Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will das Handyverbot am Steuer ausweiten. Wie mehrere Zeitungen berichten, soll beim Autofahren künftig nicht nur der Gebrauch des Mobiltelefons, sondern auch das Essen von Butterbroten, Trinken und Rauchen untersagt werden. Ein Vertreter des Ministeriums erklärte, die Linie sei klar, Unterhaltungen mit Mitfahrern, Essen, Trinken und Rauchen, aber auch CDs einlegen, Radiosenderwechseln und die Benutzung von Taschentüchern fielen künftig genauso unter das Verbot wie Handys.
Radikal neue Regelung
Den Berichten zufolge arbeitet das Verkehrsministerium derzeit an einer radikal neuen Regelung. Es kommt damit einer Forderung der Bundesländer nach. Die Verkehrsminister der Länder hatten im April in einem gemeinsamen Beschluss verlangt, das Handyverbot in der Straßenverkehrsordnung allgemeiner zu formulieren, so dass alle Tätigkeiten, die nicht direkt mit der Fahrzeugführung zu tun haben, strafbar werden.
Der ADAC begrüßte Dobrindts Vorstoß. Ein Sprecher des Automobilclubs sagte, eine Anpassung an die Realitäten sei richtig. Zahlreiche fahrzeugführer hätten sich angewöhnt, auf längeren Fahrten am steuer zu essen, ab zu auch etwas zu trinken, mit Mitfahrern Gespräche zu führen oder zu Rauchen. Abgesehen von der Schädlichkeit gerade letzterer Beschäftigung wirke das alles ablenken. Wichtig sei aber, dass eine Ausweitung der Betätigungsverbote am Steuer künftig auch von möglichst scharfen Kontrollen begleitet werde. Sonst nütze das alles nichts.
60 Euro für einen Bissen Brot
Das bisher auf die Handynutzung beschränkte Verbot beim Autofahren regelt der Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es, Autofahrer dürften ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn dafür das Mobiltelefon oder der Telefonhörer aufgenommen oder gehalten werden muss. Wer beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, muss 60 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Künftig würde diese Formulierung um Butterbrote, Getränkeflaschen, Zigaretten, Zigarren udn Zigarillos, aber auch auf CDs, Taschentücher und Radiosenderknöpfe erweitert werden.
Radikal neue Regelung
Den Berichten zufolge arbeitet das Verkehrsministerium derzeit an einer radikal neuen Regelung. Es kommt damit einer Forderung der Bundesländer nach. Die Verkehrsminister der Länder hatten im April in einem gemeinsamen Beschluss verlangt, das Handyverbot in der Straßenverkehrsordnung allgemeiner zu formulieren, so dass alle Tätigkeiten, die nicht direkt mit der Fahrzeugführung zu tun haben, strafbar werden.
Der ADAC begrüßte Dobrindts Vorstoß. Ein Sprecher des Automobilclubs sagte, eine Anpassung an die Realitäten sei richtig. Zahlreiche fahrzeugführer hätten sich angewöhnt, auf längeren Fahrten am steuer zu essen, ab zu auch etwas zu trinken, mit Mitfahrern Gespräche zu führen oder zu Rauchen. Abgesehen von der Schädlichkeit gerade letzterer Beschäftigung wirke das alles ablenken. Wichtig sei aber, dass eine Ausweitung der Betätigungsverbote am Steuer künftig auch von möglichst scharfen Kontrollen begleitet werde. Sonst nütze das alles nichts.
60 Euro für einen Bissen Brot
Das bisher auf die Handynutzung beschränkte Verbot beim Autofahren regelt der Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es, Autofahrer dürften ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn dafür das Mobiltelefon oder der Telefonhörer aufgenommen oder gehalten werden muss. Wer beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, muss 60 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Künftig würde diese Formulierung um Butterbrote, Getränkeflaschen, Zigaretten, Zigarren udn Zigarillos, aber auch auf CDs, Taschentücher und Radiosenderknöpfe erweitert werden.
3 Kommentare:
Butterbrot am Steuer, das geht gar nicht. Da greift er durch, der Rechtsstaat.
Wäre der Delinquent stattdessen mit dem Messer auf Polizisten losgegangen oder hätte auf Polizeibeamte geschossen, dann hätte ihn die unabhängige Justiz selbstverständlich freigesprochen.
Obwohl, er ist ja gar kein Ausländer ...
MöglicheAugsteinSätze
Na, dann werde ich zukünftig nur noch Margarine-Stullen am Steuer zu mir nehmen.
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