Die Kuh ist vom tauenden Eis, das nach dem Auslaufen von Kyoto bedrohte Weltklima gerettet. In letzter Sekunde fast konnten sich die Führer der internationalen Staatengemeinschaft auf ein radikales Verbot der weiteren Klimaerwärmung einigen. Mit scharfen, wenn auch zur Zeit noch nicht konkret bekannten und benannten Maßnahmen werden die unterzeichnenden Länder künftig gegen jeden Versuch vorgehen, das Weltklima um mehr als 1,9, 1,5 oder noch weniger Grad zu erwärmen. PPQ dokumentiert die entscheidenden Punkte des Erwärmungsverbotes:
Erwärmungsüberwachung
Die Staaten setzen sich das Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zu früher "weit unter" zwei Grad Celsius zu beschränken. Zudem sollen Anstrengungen unternommen werden, den Temperaturanstieg bereits bei 1,5 Grad zu stoppen. Die Nennung des 1,5-Grad-Ziels war eine Forderung besonders bedrohter Länder wie der Inselstaaten. Damit ist die in Deutschland erfundene Zwei-Grad-Bremse erstmals amtlich.
Gleichgewicht am Jahrhundertende
In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, wenn alle unterzeichnenden Poliker mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tot sein werden, soll ein Gleichgewicht erreicht sein zwischen dem menschgemachten Ausstoß von Treibhausgasen und der CO2-Bindung durch sogenannte Senken, das sind etwa Wälder, aber auch unterirdische Kohlendioxidspeicher. Nach Darstellung von Klimawissenschaftlern, die zum Abrechnungszeitpunkt Ende des jahrhundert überwiegend alle tot sien werden, würden damit die Netto-Emissionen auf null gesenkt. Wer die Speicher wo bauen wird, wurde nicht festgelegt.
Überprüfungsmechanismus beim Scheitern der Klimaziele
Vor dem Klimagipfel haben 186 Staaten freiwillige nationale Klima-Ziele vorgelegt. Allerdings reichen die Maßnahmen nicht aus, um den Temperaturanstieg auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Der Vertrag sieht deshalb vor, dass die selbstgesteckten Ziele ab 2023 alle fünf Jahre überprüft und verschärft werden. reichen sie nicht aus, werden sie überprüft. Im Jahr 2020 sollen die Staaten dann ihre nationalen Klima-Ziele für den Zeitraum 2025 bis 2030 vorlegen. Sollten die dort enthaltenen konkreten Ziele zur Minderung des CO2-Ausstoßes nicht ausreichen, werden sie erstmals 2025 überprüft.
Berichtspflicht und Bilanzerstellungsbehörde
Die Staaten vereinbaren ein gemeinsames System von Berichtspflichten und Transparenzegeln. Dazu soll jedes Land eine Bilanzberichtserstellungsbehörde bekommen, die CO2-neutral den CO2-Ausstoß prüft und weitermeldet. Dabei sollen die unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten der Länder berücksichtigt werden. Damit ist sichergestellt, dass etwa bei der statistischen Erfassung des Kohlendioxid-Ausstoßes arme Länder nicht die gleichen Ansprüche erfüllen müssen wie reiche.
Sanktionen
Fundamentaler Erfolg der Weltgemeinschaft auch bei der Sanktionierung von Statten, die gegen ihre Pflicht zur Einhaltung der verbindlichen Klimaziele verstoßen. Nach dem Abkommen von Paris müssen sie damit rechnen, kritisiert zu werden, unter Umständen auch recht scharf.
Abgefederter Untergang
Viele Entwicklungsländer, etwa Inselstaaten, sind durch den Klimawandel bedroht. Die InselTuvalu etwa geht schon seit 15 Jahren beständig unter, dennoch schwimmt die sogenannte "Südsee-Ente" (Der Spiegel) noch immer. Mit mehr Frühwarnsystemen und Klimarisikoversicherungen soll das Untergehen jetzt abgefedert werden.
Überweisungslimit
Die Industriestaaten müssen arme Staaten beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Erderwärmung unterstützen. Wer möchte, kann aber auch einen freiwilligen finanziellen Beitrag leisten. Die Industrieländer haben versprochen, ab 2020, wenn die unterzeichnenden Politiker allesamt nicht mehr im Amt sein werden, jährlich 100 Milliarden Dollar für arme Staaten bereitzustellen. Die armen Läönder haben sich bereiterklärt, diese Summe bis 2025 anzunehmen. Bis 2025 soll dann ein neues Überweisungslimit festgelegt werden.
Zielerfüllung
Durch das erstmals konkret formulierte Maßnahmebündel aus Erwärmungsüberwachung, Zielerstellung mit Nachregulierungsfunktion, Gründung der klimaneutralen Bilanzerstellungsbehörden, Untergangsbeihilfen und finanziellen Überweisungslimits ohne Zahlenangabe besteht eine gute Chance, dass die Erde ihrem eigenen Untergang noch einmal von der Schippe springt. Das Erwärmungsverbot ist für das Weltklima bindend, mehr als 1,9 Grad sind nun nicht mehr drin - damit haben die Staatsfrauen und -Männer in Paris sogar die ehrgeizigen deutschen Träume von einem Klima auf Vorkriegsniveau übertroffen. Das "Wunder von Paris" (Der Spiegel) muss nun nur noch umgesetzt werden, indem alle auf irgendetwas verzichten, verstärkt Pustewind und Sonnenschein nutzen und sich den Energeiausstieg zum Vorbild nehmen.
Angesichts der in den letzten Tagen erfolgreich absolvierten harten und epochalen Verhandlungen um die Formen und Vorgaben künftiger Verhandlungen um Inhalte ist das aber nur noch der kleinere, leichtere Teil.
