Ein Stich ins Herz der Verfassungstreue, so geht die Mär, ein Verstoß gegen alles, was uns heilig ist. Drei Spitzenagenten des BND mussten ihren Hit nehmen, um den größten Geheimdienstskandal Deutschlands abschließend zu beruhigen: Gegen Recht und Gesetz, aber mit Wissen ihrer höchsten Vorgesetzten hatten die Männer nicht nur ausländische Ziele, sondern auch deutsche Staatsbürger abgehört - ohne Gerichtsbeschluss.
Die Politik spielt empört, die Bundesregierung ahnte nichts. Drei Bauern werden geopfert, damit das Staatswohl gewahrt bleibt: Nur ein Alleingang übereifriger Mitarbeiter, kein systemisches Programm des Bundesnachrichtendienstes.
Dem war schon immer verboten, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes auszuspionieren. Getan aber hat er es dennoch - mit Einverständnis höchster Regierungsinstanzen. Beweise dafür finden sich öffentlich einsehbar im Bundesarchiv: Hier liegt etwa die Abhörakte Honecker, ein Dokument herausragender Infamie, das zeigt, wie der deutsche Auslandsnachrichtendienst unbeirrt von den eindeutigen Vorgaben des Grundgesetzes bis in die intimsten Lebensbereiche eines Mannes spähte, der nach bundesdeutscher Rechtsauffassung zweifellos bundesdeutscher Staatsbürger war.
Erich Honecker selbst sah das anders, doch aufgrund des Alleinvertretungsanspruches der Bundesrepublik für ganz Deutschland hätte das für den Geheimdienst West keine Rolle spielen dürfen. Honecker, geboren im Saarland, befand sich trotz seiner vorübergehenden Stellung als Staatsoberhaupt eines vermeintliche zweiten deutschen Staates nach bundesdeutscher Auffassung stets als Deutscher auf deutschem Staatsgebiet. Weder gab ihn ein Gerichtsbeschluss zur Ausspitzelung frei noch veranlasste ein Staatsanwalt eine Überwachung, weil Gefahr im Verzuge war.
Der BND grub sich trotzdem ins Privatleben des SED-Führers, ohne Rücksicht auf dessen Interesse, intimste Geheimnisse für sich zu behalten. In kaltem Bürokratendeustch vermerkten die jenseits von Recht und Gesetz agierenden Überwacher noch im August 1989, dass einer der Vertrauensärzte des Staatsratsvorsitzenden dessen Krankheit als "ernster als bisher angenommen" bezeichnet hätte.
Obwohl Staatsdiener rechtlich verpflichtet sind, eine Straftat wie die der Überwachung und Ausspitzelung eines deutschen Staatsbürgers anzuzeigen, weil sie sich sonst selbst strafbar machen, geschah das nicht. Stattdessen brüstete sich der BND in einem "Brieftelegramm" bei der damaligen Bundesregierung mit seinem illegal erworbenen Wissen um Honeckers schwere Erkrankung.
Die Politik spielt empört, die Bundesregierung ahnte nichts. Drei Bauern werden geopfert, damit das Staatswohl gewahrt bleibt: Nur ein Alleingang übereifriger Mitarbeiter, kein systemisches Programm des Bundesnachrichtendienstes.
Dem war schon immer verboten, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes auszuspionieren. Getan aber hat er es dennoch - mit Einverständnis höchster Regierungsinstanzen. Beweise dafür finden sich öffentlich einsehbar im Bundesarchiv: Hier liegt etwa die Abhörakte Honecker, ein Dokument herausragender Infamie, das zeigt, wie der deutsche Auslandsnachrichtendienst unbeirrt von den eindeutigen Vorgaben des Grundgesetzes bis in die intimsten Lebensbereiche eines Mannes spähte, der nach bundesdeutscher Rechtsauffassung zweifellos bundesdeutscher Staatsbürger war.
Erich Honecker selbst sah das anders, doch aufgrund des Alleinvertretungsanspruches der Bundesrepublik für ganz Deutschland hätte das für den Geheimdienst West keine Rolle spielen dürfen. Honecker, geboren im Saarland, befand sich trotz seiner vorübergehenden Stellung als Staatsoberhaupt eines vermeintliche zweiten deutschen Staates nach bundesdeutscher Auffassung stets als Deutscher auf deutschem Staatsgebiet. Weder gab ihn ein Gerichtsbeschluss zur Ausspitzelung frei noch veranlasste ein Staatsanwalt eine Überwachung, weil Gefahr im Verzuge war.
Der BND grub sich trotzdem ins Privatleben des SED-Führers, ohne Rücksicht auf dessen Interesse, intimste Geheimnisse für sich zu behalten. In kaltem Bürokratendeustch vermerkten die jenseits von Recht und Gesetz agierenden Überwacher noch im August 1989, dass einer der Vertrauensärzte des Staatsratsvorsitzenden dessen Krankheit als "ernster als bisher angenommen" bezeichnet hätte.
Obwohl Staatsdiener rechtlich verpflichtet sind, eine Straftat wie die der Überwachung und Ausspitzelung eines deutschen Staatsbürgers anzuzeigen, weil sie sich sonst selbst strafbar machen, geschah das nicht. Stattdessen brüstete sich der BND in einem "Brieftelegramm" bei der damaligen Bundesregierung mit seinem illegal erworbenen Wissen um Honeckers schwere Erkrankung.
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