Samstag, 20. Juni 2015

Wahlplakate: Gericht verbietet dreiste Werbelügen

Wenn auf einem Wahlplakat Parolen abgebildet sind, müssen sie sich auch in der anbietenden Partei wiederfinden. Das fordern Wählerschützer. Der EU-Gerichtshof hat ihnen nun im Verfahren um ein SPD-Plakat recht gegeben.

Was auf dem Wahlplakat steht steht, muss auch drin sein: Eine Partei darf nicht mit Frieden und Völkerfreundschaft werben, wenn sie weder die Frieden noch Völkerfreundschaft im Angebot hat. Das hat der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag zu einem Wahlplakat der SPD aus der letzten Europawahlkampagne (Rechtssache C 195/14) entschieden. Die Verpackung einer politischen Botschaft dürfe den Wähler nicht in die Irre führen, indem sie den Eindruck erwecke, dass eine Zutat vorhanden sei, die tatsächlich fehle, schreiben die Richter.

Der Wählerzentrale Bundesverband (WZBV) hatte die SPD verklagt, weil ein Plakat zur Europawahl „neue Stärke“ versprochen und zugleich für den Frieden geworben hatte, obwohl die SPD keine der beiden Merkmale aufwies. Es waren aber lediglich Opportunismus, aalglatte Werbesprache und die Hoffnung im Angebot, an der Seite der Union die Posten im Bund zu behaupten.

Wählerschützer kritisierten dies als Werbelüge. „Der Wähler wird durch die Bilder getäuscht“, kritisierte Susanne Zweiberg vom WZBV. „Auf einem Plakat sollte nur das stehen werden, was auch in dem Partei-Produkt drin ist.“ Laut EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000 darf die Etikettierung Verbraucher nicht über die Zusammensetzung eines Produkts in die Irre führen. Nach Ansicht der SPD entsprach das Plakat den Regeln, da aufgeführten Parolen „kein direktes Versprechen“ gewesen seien.

In Deutschland hatte das Landgericht Düsseldorf 2012 dem WZBV recht gegeben, doch in zweiter Instanz gewann die SPD vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Bundesgerichtshof BGH hatte die Luxemburger Richter schließlich um Auslegung europäischen Rechts gebeten. Nach Ansicht des EuGH reicht es nicht, dass das Parteiprogramm alle Ziele und Absichten einer Partei richtig nennt. „Das Programm kann, auch wenn es richtig und vollständig ist, ungeeignet sein, einen sich aus der Etikettierung ergebenden falschen oder missverständlichen Eindruck zu berichtigen.“ (dpa/sp)

6 Kommentare:

Die Anmerkung hat gesagt…

Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) verstieg sich zu der haarsträubenden Behauptung: „Wir werden als Koalition an dem gemessen, was in Wahlkämpfen gesagt worden ist. Das ist unfair!“

Recht hat er.

Basta!

Anonym hat gesagt…

"Mit Orje red ick nich mehr, der is schon dreizehn un jlobt noch an' Klapperstorch. Dabei is Osterhase, Weihnachtsmann un Klapperstorch allet blos Vata."
(Heinrich Zille)
Da jibt et welche, die sin' schon über fuffzich un jloben noch an Demokratie un Rechtsstaat. Matze 19.10: Wer es fassen kann, der fasse es.

-- Halbgott in Weiß --

apollinaris hat gesagt…

Lukas 24,16: "Aber ihre Augen wurden gehalten, dass sie ihn nicht erkannten."

der alois
Reichsbibelwart

Henry hat gesagt…

der Wähler wird getäuscht?das geht schon mal garnicht!endlich wird dem ein Riegel vorgeschoben.Bis zur nächsten Wahl.

Anonym hat gesagt…

Reichsbibelwart ?

Du meinst sicherlich den Reichsbibelforscher

der Sepp

Reichsrichtlinienkompetenzzentrum , Fachbereichsleitung

Anonym hat gesagt…

Matze 19.12 natürlich - das kommt von der rübennasigen Hast.
Da wäre noch Sirach 3.24: Was deines Amtes nicht ist, davon laß deinen Fürwitz.
Die Alleinseligmachende hat ihn (Sirach*) noch, die Zeugen Hauahas und die Dysangelischen (Nietzsche) nicht mehr, weil angeblich nicht inspiriert.
@ Sepp: Mein verewigter Vater (Sohn meines heidnischen Opas selig, der verhinderte, daß ich durch die Taufe befleckt wurde), pflegte zu sagen, daß ein forscher Piepel alleweil besser wäre, als in der Bibel zu forschen. So eng sehe ich das nun nicht.

-- Halbgott in Weiß --

*Einen hab ich noch: Halte deinen Knecht zur Arbeit an, sonst sucht er Weichlichkeit und wird sein Haupt wider dich erheben...