Erwärmungsüberwachung
Die Staaten setzen sich das Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zu früher "weit unter" zwei Grad Celsius zu beschränken. Zudem sollen Anstrengungen unternommen werden, den Temperaturanstieg bereits bei 1,5 Grad zu stoppen. Die Nennung des 1,5-Grad-Ziels war eine Forderung besonders bedrohter Länder wie der Inselstaaten. Damit ist die in Deutschland erfundene Zwei-Grad-Bremse erstmals amtlich.
Gleichgewicht am Jahrhundertende
In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, wenn alle unterzeichnenden Poliker mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tot sein werden, soll ein Gleichgewicht erreicht sein zwischen dem menschgemachten Ausstoß von Treibhausgasen und der CO2-Bindung durch sogenannte Senken, das sind etwa Wälder, aber auch unterirdische Kohlendioxidspeicher. Nach Darstellung von Klimawissenschaftlern, die zum Abrechnungszeitpunkt Ende des jahrhundert überwiegend alle tot sien werden, würden damit die Netto-Emissionen auf null gesenkt. Wer die Speicher wo bauen wird, wurde nicht festgelegt.
Überprüfungsmechanismus beim Scheitern der Klimaziele
Vor dem Klimagipfel haben 186 Staaten freiwillige nationale Klima-Ziele vorgelegt. Allerdings reichen die Maßnahmen nicht aus, um den Temperaturanstieg auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Der Vertrag sieht deshalb vor, dass die selbstgesteckten Ziele ab 2023 alle fünf Jahre überprüft und verschärft werden. reichen sie nicht aus, werden sie überprüft. Im Jahr 2020 sollen die Staaten dann ihre nationalen Klima-Ziele für den Zeitraum 2025 bis 2030 vorlegen. Sollten die dort enthaltenen konkreten Ziele zur Minderung des CO2-Ausstoßes nicht ausreichen, werden sie erstmals 2025 überprüft.
Berichtspflicht und Bilanzerstellungsbehörde
Die Staaten vereinbaren ein gemeinsames System von Berichtspflichten und Transparenzegeln. Dazu soll jedes Land eine Bilanzberichtserstellungsbehörde bekommen, die CO2-neutral den CO2-Ausstoß prüft und weitermeldet. Dabei sollen die unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten der Länder berücksichtigt werden. Damit ist sichergestellt, dass etwa bei der statistischen Erfassung des Kohlendioxid-Ausstoßes arme Länder nicht die gleichen Ansprüche erfüllen müssen wie reiche.
Sanktionen
Fundamentaler Erfolg der Weltgemeinschaft auch bei der Sanktionierung von Statten, die gegen ihre Pflicht zur Einhaltung der verbindlichen Klimaziele verstoßen. Nach dem Abkommen von Paris müssen sie damit rechnen, kritisiert zu werden, unter Umständen auch recht scharf.
Abgefederter Untergang
Viele Entwicklungsländer, etwa Inselstaaten, sind durch den Klimawandel bedroht. Die InselTuvalu etwa geht schon seit 15 Jahren beständig unter, dennoch schwimmt die sogenannte "Südsee-Ente" (Der Spiegel) noch immer. Mit mehr Frühwarnsystemen und Klimarisikoversicherungen soll das Untergehen jetzt abgefedert werden.
Überweisungslimit
Die Industriestaaten müssen arme Staaten beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Erderwärmung unterstützen. Wer möchte, kann aber auch einen freiwilligen finanziellen Beitrag leisten. Die Industrieländer haben versprochen, ab 2020, wenn die unterzeichnenden Politiker allesamt nicht mehr im Amt sein werden, jährlich 100 Milliarden Dollar für arme Staaten bereitzustellen. Die armen Läönder haben sich bereiterklärt, diese Summe bis 2025 anzunehmen. Bis 2025 soll dann ein neues Überweisungslimit festgelegt werden.
Zielerfüllung
Durch das erstmals konkret formulierte Maßnahmebündel aus Erwärmungsüberwachung, Zielerstellung mit Nachregulierungsfunktion, Gründung der klimaneutralen Bilanzerstellungsbehörden, Untergangsbeihilfen und finanziellen Überweisungslimits ohne Zahlenangabe besteht eine gute Chance, dass die Erde ihrem eigenen Untergang noch einmal von der Schippe springt. Das Erwärmungsverbot ist für das Weltklima bindend, mehr als 1,9 Grad sind nun nicht mehr drin - damit haben die Staatsfrauen und -Männer in Paris sogar die ehrgeizigen deutschen Träume von einem Klima auf Vorkriegsniveau übertroffen. Das "Wunder von Paris" (Der Spiegel) muss nun nur noch umgesetzt werden, indem alle auf irgendetwas verzichten, verstärkt Pustewind und Sonnenschein nutzen und sich den Energeiausstieg zum Vorbild nehmen.
Angesichts der in den letzten Tagen erfolgreich absolvierten harten und epochalen Verhandlungen um die Formen und Vorgaben künftiger Verhandlungen um Inhalte ist das aber nur noch der kleinere, leichtere Teil.
2 Kommentare:
Vielleicht hülfe ja eine Erderwärmungsbremse. Oder war die das und sie haben vergessen mitzuteilen, daß sie es war?
Wenn Latif und Schellnhuber zur Hölle gefahren sind und eine Woche später keiner mehr ihre Namen kennt, kommt die nächste Generation Wahrsager, schraubt die Prognosesoftware von Plus auf Minus und braucht 100 Milliarden, um die Eiszeit abzuwenden.
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