Montag, 15. Februar 2016

Zeitenwechsel im Zeitraffer

Liebe Leserinnen und Leser, leider können wir bei bestimmten Themen und bei erhöhtem Aufkommen die Kommentarfunktion nicht zur Verfügung stellen.

Warum das so ist, erfahren Sie in einer Stellungnahme der PPQ-Chefredaktion und in unserem Blog, der sich speziell mit der abgeschalteten Kommentarfunktion befasst.


5 Kommentare:

FDominicus hat gesagt…

"Nett". Ach ja die Nazikeule wurde wohl leicht zerbrochen, jetzt weicht man auf die Hasskeule generell aus und die kann so viel mehr bedeuten. Man stelle sich mal vor ich würde PPQ als "Linken Gutmenschen" bezeichnen, soviel Hass hätte PPQ sicher nicht verdient ;-(

ppq hat gesagt…

was zutreffend ist, darf gesagt werden, selbst als tatsachenbehauptung

Die Anmerkung hat gesagt…

@ppq

Vollkommen richtig. Noch darf man den Schießbefehl aus dem UZwG zitieren oder auf diesen verweisen. Man erntet zwar einen Sturm aus Scheiße, war aber im Recht. Noch.

ppq hat gesagt…

es gilt wie immer ein eingeschränktes zitatrecht. es kommt nicht drauf an, was man zitiert, sondern wer es tut!

Anonym hat gesagt…

Es gilt das gebrochene Wort.

der alois
Reichswahrheitswart