vorangehen müssen, wie zuvor beim Energieausstieg, auch um die Diskussion in der EU zu bestimmen. Die Bundesregierung muss das Thema jetzt auf die Tagesordnung setzen.
In ihrem eigenen Interesse sollten sich die Wirte und Wirtinnen einer stärkeren Regulierung nicht entziehen. In Deutschland zählen Gaststätten angeblich über 2,5 Milliarden Gäste im Jahr. Doch das Image der Kneipen ist angekratzt, eben weil sie zu Hass-Plattformen geworden sind und weil politische Debatten dort immer mehr manipuliert werden.
der Wirt vom "Bären" sollte ebenso wie der Franchisenehmer des McDonalds an der Ausfallstraße daran interessiert sein, seinen Ruf wieder etwas aufzupolieren. Im Sinne der Betroffenen muss noch eine völlig unverständliche Gesetzeslücke geschlossen werden. Derzeit kann eine Person, die etwa in einer Hassrede an einem Stammtsich beleidigt wird, oft nicht einmal die Rücknahme der Äußerung verlangen, weil sie nicht anwesend war und nicht davon erfahren hat.
Ich gebe zu: Auch bei einer Aufzeichnungspflicht, wie wir sie planen müssen, wäre die Verfolgung immer noch schwierig. Diese Chance einem Betroffenen, der in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wird, aber von vornherein zu nehmen, wäre nur ein weiteres Unding in diesem Themenkomplex.
Ein Letztes: Wir müssen weiter diskutieren, ob Gaststättenbetreiber nicht mehr tun müssen, um ihre Gasträume nicht nur von rechtswidrigen Inhalten frei zu halten, sondern von Lügen generell gerade in der politischen Debatte.
Ein Gastbeitrag von Holger Kauder
Niemand kann bestreiten, dass Gaststätten, Bars und Eckkneipen seit jeher Möglichkeiten der politischen Kommunikation bieten. Bürger können Regierungen, Parteien und Verbände hier ganz informell kritisierten, sie informieren sich gegenseitig, es findet Meinungsbildung statt, man macht Witze und schimpft, wie das schon immer war, selbst im Dritten Reich und seinem Nachfolgestaat, der diktatorischen DDR mit ihren Denkverboten, staatlichen Sprachregelungen und der Einengung der Meinungsfreiheit durch eine Partei und ihrer Helfer.
In der Kneipe kann jeder Einzelne politische Diskussionen anstoßen, andere für seine Sache gewinnen oder Kritik äußern, ohne den Umweg über die klassischen Medien zu gehen.
Die sogenannten Stammtischgespräche haben aber auch Schattenseiten. Es ist zu begrüßen, dass in letzter Zeit nun auch darüber verstärkt debattiert wird. Unbestritten sind Bars, dunkle Schenken und alternative Bierstuben leider immer mehr zu Plattformen geworden, auf denen Unwahrheiten verbreitet, andere Menschen herabgewürdigt, ja, Hass verbreitet werden.
Russischer Wodka ist Turbo für Hetze
Meist sind es Einzelne, die dahinterstecken. Bekanntlich wird aber auch aus Russland versucht, politische Debatten bei uns zu beeinflussen: Oft ist Wodka im Spiel, wenn es gegen unsere Regierung, gegen Europa und die Nato geht. Die Verzerrung politischer Diskussionen wird auch dadurch verstärkt, dass mitunter gar keine realen Personen mehr auftreten, sondern Hörensagen aus politischen Talkshows halb erinnert wird, Angelesenes, auch aus zweifelhaften Quellen, wird zitiert, als wäre es unsere CDU-Parteiprogramm.
Das alles hinterlässt Spuren in unserer Demokratie. Damit kein Missverständnis entsteht: Kritik gehört zur Demokratie, auch heftige und ätzende. Aber die Auseinandersetzungen verrohen. In der Kneipe nach dem siebten Bier, in Wohnzimmer vermeintlich ganz in Familie, wenn die Tagesschau läuft, wird Kritik in einer Sprache vorgetragen, die mit „vulgär“ noch verharmlosend umschrieben ist. Die Reden, die auf Pegida-Demonstrationen gehalten werden, sind die Fortsetzung dessen, was sich in Kneipen, in manchen Familien, in den Köpfen vieler Bürger abspielt.
Wenn gehetzt, verleumdet und beleidigt wird, tragen diejenigen die Hauptschuld, die sich derartig herablassend einlassen. Das Ärgerliche ist, dass die massenhafte Rechtsverletzung in den Gaststätten dennoch gar nicht hätte stattfinden dürfen.
Denn ginge es nach Recht und Gesetz, könnte in Restaurants und Bars – um es noch einmal zu betonen – zwar scharf argumentiert und vieles kritisiert werden. Die Freiheit der Stammtische hätte aber nicht mit der massenhaften Missachtung des Rechts einhergehen dürfen.
