Erst kam die Lkw-Maut mit ihren Überwachungsbrücken, die nie zu etwas anderem als zur Überwachung von Lkws dienen würden. Dann kam die Großfahndung nach dem Autobahn-Terroristen, die eine Ausnahme war, nur gestattet, weil es um eine Serie von Gewaltverbrechen ging und Menschenleben auf dem Spiel standen.
Nun plant Nordrhein-Westfalen im nächsten Schritt zur Totalüberwachung einen Pilotversuch, bei dem die vorhandene Überwachungsinfrastruktur auf Autobahnen dauerhaft für Tempokontrollen genutzt werden soll. Beim schick englisch benannten System Section Control wird eine Zeitspanne festgelegt, nach der ein an Punkt A erfasstes Auto frühestens an Punkt P erneut erfasst werden darf. Erscheint es eher, ist der Fahrzeugführer zu schnell gewesen.
Verfassungsrechtlich problematisch ist dabei der Umstand, dass bei der Ersterfassung natürlich niemand wissen kann, wer bei der Zweiterfassung durch „Section Control“ am Ende der Strecke zu schnell gewesen sein wird. Erfasst werden müssen aber alle Fahrzeuge – es kommt also zwingend zu einer Suspendierung der Unschuldsvermutung.
Das ist aus verfassungsrechtlichen wie aus Datenschutzgründen nicht zulässig, stört aber die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf keineswegs. Innenminister Ralf Jäger (SPD) stellt alle Autofahrer unter Generalverdacht, verspricht aber dafür „mehr Sicherheit“. Rasen sei immer noch „Ursache für ein Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle“, wissenschaftliche Studien über den Einsatz im Ausland belegten zudem „eindeutig den disziplinierenden Effekt der neuen Radar-Technik“.
Die verfassungsrechtliche Hürde, dass aufgrund der Konzeption geplanten der disziplinierenden Kontrollen zahllose gesetzestreue und keineswegs gegen Verkehrsvorschriften verstoßende Bürger mit ihren Mobilitätsdaten von der Schleierfahndung nach Rasern erfasst würden, will Jäger dadurch umgehen, dass „Daten zu Unrecht erfasster Fahrzeuge automatisch und umgehend gelöscht werden“. Aus der Sicht des Innenministers ist „gleich gelöscht“ fast wie „nie aufgezeichnet“.
Nun plant Nordrhein-Westfalen im nächsten Schritt zur Totalüberwachung einen Pilotversuch, bei dem die vorhandene Überwachungsinfrastruktur auf Autobahnen dauerhaft für Tempokontrollen genutzt werden soll. Beim schick englisch benannten System Section Control wird eine Zeitspanne festgelegt, nach der ein an Punkt A erfasstes Auto frühestens an Punkt P erneut erfasst werden darf. Erscheint es eher, ist der Fahrzeugführer zu schnell gewesen.
Verfassungsrechtlich problematisch ist dabei der Umstand, dass bei der Ersterfassung natürlich niemand wissen kann, wer bei der Zweiterfassung durch „Section Control“ am Ende der Strecke zu schnell gewesen sein wird. Erfasst werden müssen aber alle Fahrzeuge – es kommt also zwingend zu einer Suspendierung der Unschuldsvermutung.
Das ist aus verfassungsrechtlichen wie aus Datenschutzgründen nicht zulässig, stört aber die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf keineswegs. Innenminister Ralf Jäger (SPD) stellt alle Autofahrer unter Generalverdacht, verspricht aber dafür „mehr Sicherheit“. Rasen sei immer noch „Ursache für ein Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle“, wissenschaftliche Studien über den Einsatz im Ausland belegten zudem „eindeutig den disziplinierenden Effekt der neuen Radar-Technik“.
Die verfassungsrechtliche Hürde, dass aufgrund der Konzeption geplanten der disziplinierenden Kontrollen zahllose gesetzestreue und keineswegs gegen Verkehrsvorschriften verstoßende Bürger mit ihren Mobilitätsdaten von der Schleierfahndung nach Rasern erfasst würden, will Jäger dadurch umgehen, dass „Daten zu Unrecht erfasster Fahrzeuge automatisch und umgehend gelöscht werden“. Aus der Sicht des Innenministers ist „gleich gelöscht“ fast wie „nie aufgezeichnet“.
3 Kommentare:
Ist doch ganz einfach: Wer sich nichts hat zuschulden kommen lassen, hat auch nichts zu verbergen.
Wenn jemand etwas verbergen möchte, ist der Verdacht begründet, dass er sich etwas zuschulden kommen ließ. Das betreffende Subjekt sollte einer Befragung zugeführt werden, um zu klären, worum es sich dabei genau handelt.
Das betreffende Subjekt sollte einer (peinlichen) Befragung zugeführt werden, um zu klären, worum es sich dabei genau handelt.
Das betreffende Subjekt sollte einer (hochnotpeinlichen) Befragung zugeführt werden, um zu klären, worum es sich bei den subversiven Taten genau handelt.
Es ist die Frage zu stellen, ob man diese Personen mit billigem Gin weiterleben lassen kann.
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