Hassbotschaften wie diese sollen ausgemerzt werden. |
Es war ein wichtiger Vorstoß, den Justizminister Heiko Maas da unternommen hat, um den US-Konzern Facebook zu zwingen, sogenannte „Hass-Kommentare“ zu löschen. Da nach einem Gutachten, das der Meinungswissenschaftler Haznain Kazim für den „Spiegel“ erstellt hat, „jeder Satz eine Tat“ ist, entspricht jede Bezeichnung eines Menschen als "empathieloses Pack", das sich "verpissen" soll, weil es "zum kotzen" sei, einem „verbalen Gewaltakt“.
Vorbei die Tage, als Lieder noch davon sangen, dass Wind alle Worte fortträgt, und die braune NSU-Bande die "Tat" als einzige Form des rechten Widerstandes rühmte. Heute ist das Wort sich schon Tat genug.
Und es gehört deshalb bestraft, mit „aller Härte“, wie SPD-Chef Sigmar Gabriel kürzlich festgelegt hat. Dabei darf allerdings beim ausgesprochenen Gedanken nicht halt gemacht werden. Wichtig sei es vielmehr, nach den abendländischen Tradition des Prinzips der Inneren Sünde (Römer 6,14 EU) bereits das reine Denken von gewalttätigen Gedanken oder Vorstellungen, die Erinnerung an bereits begangene Gewalttaten und die Sehnsucht nach Gedanken an verbale Gewaltakte streng zu sanktionieren.
„Es gibt kein Recht auf Facebook“, hat Christopher Lauer in der „Welt“ ebenso klar wie rätselhaft beschrieben. Man könne „der Intoleranz nicht mit Toleranz begegnen“, wie das Jesus einst tat, als er Sünder willkommen hieß und mit ihnen aß (Lukas 15:2).
Facebook aber ist nicht Jesus, Facebook ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das die Meinungsfreiheit nach Belieben einschränken kann, ohne dass dies zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit führt, weil diese durch das Grundgesetz grundsätzlich immer garantiert wird, hat Lauer herausgefunden. „Facebook greift ständig in die Sichtbarkeit und Verfügbarkeit von Inhalten auf seiner Plattform ein“, heißt es in der "Welt". Deshalb könne die Plattform das doch künftig auch gut im Auftrag des Staates und nach dessen Vorgaben tun.
Kritiker, die das anders sehen, leben in einer verkehrten Welt, in der grenzwertige Kommentare grenzwertige Kommentare sind, aber eben keine Gewalttaten. In der verbal geäußerter Hass auf Andersdenkende, Andersaussehende und Andersglaubende sich unterscheidet von handgreiflich verwirklichtem Hass, so wie der nach der Verhängung eines zweiwöchigen Hausarrests gegenüber der Mutter geäußerte Gedanke einer 15-Jährigen„ich wünschte, Du wärst tot“ eben nicht direkt zu einer Mordanklage führt.
Noch nicht. Maas, Gabriel, Kazim und Lauer arbeiten allerdings daran, das zu ändern. Äußerungen, die durch Zugespitzung Konflikte schüren und Zwistigkeiten betonen, sollen nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung künftig behandelt werden wie körperliche Händel: „Ich hau dir auf Maul“ würde als Körperverletzung bestraft, „ich wünschte, du fällst tot um“ als Totschlag.
In einer vom Bundesblogampelamt noch zu erstellenden Selektorenliste werden die einzelnen Verbalverbrechensbestände in den nächsten Wochen noch konkretisiert. So herrscht derzeit offenbar noch Unklarheit darüber, wie mit derzeit noch erlaubten Beleidigungen umgegangen werden soll. Fest steht, dass es bei der Umsetzung der neuen Beschlüsse für jeden anständigen Deutschen darauf ankommen wird, bürgerschaftliches Engagement bei der Zusammenarbeit mit den Behörden zu zeigen, um renitente Hassäußerer zu melden.
