Vor dem Gericht in Saalfeld lagerten schon am Vorabend die ersten Schaulustigen. |
"Ziegenficker“, „Gelöt“, „Schweinefurz“. Wegen dieser menschenverachtenden Titulierung von Ausländern steht Jan Böhmermann, Mitgründer und Kopf der Fernsehsendung Neo-Magazin und gerade noch Urheber des #Verafake, ab kommenden Dienstag in Saalfeld vor Gericht. Die sechsseitige Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Volksverhetzung. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 43-Jährigen eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Dem Gesetz zufolge macht sich strafbar, wer in einer Art zu Hass „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ anstachelt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. es reicht aber auch, eine Schrift - oder einen Fernsehsketch - öffentlich zu machen, die oder der die Menschenwürde dieser Gruppe „dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet“ wird.
Mit seinem vieldikutierten "Türkengedicht", in dem das Staatsoberhaupt der türkischen Republik als "schwul, Pervers, verlaust und zoophil" bezeichnet worden war, habe der Ansager den Tatbestand erfüllt. Auch der öffentliche Frieden, so die Staatsanwaltschaft, sei betroffen gewesen. Als Beweis dafür werde man 400 Bände Zeitungsausschnitte vorlegen.
Die Aufnahme der Ermittlungen wegen Volksverhetzung hatte zu einem kurzfristigen Rückzug Böhmermanns vom TV-Bildschirm geführt. Seither fällt die Sendung aus, Millionen treue Gebührenzahler können sich nicht mehr über neue Nachrichten aus aller Welt informieren.
Der Weg Böhmermann vor seinen Richter Jens Schröderhaus ging um einige Ecken: Ursprünglich wurde er von mehreren türkischen Mitbürgern angezeigt. Diesen Anzeigen wurde jedoch nicht nachgegangen. Erst eine Anzeige des türkischen Ministerpräsidenten und ein Machtwort von Angela Merkel hatten die Tür zu einer Anklage geöffnet.
„Wegen der besonderen Bedeutung des Falls, nicht wegen des zu erwartenden Strafrahmens“, sagt Oberstaatsanwalt Henning Müller, sollte dann vor einem Schöffengericht verhandelt werden. Die Schöffen aber beschlossen, den Fall an das Landgericht abzugeben, weil deutsche und europäische Sicherheitsinteressen betroffen waren. Mehrere Schöffen fürchteten offenbar eine Fatwa gegen sich und ihre Familien.
Am Landgericht sah man sich jedoch nicht zuständig und wies das Verfahren dem Strafrichter am Amtsgericht zu. Dieser nur mit einem Richter besetze Spruchköper unterhalb des Schöffengerichts behandele in der Regel Strafsachen, bei denen mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren zu rechnen ist.
Angesetzt sind drei Verhandlungstage. Das Interesse ist riesig - bei Medien und Böhmermann-Fans. Vor Prozessbeginn sollen deshalb wie zuletzt beim NSU-Verfahren Sitzpätze verlost werden. Türkische Medien haben bereits Klagen angekündigt, sollen sie nicht berücksichtigt werden. Auch eine Mahnwache von besorgten Satirikern unter Regierungsmitgliedern unter der Überschrift "Je suis Böhmi" vor dem Gerichtsgebäude ist geplant.
Dem Gesetz zufolge macht sich strafbar, wer in einer Art zu Hass „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ anstachelt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. es reicht aber auch, eine Schrift - oder einen Fernsehsketch - öffentlich zu machen, die oder der die Menschenwürde dieser Gruppe „dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet“ wird.
Mit seinem vieldikutierten "Türkengedicht", in dem das Staatsoberhaupt der türkischen Republik als "schwul, Pervers, verlaust und zoophil" bezeichnet worden war, habe der Ansager den Tatbestand erfüllt. Auch der öffentliche Frieden, so die Staatsanwaltschaft, sei betroffen gewesen. Als Beweis dafür werde man 400 Bände Zeitungsausschnitte vorlegen.
Die Aufnahme der Ermittlungen wegen Volksverhetzung hatte zu einem kurzfristigen Rückzug Böhmermanns vom TV-Bildschirm geführt. Seither fällt die Sendung aus, Millionen treue Gebührenzahler können sich nicht mehr über neue Nachrichten aus aller Welt informieren.
Der Weg Böhmermann vor seinen Richter Jens Schröderhaus ging um einige Ecken: Ursprünglich wurde er von mehreren türkischen Mitbürgern angezeigt. Diesen Anzeigen wurde jedoch nicht nachgegangen. Erst eine Anzeige des türkischen Ministerpräsidenten und ein Machtwort von Angela Merkel hatten die Tür zu einer Anklage geöffnet.
„Wegen der besonderen Bedeutung des Falls, nicht wegen des zu erwartenden Strafrahmens“, sagt Oberstaatsanwalt Henning Müller, sollte dann vor einem Schöffengericht verhandelt werden. Die Schöffen aber beschlossen, den Fall an das Landgericht abzugeben, weil deutsche und europäische Sicherheitsinteressen betroffen waren. Mehrere Schöffen fürchteten offenbar eine Fatwa gegen sich und ihre Familien.
Am Landgericht sah man sich jedoch nicht zuständig und wies das Verfahren dem Strafrichter am Amtsgericht zu. Dieser nur mit einem Richter besetze Spruchköper unterhalb des Schöffengerichts behandele in der Regel Strafsachen, bei denen mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren zu rechnen ist.
Angesetzt sind drei Verhandlungstage. Das Interesse ist riesig - bei Medien und Böhmermann-Fans. Vor Prozessbeginn sollen deshalb wie zuletzt beim NSU-Verfahren Sitzpätze verlost werden. Türkische Medien haben bereits Klagen angekündigt, sollen sie nicht berücksichtigt werden. Auch eine Mahnwache von besorgten Satirikern unter Regierungsmitgliedern unter der Überschrift "Je suis Böhmi" vor dem Gerichtsgebäude ist geplant.
1 Kommentar:
Ich bin nur ehrlich und aufrichtig: Wenn der Böhmermann abgekehlt würde, so würde ich nicht einmal dann Wergeld heischen, wenn er mit mir versippt wäre. Frohlocken (Lujah!)würde ich zwar auch nicht. Tel Aviv - so ist das Leben.
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