Wirte sind an Hass schuld
Und hier komme ich zu meinem Punkt: Die Verantwortung dafür tragen neben den Urhebern des Hasses und der Verachtung zu einem beträchtlichen Teil auch die Betreiber der Gaststätten, die vom Verkauf von Alkoholika profitieren. Sie haben über Jahre ihre gesetzlichen Pflichten eklatant vernachlässigt, denn nie, nicht ein einziges Mal!, hat auch nur ein einziger Wirt höhnende, gröhlende, die Regierung herabwürdigende Gäste angezeigt, um ein Zeichen zu setzen.
Zugegeben: Die Politik hat ebenfalls nicht entschieden genug reagiert. Auch bei uns herrschte lange die fast naive Annahme, der Hass an den Stammtischen sei durch die Meinungsfreiheit geschützt. Zudem werde er dadurch neutralisiert, dass immer genügend Männer und Frauen da waren, die Nutzer zur Gegenrede antraten.
Doch das ist ein Irrglaube. Wenn der Holocaust geleugnet wird, dann ist das in allen europäischen Partnerländern erlaubt. Aber nicht in deutschen Gaststätten! Und es wird naturgemäß auch nicht dadurch aus der Welt geschafft, dass eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern widerspricht.
Auch die Beleidigung einer Person wird nicht dadurch null und nichtig, weil eine Handvoll von anderen Stammtisch- oder Kneipengästen den Angegriffenen verteidigt. Nein, Selbstregulierung ist ein guter Gedanke. Er ersetzt aber nicht die Verteidigung des Rechts mit den Mitteln der Rechtsordnung.
Die geltenden Regeln meinen es dabei mit Gaststättenbetreibern bislang zu gut. Sie müssen für die Inhalte der Gespräche, die auf ihren Räumlichkeiten geführt werden, rechtlich nicht geradestehen, so als hätten sie sich selbst geäußert. Von ihnen wird lediglich verlangt, dass sie kriminelle Handlungen anzeigen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Sie sind aber nicht gezwungen, proaktiv nach mutmaßlichen kriminellen Äußerungen zu forschen, sie aufzuzeichnen und Beweise zu sichern.
Unsere Nachsicht muss enden
Damit kommt der Gesetzgeber den Betreibern weit entgegen. Die Folge ist aber offenbar, dass Wirte und Wirtinnen kein großes Interesse entwickelt haben, ihre Gasträume zu kontrollieren und mit einem klaren Wort Hetzer, Hasser und Zweifler vor die Tür zu setzen, wenn die im Rausch staatsfeindliche Äußerungen tätigen. Selbst diesen einschränkten Pflichten kommen die Betreiber nicht vernünftig nach.
Dies ist der einhellige Befund der Praktiker, die sich mit der Problematik beschäftigen. Natürlich werden beanstandete Inhalte zum Teil beim Bedienen kritisiert. Doch die Praxis scheint völlig undurchsichtig zu sein. Von Hass-Aussagen Betroffene beklagen, dass schon die Meldung von Verstößen bei den Gaststätteninhabern schwierig sei: Selbst diskriminierende Klosprüche werden häufig nicht sofort entfernt. Reagierten die Betreiber auf Hinweise auf krasse Äußerungen, seien Antworten oft unbefriedigend. Was soll ich denn da machen, heiße es.
Seit langer Zeit ist die Bundesregierung im Dialog mit den Verbänden des Gastgewerbes. Worum geht es dabei, fragt man sich. Und man wagt es kaum auszusprechen: um nichts anderes als die Einhaltung des Rechts! Es ist der fatale Eindruck entstanden, als diskutiere der Bundesjustizminister nur mit Facebook, YouTube und Co. darüber, ob sie die Güte hätten, Hetze, Hass und Zweifel zu löschen. Während dieselben Inhalte in hunderttausenden Schenken, Bars und Fußballkneipen auf unerträgliche, oft laute Art ungestört verbreitet werden können.
Einen solchen Eindruck darf jedoch kein Rechtsstaat aufkommen lassen, auch keiner, der offen dazu steht, dass er seine Grenzen nicht schützen kann. Sollen die Behörden künftig auch mit großen Restaurantketten darüber verhandeln, ob diese bitte schön bereit wären, für Ruhe und Ordnung in ihren Gasträumen zu sorgen? Sollen Wirte geschult werden, Hass zu erkennen? Wie sieht es mit der Gastraumüberwachung aus? Ja, der Worte sind genug gewechselt. Es muss gehandelt werden. Wir müssen dafür sorgen, dass das Recht auch in den öffentlichen Räumen von "Schwarzem Bär", der "Linde", dem "Braustubrl" und der "Hansa-Bar" gilt.
An Rechtsverschärfungen führt kein Weg vorbei
An Rechtsverschärfungen wird kein Weg vorbeigehen. Dabei kann man abgestuft vorgehen: Zunächst sollte die Frist näher konkretisiert werden, wie schnell ein Betreiber einen Gast, der sich rechtswidrig äußert, anzeigen muss. Zudem wäre den Betreibern ab einer bestimmten Größe zur Auflage zu machen, eine Standleitung zur Bundesbeschwerdestelle beim Bundesblogampelamt einzurichten.
