Der Schock sitzt immer noch tief über die Wahlerfolge der rechtspopulistischen AfD-Partei in drei Bundesländern, von denen zumindest zwei bis dato als beispielhaft durchdemokratisiert galten. Vor allem in den Parteien des demokratischen Blocks der Mitte kreisen die Gedanken in diesen Tagen um mögliche Gegenstrategien, um die bislang durch keine Anstrengung fürs Vaterland aufgefallenen Neu-Parlamentarier, die womöglich von Moskau finanziert werden, in die Schranken zu weisen.
In Bremen, wo die AfD droht, einen Sitz im parteiintern "Lügenpresserat" genannten Staatsgremium zur Überwachung der Rundfunktätigkeit einzunehmen, planen die beiden Regierungsfraktionen von SPD und Grünen deshalb kurzfristig, das Procedere zur Besetzung des Rundfunkrats von Radio Bremen so zu ändern, dass der demokratiefeindlichen AfD kein Sitz mehr zustände. Künftig gehören dem Rundfunkrat von Radio Bremen nur Vertreter der Parteien an, die zum Zeitpunkt der Konstituierung der Bürgerschaft für eine neue Legislaturperiode dem Landesparlament in Fraktionsstärke angehörten.
Dass trifft bei der AfD natürlich nicht zu, da sie durch einen Fall von Wahlfälschung direkt nach der Wahl zur Bürgerschaft weniger Sitze hatte als ihr nach dem Stimmenanteil zugestanden hätten. Erst ein Gerichtsentscheid schlug ihr die Sitze wieder zu - nach den Buchstaben des neuen Rundfunkratsparagrafen aber zu spät, um noch einen Platz zu erhalten, denn die Konstituierung des Landtages war da schon Geschichte.
Ein gutes Beispiel für Einfallsreichtum bei der Zurückdrängung der Anti-Demokraten, Rechtspopulisten, Nazis und Zweifler, aber kaum bundesweit durchsetzbar, wie Fritz Sänger von der Wuppertaler AG Sozialdemokraten in der SPD (SidS) sagt. Der 34-jährige Student setzt mit einer Petition an den Bundestag auf grundsätzlichere Verfahren: Ein Wesenstest für alle Kandidaten, die zur Wahl antreten, soll künftig vor jedem Urnengang abklären, ob sich Aspiranten auf einen Sitz in einem deutschen oder europäischen Parlament als Volksvertreter eignen.
In einem zweiteiligen Prüfverfahren, durchzuführen von erfahrenen Psychologen und Vertretern der etablierten Parteien am Wohnort des potentiellen Kandidaten, werden in Teil I Fragen zur eigenen Einstellung gestellt: Was denkt der Bewerber, was glaubt er, was weiß er, wie ist er ausgebildet, wie lebt er, (Wohnung, Garten, WG etc), mit wem, wovon und so weiter. Außerdem wird erfragt, warum er ins Parlament möchte, wie er zu Haustieren, Allergien, Weltveganertum und Flüchtlingen steht. Auch sein Verhalten bei Begegnungen mit Erwachsenen und Kindern, Hunden, anderen Auto- und Radfahrern im Straßenverkehr und anderen Umwelteinflüssen spielt eine Rolle.
Teil II ist dann ein Überprüfungsrundgang, der unter fachlicher Aufsicht mit Kamerabegleitung unter realen Bedingungen absolviert werden muss. Beim Überprüfungsrundgang werden folgende Situationen geprüft:
Verhalten in der Wohnung. Lässt der künftige Parlamentarie Besucher ein? Wie verhält er sich? Ist er territorial aggressiv? Wenn er nicht über Besucher erfreut ist, kann er das verbergen? Oder versucht er, sie durch Aggressionsverhalten aus der Wohnung zu vertreiben?
Dann der Punkt Grundgehorsam. Hier ist eine “blitzsaubere” Unterordnung nicht erforderlich, aber die Prüfer wollen wissen, ob der künftige Abgeordnete in der Lage ist, sich einer Fraktionsführung - gern auch nach einer symbolischen Diskussion - anzupassen und auf Wunsch abzustimmen.
Abschließend folgt dann die Überprüfung des Verhaltens in Personengruppen. Mehrere Personen stehen in einer kleineren Gruppe zusammen, der künftige Abgeordnete soll sich dazustellen und binnen fünf Minuten die Meinungsführerschaft erobern. Gelingt ihm das? Hat er Probleme? Lässt er sich gar vom Gegenteil überzeugen?
