Sagt sie Nein, dann klingt das wie Naa - Cindy Akalahi kommt aus Grönland und spricht eine eskimo-aleutische Sprache, die von der diskriminierenden neuen deutschen Nein-Regel nicht erfasst wird. |
Solange Vergewaltigung nur strafbar ist, wenn das Opfer Nein sagt, wird vielen Frauen der nötige Schutz verweigert. Minister Heiko Maas hat bei der geplanten Verschärfung des Sexualstrafrechts ein Problem: Wenn es künftig reicht, deutlich vernehmbar "Nein" zu sagen, um Sex-Partner zu Sex-Tätern zu machen, muss zwingend gergelt werden, in welcher Sprache dieses Nein auszusprechen ist.
No, yo, la, hayir und tusing - nur fünf Beispiele, wie Menschen weltweit eine Verneinung ausdrücken. Stellen Sie sich nun folgende Situation vor: Sie, eine junge Frau im getigerten Kleid, stehen abends in einer Bar. Ein Mann steht neben Ihnen, er spricht Sie an, sie flirten, trinken zusammen, er lädt Sie ein, dann bringt er sSe nach Hause. Dort werden Sie dann vergewaltigt.
Schlimm, schlimmer aber noch: Nach dem von heiko Maas geplanten neuen Sex-Strafrecht werden Sie danach nachweisen müssen, dass Sie deutliche "Nein" gesagt haben. Eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung liegt dann nämlich nur in vier Fällen vor: Wenn der Täter gewaltsam den Widerstand gebrochen, das Opfer bedroht, die schutzlose Lage des Opfers ausgenutzt oder dessen ausgesprochenes Nein ignoriert hat.
Die Idee von Bundesjustizminister Heiko Maas, ein „Nein“ zu einem Signal zu machen, das einen einverständigen Sexualakt in eine Vergewaltigung verwandelt, wird allgemein begrüßt. Allerdings ergibt sich aus der neuen Regel "Nein heißt Nein" weitergehender Regelungsbedarf, wie Experten des Instituts für deutsche Spörache an der Domowina-Universität in Frankfurt/Oder jetzt in einem Gutachten für das Bundesinnenministerium klarstellen.
Nicht zuletzt die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht hätten gezeigt, dass ein Nein nicht zwingend allgemein verstanden werde. Aufgrund der fotschreitenden Globalisierung liege zu viel Bedeutungsraum zwischen dem griechischen "Oxi", dem suahelischen "Hapana" und dem slowakischen "Nie". Darüberhinaus gebe es weitere Dutzende Nein, die keineswegs von jedermann verstanden würden.
Es bedürfe deshalb, so die Sprachspezialisten, "zwingend einer genauen Definition durch den Gesetzgeber, welches Nein in welcher Sprache die neue Nein-Regel auszulösen geeignet ist".
Eine entsprechende Liste künftig gültiger Nein-Vokabeln müsse deshalb bis zur zweiten Lesung des Sex-Gesetzes im Bundestag durch die Domowina erstellt werden. Berücksichtigt werden sollten, so die Empfehlung, dabei auch sogenannte "nonverbale Neins" wie Kopfschütteln, Schläge mit der flachen Hand auf den Boden - ein bekanntes Abbruchsignal beim Ringen - und "signalisierende Fußtritte", wie es im Expertenpapier heißt.
No, yo, la, hayir und tusing - nur fünf Beispiele, wie Menschen weltweit eine Verneinung ausdrücken. Stellen Sie sich nun folgende Situation vor: Sie, eine junge Frau im getigerten Kleid, stehen abends in einer Bar. Ein Mann steht neben Ihnen, er spricht Sie an, sie flirten, trinken zusammen, er lädt Sie ein, dann bringt er sSe nach Hause. Dort werden Sie dann vergewaltigt.
Schlimm, schlimmer aber noch: Nach dem von heiko Maas geplanten neuen Sex-Strafrecht werden Sie danach nachweisen müssen, dass Sie deutliche "Nein" gesagt haben. Eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung liegt dann nämlich nur in vier Fällen vor: Wenn der Täter gewaltsam den Widerstand gebrochen, das Opfer bedroht, die schutzlose Lage des Opfers ausgenutzt oder dessen ausgesprochenes Nein ignoriert hat.
Die Idee von Bundesjustizminister Heiko Maas, ein „Nein“ zu einem Signal zu machen, das einen einverständigen Sexualakt in eine Vergewaltigung verwandelt, wird allgemein begrüßt. Allerdings ergibt sich aus der neuen Regel "Nein heißt Nein" weitergehender Regelungsbedarf, wie Experten des Instituts für deutsche Spörache an der Domowina-Universität in Frankfurt/Oder jetzt in einem Gutachten für das Bundesinnenministerium klarstellen.
Nicht zuletzt die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht hätten gezeigt, dass ein Nein nicht zwingend allgemein verstanden werde. Aufgrund der fotschreitenden Globalisierung liege zu viel Bedeutungsraum zwischen dem griechischen "Oxi", dem suahelischen "Hapana" und dem slowakischen "Nie". Darüberhinaus gebe es weitere Dutzende Nein, die keineswegs von jedermann verstanden würden.
Es bedürfe deshalb, so die Sprachspezialisten, "zwingend einer genauen Definition durch den Gesetzgeber, welches Nein in welcher Sprache die neue Nein-Regel auszulösen geeignet ist".
Eine entsprechende Liste künftig gültiger Nein-Vokabeln müsse deshalb bis zur zweiten Lesung des Sex-Gesetzes im Bundestag durch die Domowina erstellt werden. Berücksichtigt werden sollten, so die Empfehlung, dabei auch sogenannte "nonverbale Neins" wie Kopfschütteln, Schläge mit der flachen Hand auf den Boden - ein bekanntes Abbruchsignal beim Ringen - und "signalisierende Fußtritte", wie es im Expertenpapier heißt.
3 Kommentare:
Sind das so ihre Phantasien, lieber @ppq, Sie seien eine junge Frau im getigerten Kleid ?
Dafür muß man sich nicht schämen ! Lassen Sie es raus !
Ob einen ein lautstarkes "Nein" vor dem Übergriff z.B. eines vergewaltigungsbereiten arabischen oder afghanischen Schutzsuchenden/ Flüchtlings/ Asylbewerbers bewahrt -
nachdem er mit "Allahu akbar! Isch wille fucken. Jallah!" sein Begehr kundgetan hat - oder doch eher ein "Challas! La! Jelan abui." ist die Frage... ?
Unterdessen gibt es fachkundige Tips von einem überführten afghanischen Schutz-, Schatz- und Sexsuchenden:
Kronenzeitung: Afghane_Nicht wehren._Dann wird alles gut.
Wenn Sie einen guten Rest ohne Gesetz Probleme haben wollen, besuchen diesen Ort http://wellcum.at/. Sie werden nicht nicht dort zu hören.
Kommentar veröffentlichen