Es stand Spitze auf Knopf bis kurz vor Anpfiff. Wird die sogenannte Euro - früher bekannt als Fußballeuropameisterschaft - überhaupt angepfiffen werden können? Mitten im Fastenmonat Ramadan, dessen strenge Vorschriften teilnehmende Nationen wie die Türkei, Albanien, aber auch einzelne Spieler aus Frankreich, England, Deutschland und Italien tagsüber daran hindert, zu Essen, zu Trinken und Sport zu treiben?
Zum Glück fiel einem der wenigen älteren Mitarbeiter des DFB, die im Hauptquartier in Frankfurt aus der gloriosen Ära von Theo Zwanziger übrig geblieben sind, kurz vor Toresschuss ein, dass der deutsche Fußballverband dieselbe peinigende Frage bereits vor Jahren hat höchsten Ortes entscheiden lassen. Darf ein guter Muslim - bis zu den Terroranschlägen von 2001 im Deutschen schlicht "Moslem" genannt - im Ramadan gegen den Ball treten? Darf er vor der Verlängerung einen Schluck Wasser nehmen? Und vor Spielbeginn Nudeln essen?
Entscheidende Punkte, die der DFB gemeinsam mit dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) vorbeugend abgeklärt hat. In einem theologischen Rechtsgutachten der Al-Azhar-Universität in Kairo, einer der führenden Autoritäten des Islams, kommen die Gelehrten zum Schluss, dass nichts gegen Fußball spricht.
„Der Arbeitsvertrag zwischen dem Spieler und dem Verein zwingt den Spieler zu einer bestimmten Leistung, und wenn diese Arbeit, laut Vertrag, (nicht für Amateur- und Hobbyfußball) seine einzige Einkommensquelle ist und wenn er im Monat Ramadan die Fußballspiele bestreiten muss und das Fasten Einfluss auf seine Leistung hat, dann darf er das Fasten brechen.“
Übertragen auf die Verpflichtung von Nationalspielern, für ihr Land anzutreten - selbst wenn sie das Konzept des Nationalstaates als ewiggestrig ablehnen - bleibt Fußball damit erlaubt. Wenn auch nur, weil die antretenden Stars allesamt Profis sind.
Aufgrund dieser eindeutigen Aussage verzichtete der hochangesehene Europäische Fetwa-Rat in London, der einer landeseigenen Briefkastenfirma aus Sachsen-Anhalt einst schon den Weg zu Millioneneinnahmen aus dem arabischen Raum geebnet hatte, auf ein weiteres theologisches Gutachten. Die Professoren und Imame von El-Azhar hätten beispielhaft ausführte, dass man bei allen Rechtsschulen des Islam zum gleichen oder ähnlichen Schluss gelangen könne, wenn man wolle.
Zum Glück fiel einem der wenigen älteren Mitarbeiter des DFB, die im Hauptquartier in Frankfurt aus der gloriosen Ära von Theo Zwanziger übrig geblieben sind, kurz vor Toresschuss ein, dass der deutsche Fußballverband dieselbe peinigende Frage bereits vor Jahren hat höchsten Ortes entscheiden lassen. Darf ein guter Muslim - bis zu den Terroranschlägen von 2001 im Deutschen schlicht "Moslem" genannt - im Ramadan gegen den Ball treten? Darf er vor der Verlängerung einen Schluck Wasser nehmen? Und vor Spielbeginn Nudeln essen?
Entscheidende Punkte, die der DFB gemeinsam mit dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) vorbeugend abgeklärt hat. In einem theologischen Rechtsgutachten der Al-Azhar-Universität in Kairo, einer der führenden Autoritäten des Islams, kommen die Gelehrten zum Schluss, dass nichts gegen Fußball spricht.
„Der Arbeitsvertrag zwischen dem Spieler und dem Verein zwingt den Spieler zu einer bestimmten Leistung, und wenn diese Arbeit, laut Vertrag, (nicht für Amateur- und Hobbyfußball) seine einzige Einkommensquelle ist und wenn er im Monat Ramadan die Fußballspiele bestreiten muss und das Fasten Einfluss auf seine Leistung hat, dann darf er das Fasten brechen.“
Übertragen auf die Verpflichtung von Nationalspielern, für ihr Land anzutreten - selbst wenn sie das Konzept des Nationalstaates als ewiggestrig ablehnen - bleibt Fußball damit erlaubt. Wenn auch nur, weil die antretenden Stars allesamt Profis sind.
Aufgrund dieser eindeutigen Aussage verzichtete der hochangesehene Europäische Fetwa-Rat in London, der einer landeseigenen Briefkastenfirma aus Sachsen-Anhalt einst schon den Weg zu Millioneneinnahmen aus dem arabischen Raum geebnet hatte, auf ein weiteres theologisches Gutachten. Die Professoren und Imame von El-Azhar hätten beispielhaft ausführte, dass man bei allen Rechtsschulen des Islam zum gleichen oder ähnlichen Schluss gelangen könne, wenn man wolle.
5 Kommentare:
Großstadtpauker
Samstag, 11. Juni 2016, 15:55 (URL) | Kurz-URL
II)
ebenfalls sehr lesenswert : „http://www.politplatschquatsch.com/ “ ;
der Macher der Seite ist vermutlich ein hochgebildeter Dynamofreund aus Dresden ; die Beiträge werden ( sofern nicht völlig ungeeignet ) selten entfernt .
Eine der besten Selbstdenkerseiten im Netz . DDR-nostalgisch und technikaffin ; merkelkritisch ,dabei aber stark analytisch und durchaus sachlich unterwegs . Politplatschquatsch hält was das „ZEIT“ – Feuilleton verspricht . „ZEIT“ und „SZ“ haben in der Vergangenheit nachweisbar Teile der Blogbeiträge verwendet .
http://www.sezession.de/54293/der-trumptrain-und-die-achsenzeit.html#comment-318329
Danke
Der Rechercheverbund aus SZ, wdr und ndr hat aus geheimen Archiven in den USA bewegte Bilder übergeben bekommen, die den jungen @ppq als Dynamo-Fan zeigen.
https://www.youtube.com/watch?v=-W_lYrBSvIM
Es gibt Gerüchte, daß diese Bilder als schriftliche Notiz Aufnahme in die sog. Rosenholz-Dateien gefunden haben.
P.S. @seppi ist ein Schleimer !
scheiße. erwischt.
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