Bayern München marschiert und siegt. Dortmund schleicht hinterher, in Schlagdistanz. Chelsea stolpert, jammert, entlässt den Trainer. Wird nun besser? was man nicht genau weiß, macht einen reich, was sicher ist dagegen hat kein Risiko und damit auch keine Risikoprämie.
Es lohnt sich deshalb eher, auf den FC Chelsea zu setzen als auf Bayern. Neuer Trainer, neues Glück, der Effekt könnte auch hier wirken. Vor allem aber kann man darauf wetten, dass man dabei den letzten Zuckungen eines Rechtsstaates beiwohnt, der sich im Gewirr seiner eigenen Regulierungsversuche verheddert hat und nun nicht etwa versucht, gegen Vereine wie den FC Bayern München und dessen Wettpartner vorzugehen. Sondern das Thema nach Kräften totschweigt, um der öffentlichen Blamage zu entgehen.
Seit vier Jahren versuchen die Bundesländer deshalb mit wachsender Verzweiflung, wenigstens irgendein geltendes Glücksspielrecht in Kraft zu setzen. Doch der hochtrabend "Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag" genannte Grundlagenvertrag führte nur zu einem Regulierungschaos ungeahnten Ausmaßes. Statt das europarechtswidrige Staatsmonopol zu beenden und den Grundstein für die Öffnung des Marktes für Sportwetten in Deutschland zu legen, blieb das Gesetz ein Papiertiger. Bis heute haben die Bundesländer den Beschluss der Ministerpräsidenten nicht umgesetzt, die Vergabe von Lizenzen wurde nach einem Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom September erneut gestoppt.
Keine Konzessionen, keine gesetzliche Grundlage, dafür erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Zweifel. Selbst das im Staatsvertrag verankerte Glücksspielkollegium, ein zentrales Verwaltungsorgan der Bundesländer mit quasi legislativer Funktion, aber ohne rechtliche Grundlage, verstößt nach Auffassung mehrerer Verwaltungsgerichte gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip. Staatsversagen auf allerhöchster Ebene, seit auch die EU-Kommission mit der Einleitung eines erneuten Prüfverfahrens Zweifel erhoben hat, ob die neue deutsche Sportwettenregulierung europarechtskonform ist.
Zudem prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen der Bundesländer. Am 4. Februar 2016 wird er sein Urteil verkünden. Sollte der Gerichtshof - wie üblich - der Meinung des Generalanwalts folgen, wäre dies die dritte höchstrichterliche Schlappe für die Länder in Folge. Das Bundesverfassungsgericht und der EuGH hatten bereits 2006 und 2010 die beiden Vorgängerstaatsverträge als rechtswidrig verworfen. Kommentare der Politiker, die die verfassungswidrigen Gesetze beschlossen hatten, sind dazu nicht überliefert.
Es lohnt sich deshalb eher, auf den FC Chelsea zu setzen als auf Bayern. Neuer Trainer, neues Glück, der Effekt könnte auch hier wirken. Vor allem aber kann man darauf wetten, dass man dabei den letzten Zuckungen eines Rechtsstaates beiwohnt, der sich im Gewirr seiner eigenen Regulierungsversuche verheddert hat und nun nicht etwa versucht, gegen Vereine wie den FC Bayern München und dessen Wettpartner vorzugehen. Sondern das Thema nach Kräften totschweigt, um der öffentlichen Blamage zu entgehen.
Seit vier Jahren versuchen die Bundesländer deshalb mit wachsender Verzweiflung, wenigstens irgendein geltendes Glücksspielrecht in Kraft zu setzen. Doch der hochtrabend "Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag" genannte Grundlagenvertrag führte nur zu einem Regulierungschaos ungeahnten Ausmaßes. Statt das europarechtswidrige Staatsmonopol zu beenden und den Grundstein für die Öffnung des Marktes für Sportwetten in Deutschland zu legen, blieb das Gesetz ein Papiertiger. Bis heute haben die Bundesländer den Beschluss der Ministerpräsidenten nicht umgesetzt, die Vergabe von Lizenzen wurde nach einem Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom September erneut gestoppt.
Keine Konzessionen, keine gesetzliche Grundlage, dafür erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Zweifel. Selbst das im Staatsvertrag verankerte Glücksspielkollegium, ein zentrales Verwaltungsorgan der Bundesländer mit quasi legislativer Funktion, aber ohne rechtliche Grundlage, verstößt nach Auffassung mehrerer Verwaltungsgerichte gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip. Staatsversagen auf allerhöchster Ebene, seit auch die EU-Kommission mit der Einleitung eines erneuten Prüfverfahrens Zweifel erhoben hat, ob die neue deutsche Sportwettenregulierung europarechtskonform ist.
Zudem prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen der Bundesländer. Am 4. Februar 2016 wird er sein Urteil verkünden. Sollte der Gerichtshof - wie üblich - der Meinung des Generalanwalts folgen, wäre dies die dritte höchstrichterliche Schlappe für die Länder in Folge. Das Bundesverfassungsgericht und der EuGH hatten bereits 2006 und 2010 die beiden Vorgängerstaatsverträge als rechtswidrig verworfen. Kommentare der Politiker, die die verfassungswidrigen Gesetze beschlossen hatten, sind dazu nicht überliefert.
1 Kommentar:
Ich bin dagegen, dass sich nun bei ppq neben dem schon sprichwörtlichen Hass nun auch noch optisch und verbal Vulgarität breit macht. "F...-Wörter" gehen gar nicht. Das muss nicht sein. Dann lieber mehr Spielberichte aus der 3. Liga mit diesem HFC oder so.
Es grüßt indigniert
der alois
Reichsprachtumswart
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