Eine entsprechende Meldepflicht, die das das Unterlassen von Meldungen von Hassbotschaften selbst zur Straftat macht, soll vorerst noch nicht in das neue „Gesetz über die Bewährung bei Gedankenverbrechen“ aufgenommen werden. Dies bleibe einer späteren Stufe vorbehalten, die nach einer Evaluierung der neuen Vorschrift in Kraft treten könne, hieß es im politischen Berlin.
Vorbei die Tage, als Lieder noch davon sangen, dass Wind alle Worte fortträgt, und die braune NSU-Bande die "Tat" als einzige Form des rechten Widerstandes rühmte. Heute ist das Wort sich schon Tat genug.
Und es gehört deshalb bestraft, mit „aller Härte“, wie SPD-Chef Sigmar Gabriel kürzlich festgelegt hat. Dabei darf allerdings beim ausgesprochenen Gedanken nicht halt gemacht werden. Wichtig sei es vielmehr, nach den abendländischen Tradition des Prinzips der Inneren Sünde (Römer 6,14 EU) bereits das reine Denken von gewalttätigen Gedanken oder Vorstellungen, die Erinnerung an bereits begangene Gewalttaten und die Sehnsucht nach Gedanken an verbale Gewaltakte streng zu sanktionieren.
„Es gibt kein Recht auf Facebook“, hat Christopher Lauer in der „Welt“ ebenso klar wie rätselhaft beschrieben. Man könne „der Intoleranz nicht mit Toleranz begegnen“, wie das Jesus einst tat, als er Sünder willkommen hieß und mit ihnen aß (Lukas 15:2).
Facebook aber ist nicht Jesus, Facebook ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das die Meinungsfreiheit nach Belieben einschränken kann, ohne dass dies zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit führt, weil diese durch das Grundgesetz grundsätzlich immer garantiert wird, hat Lauer herausgefunden. „Facebook greift ständig in die Sichtbarkeit und Verfügbarkeit von Inhalten auf seiner Plattform ein“, heißt es in der "Welt". Deshalb könne die Plattform das doch künftig auch gut im Auftrag des Staates und nach dessen Vorgaben tun.
Kritiker, die das anders sehen, leben in einer verkehrten Welt, in der grenzwertige Kommentare grenzwertige Kommentare sind, aber eben keine Gewalttaten. In der verbal geäußerter Hass auf Andersdenkende, Andersaussehende und Andersglaubende sich unterscheidet von handgreiflich verwirklichtem Hass, so wie der nach der Verhängung eines zweiwöchigen Hausarrests gegenüber der Mutter geäußerte Gedanke einer 15-Jährigen„ich wünschte, Du wärst tot“ eben nicht direkt zu einer Mordanklage führt.
Noch nicht. Maas, Gabriel, Kazim und Lauer arbeiten allerdings daran, das zu ändern. Äußerungen, die durch Zugespitzung Konflikte schüren und Zwistigkeiten betonen, sollen nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung künftig behandelt werden wie körperliche Händel: „Ich hau dir auf Maul“ würde als Körperverletzung bestraft, „ich wünschte, du fällst tot um“ als Totschlag.
In einer vom Bundesblogampelamt noch zu erstellenden Selektorenliste werden die einzelnen Verbalverbrechensbestände in den nächsten Wochen noch konkretisiert. So herrscht derzeit offenbar noch Unklarheit darüber, wie mit derzeit noch erlaubten Beleidigungen umgegangen werden soll. Fest steht, dass es bei der Umsetzung der neuen Beschlüsse für jeden anständigen Deutschen darauf ankommen wird, bürgerschaftliches Engagement bei der Zusammenarbeit mit den Behörden zu zeigen, um renitente Hassäußerer zu melden.
Eine entsprechende Meldepflicht, die das das Unterlassen von Meldungen von Hassbotschaften selbst zur Straftat macht, soll vorerst noch nicht in das neue „Gesetz über die Bewährung bei Gedankenverbrechen“ aufgenommen werden. Dies bleibe einer späteren Stufe vorbehalten, die nach einer Evaluierung der neuen Vorschrift in Kraft treten könne, hieß es im politischen Berlin.