Deren Ausstattung müsste so bemessen werden, dass Zuwiderhandler zügig verfolgt werden können. Gaststättenbetreiber und Inhaber von Bars und Kneipen sollten einen jährlichen Bericht darüber vorlegen, der aussagt, wie viele Vorfälle mit überkritischen, hetzenden und auf den Staat schimpfenden Gästen es gab und wie gegen sie vorgegangen wurde. Kann der Betreiber keinen solchen Transparenzbericht vorweisen, sollte dies - wie im Hygienerecht - mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.
Tritt dann immer noch keine Verbesserung ein, wäre auch an einen weiteren neuen Bußgeldtatbestand zu denken. Dieser könnte daran anknüpfen, dass einzelne Wirte durch ihr Dulden zugespitzter Hassrede der Beihilfe schuldig werden. Zudem müsste die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden geregelt werden.
Der Bundesjustizminister hat vor Kurzem noch erklärt, dass er zunächst einen Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung der sozialen Medien abwarten wolle, ehe er gegen Stammtischrunden, Hetzgespräche bei Familienfeiern und tolldreiste, von keiner Sachkenntnis getrübte staatsfeindliche Witze vorgehen will, die sich auch in so manchen Straßencafé zugeraunt werden.
Indes: Der geschäftsführende Fraktionsvorstand meiner Fraktion war in dieser Woche in Brüssel. Dort wurde uns berichtet, dass an einem solchen umfassenden Vorschlag gar nicht gearbeitet werde, schon gar nicht denkt Brüssel daran, gegen Hetzer im Kneipenmilieu vorzugehen. In der Debatte sei eine Regulierung der audiovisuellen Medien, die aber nicht in erster Linie Facebook im Blick habe. Die Worte des Bundesjustizministers im Ohr, waren wir überrascht, dies zu hören.
Es wird also kein Weg daran vorbeigehen, dass Deutschland auch bei diesem Thema wird vorangehen müssen, wie zuvor beim Energieausstieg, auch um die Diskussion in der EU zu bestimmen. Die Bundesregierung muss das Thema jetzt auf die Tagesordnung setzen.
In ihrem eigenen Interesse sollten sich die Wirte und Wirtinnen einer stärkeren Regulierung nicht entziehen. In Deutschland zählen Gaststätten angeblich über 2,5 Milliarden Gäste im Jahr. Doch das Image der Kneipen ist angekratzt, eben weil sie zu Hass-Plattformen geworden sind und weil politische Debatten dort immer mehr manipuliert werden.
der Wirt vom "Bären" sollte ebenso wie der Franchisenehmer des McDonalds an der Ausfallstraße daran interessiert sein, seinen Ruf wieder etwas aufzupolieren. Im Sinne der Betroffenen muss noch eine völlig unverständliche Gesetzeslücke geschlossen werden. Derzeit kann eine Person, die etwa in einer Hassrede an einem Stammtsich beleidigt wird, oft nicht einmal die Rücknahme der Äußerung verlangen, weil sie nicht anwesend war und nicht davon erfahren hat.
Ich gebe zu: Auch bei einer Aufzeichnungspflicht, wie wir sie planen müssen, wäre die Verfolgung immer noch schwierig. Diese Chance einem Betroffenen, der in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wird, aber von vornherein zu nehmen, wäre nur ein weiteres Unding in diesem Themenkomplex.
Ein Letztes: Wir müssen weiter diskutieren, ob Gaststättenbetreiber nicht mehr tun müssen, um ihre Gasträume nicht nur von rechtswidrigen Inhalten frei zu halten, sondern von Lügen generell gerade in der politischen Debatte.
7 Kommentare:
Was ist denn wieder? Wurde der Hosenanzug herabgewürdigt? Hat Indymedia über die Stränge geschlagen? Braucht Kahane neue Planstellen für alte Stasigenossen?
Das schlimmste ist nicht, dass einer aus Merkels Rattenarmee so eine totalitäre ScheiBe verzapft, sondern dass ihm eine überregionale Zeitung die Kanzel stellt und dass dieser Mensch nicht aus dem Job fliegt.
Also, Original (PPQ) und Satire (Kauder) sind wirklich nicht mehr auseinander zu halten.
...doch nur in der Kneipe, da fühl ich mich frei...
Allerdings, wenn der Kauder da sitzt ? Schönes Bild, ist der Künstler bekannt ?
kenne ich nicht. nur die galerie, in der es hängt
Immer, wenn der Herr Bretschneider da ist, reden die anderen Herren nur vom Fußball...
-Halbgott in Weiß-
Hat denn die Hass-Maas-Polizei, welche durch die Schenken streift und abgelauschten Haß zur Anzeige bringt, völlig versagt, daß jetzt die Wirt*innen und außen auf den Schankterrassen die Gäste überwachen müssen?
Palivec war als ordinärer Mensch bekannt, jedes zweite Wort von ihm war Dreck oder Hinterer --- Ein Gast wie der andere. Setz dich hin, bezahl dein Bier, und quatsch, was du willst ... So siehst Du aus, bzw., das waren noch Zeiten ...
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