Reagiert der Kandidat in spe in einzelnen Situationen nicht wie erforderlich, hat der Sachverständige auch die Möglichkeit der zuständigen Behörde bestimmte Einzelfallmaßnahmen zu empfehlen. Als mögliche Beispiele wäre: Nachschulung bei der Bundeszentrale für politische Erziehung, Besuch einer Parteischule, Verkehrsverbot mit bestimmten Personen, die einen schlechten Einfluss ausüben.
In Bremen, wo die AfD droht, einen Sitz im parteiintern "Lügenpresserat" genannten Staatsgremium zur Überwachung der Rundfunktätigkeit einzunehmen, planen die beiden Regierungsfraktionen von SPD und Grünen deshalb kurzfristig, das Procedere zur Besetzung des Rundfunkrats von Radio Bremen so zu ändern, dass der demokratiefeindlichen AfD kein Sitz mehr zustände. Künftig gehören dem Rundfunkrat von Radio Bremen nur Vertreter der Parteien an, die zum Zeitpunkt der Konstituierung der Bürgerschaft für eine neue Legislaturperiode dem Landesparlament in Fraktionsstärke angehörten.
Dass trifft bei der AfD natürlich nicht zu, da sie durch einen Fall von Wahlfälschung direkt nach der Wahl zur Bürgerschaft weniger Sitze hatte als ihr nach dem Stimmenanteil zugestanden hätten. Erst ein Gerichtsentscheid schlug ihr die Sitze wieder zu - nach den Buchstaben des neuen Rundfunkratsparagrafen aber zu spät, um noch einen Platz zu erhalten, denn die Konstituierung des Landtages war da schon Geschichte.
Ein gutes Beispiel für Einfallsreichtum bei der Zurückdrängung der Anti-Demokraten, Rechtspopulisten, Nazis und Zweifler, aber kaum bundesweit durchsetzbar, wie Fritz Sänger von der Wuppertaler AG Sozialdemokraten in der SPD (SidS) sagt. Der 34-jährige Student setzt mit einer Petition an den Bundestag auf grundsätzlichere Verfahren: Ein Wesenstest für alle Kandidaten, die zur Wahl antreten, soll künftig vor jedem Urnengang abklären, ob sich Aspiranten auf einen Sitz in einem deutschen oder europäischen Parlament als Volksvertreter eignen.
In einem zweiteiligen Prüfverfahren, durchzuführen von erfahrenen Psychologen und Vertretern der etablierten Parteien am Wohnort des potentiellen Kandidaten, werden in Teil I Fragen zur eigenen Einstellung gestellt: Was denkt der Bewerber, was glaubt er, was weiß er, wie ist er ausgebildet, wie lebt er, (Wohnung, Garten, WG etc), mit wem, wovon und so weiter. Außerdem wird erfragt, warum er ins Parlament möchte, wie er zu Haustieren, Allergien, Weltveganertum und Flüchtlingen steht. Auch sein Verhalten bei Begegnungen mit Erwachsenen und Kindern, Hunden, anderen Auto- und Radfahrern im Straßenverkehr und anderen Umwelteinflüssen spielt eine Rolle.
Teil II ist dann ein Überprüfungsrundgang, der unter fachlicher Aufsicht mit Kamerabegleitung unter realen Bedingungen absolviert werden muss. Beim Überprüfungsrundgang werden folgende Situationen geprüft:
Verhalten in der Wohnung. Lässt der künftige Parlamentarie Besucher ein? Wie verhält er sich? Ist er territorial aggressiv? Wenn er nicht über Besucher erfreut ist, kann er das verbergen? Oder versucht er, sie durch Aggressionsverhalten aus der Wohnung zu vertreiben?
Dann der Punkt Grundgehorsam. Hier ist eine “blitzsaubere” Unterordnung nicht erforderlich, aber die Prüfer wollen wissen, ob der künftige Abgeordnete in der Lage ist, sich einer Fraktionsführung - gern auch nach einer symbolischen Diskussion - anzupassen und auf Wunsch abzustimmen.
Abschließend folgt dann die Überprüfung des Verhaltens in Personengruppen. Mehrere Personen stehen in einer kleineren Gruppe zusammen, der künftige Abgeordnete soll sich dazustellen und binnen fünf Minuten die Meinungsführerschaft erobern. Gelingt ihm das? Hat er Probleme? Lässt er sich gar vom Gegenteil überzeugen?
Reagiert der Kandidat in spe in einzelnen Situationen nicht wie erforderlich, hat der Sachverständige auch die Möglichkeit der zuständigen Behörde bestimmte Einzelfallmaßnahmen zu empfehlen. Als mögliche Beispiele wäre: Nachschulung bei der Bundeszentrale für politische Erziehung, Besuch einer Parteischule, Verkehrsverbot mit bestimmten Personen, die einen schlechten Einfluss ausüben.
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