Millionäre mit Chauffeur bleiben beim neuen Maas-Recht außen vor. |
Gleichbehandlung vor dem Gesetz ist eines der Grundprinzipien westlicher Zivilisationen. Egal, ob Bauer oder Bettelmann, Millionär oder Minister - der Rechtsstaat kennt keine Privilegien. selbst wenn es manchmal so aussieht. Er straft, wen er strafen muss. Und um es gerecht zu tun, sieht er bei Geldstrafen zum Beispiel davon ab, sie pauschal festzulegen. Stattdessen gelten sogenannte Tagessätze, so dass der veruteilte Hartz-4-Empfänger nur 1000 Euro zahlen muss, wo der reiche Mittelständler 10.000 zu zahlen hat.
Bundesjustizminister Heiko Maas will dieses Grundprinzip nun abschaffen. Der Sozialdemokrat plant ein Sonderstrafrecht für Führerscheinbesitzer, denen im Falle einer Verurteilung künftig nicht nur Bewährungs-, Geld- oder Haftstrafe droht, sondern auch der Entzug des Führerscheins. Maas begründet das damit, dass manche Straftäter "so wohlhabend sind, dass ihnen eine Geldstrafe nicht wehtut". Allerdings sind die Betroffenen wohl auch nicht so wohlhabend, dass sie sich einen Fahrer oder ein Taxi leisten können.
Es geht Maas darum, die Axt unter dem Beifall der großen deutschen Rechtsgelehrten an die Wurzeln des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu legen. Bislang etwa konnten Radfahrer, die im Besitz eines Führerscheins sind und alkoholisiert auf einem Drahtesel erwischt werden, mit Führerscheinentzug bestraft werden - während betrunkene Radfahrer, die keinen Führerschein haben, auch keinen entzogen bekommen konnten. Begründet wurde diese Ungleichbehandlung mit einem Trick: Wer einen Führerschein habe, trotzdem aber betrunken Rad fahre, sei psychisch nicht geeignet, motorisiert am Verkehr teilzunehmen.
Eine Argumentation aus dem Ordnungsrecht, die nicht gerecht, aber akzeptiert war. Maas nun dehnt sie ins Strafrecht aus: Nach seinem Gesetzentwurf werden Straftaten abhängig vom Täter künftig mit zweierlei Strafrecht gemessen. Es gibt das traditionelle, das Täter ohne Führerschein mit Bewährungs-, Geld- oder Haftstrafe aburteilt. Und es gibt das Maas-Recht, das Führerscheinbesitzer alternativ oder zusätzlich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bedroht.
Der Bundesjustizumbauminister macht in der alten Schule seines Genossen Franz Müntefering Gebrauch von Unsympathen, um die Abschaffung der Gleichbehandlung vor Gericht "noch in diesem Jahr" durchzudrücken. Ziel seiner Bemühungen sei es ja nur, "Täter, die im großen Stil Steuern hinterzogen haben", also "sehr wohlhabende Straftäter, bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt", abzustrafen.
Für Millionäre, Wirtschaftsbosse und Politiker mit Chauffeur gilt ein Schonparagraph: Sie werden weiter behandelt wie Hartz-4-Empfänger.
Bundesjustizminister Heiko Maas will dieses Grundprinzip nun abschaffen. Der Sozialdemokrat plant ein Sonderstrafrecht für Führerscheinbesitzer, denen im Falle einer Verurteilung künftig nicht nur Bewährungs-, Geld- oder Haftstrafe droht, sondern auch der Entzug des Führerscheins. Maas begründet das damit, dass manche Straftäter "so wohlhabend sind, dass ihnen eine Geldstrafe nicht wehtut". Allerdings sind die Betroffenen wohl auch nicht so wohlhabend, dass sie sich einen Fahrer oder ein Taxi leisten können.
Es geht Maas darum, die Axt unter dem Beifall der großen deutschen Rechtsgelehrten an die Wurzeln des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu legen. Bislang etwa konnten Radfahrer, die im Besitz eines Führerscheins sind und alkoholisiert auf einem Drahtesel erwischt werden, mit Führerscheinentzug bestraft werden - während betrunkene Radfahrer, die keinen Führerschein haben, auch keinen entzogen bekommen konnten. Begründet wurde diese Ungleichbehandlung mit einem Trick: Wer einen Führerschein habe, trotzdem aber betrunken Rad fahre, sei psychisch nicht geeignet, motorisiert am Verkehr teilzunehmen.
Eine Argumentation aus dem Ordnungsrecht, die nicht gerecht, aber akzeptiert war. Maas nun dehnt sie ins Strafrecht aus: Nach seinem Gesetzentwurf werden Straftaten abhängig vom Täter künftig mit zweierlei Strafrecht gemessen. Es gibt das traditionelle, das Täter ohne Führerschein mit Bewährungs-, Geld- oder Haftstrafe aburteilt. Und es gibt das Maas-Recht, das Führerscheinbesitzer alternativ oder zusätzlich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bedroht.
Der Bundesjustizumbauminister macht in der alten Schule seines Genossen Franz Müntefering Gebrauch von Unsympathen, um die Abschaffung der Gleichbehandlung vor Gericht "noch in diesem Jahr" durchzudrücken. Ziel seiner Bemühungen sei es ja nur, "Täter, die im großen Stil Steuern hinterzogen haben", also "sehr wohlhabende Straftäter, bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt", abzustrafen.
Für Millionäre, Wirtschaftsbosse und Politiker mit Chauffeur gilt ein Schonparagraph: Sie werden weiter behandelt wie Hartz-4-Empfänger.
2 Kommentare:
Na wunderbar. Haben Sie sich wieder was Tolles ausgedacht, Herr zensurMinister!
Was soll man dazu sagen? Nur so viel: Ein sterbendes System häuft Gesetze an, genau wie ein Kranker, im letzten Stadium, Medikamente.
BR(i)D > R.I.P
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