Das schwarz-rote Regierungskabinett in Berlin hat die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Damit haben die Sicherheitsbehörden ihr schärfstes Schwert wieder zurückbekommen! Endlich! In der Redaktion der "Bild"-Zeitung wird aufgeatmet, denn Bild liegt zufällig eine vertrauliche Liste des Bundeskriminalamts (BKA) und anderer Ermittlungsbehörden vor, in der die Ermittler auf Wunsch der Bundesregierung Fälle zusammengesucht haben, in denen man behaupten kann, sie hätten vielleicht gelöst werden können, hätte es eine Vorratsdatenspeicherung gegeben.
Die Liste belegt deshalb klar, dass viele Verbrechen ohne die Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden konnten! Und noch mehr konnten offenbar auch mit Vorratsdatenspeicherung nicht gelöst werden, wie die PPQ zufällig vorliegende vertrauliche Statistik der sogenannten durchschnittlichen polizeilichen Aufklärungsquote (Grafik oben) zeigt, die seit 1998 stabil bei etwas über 52 Prozent liegt – mit kleinen Schwankungen.
So war sie 2006 – im Jahr vor der Einführung der später vom Verfassungsgericht verbotenen Vorratsdatenspeicherung – mit 55,4 Prozent etwas höher als 2007 mit nur noch 55 Prozent. 2008 sank sie weiter auf nun nur noch 54,8 Prozent, immerhin 0,6 Prozent weniger als vor Einführung. Aber, sagen Kritiker, immer noch 0,1 Prozent höher als nach der Abschaffung der VDS durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011!
Und genau soviel niedriger als heute, wo es in der Praxis immer noch keine Vorratsdatenspeicherung gibt. Zahlreiche spektakuläre Straftaten, aber noch viel mehr Fälle von Alltagskriminalität sind, so die Statistik, sowohl mit als auch ohne VDS unaufgeklärt geblieben, darunter auch die der Nazi-RAF NSU angelastete Mordserie, die bis 2008 ohne Vorratsdatenspeicherung ungelöst blieb. Um dann ab 2008 auch mit Vorratsdatenspeicherung unaufgeklärt zu bleiben.
Die obersten Gerichte hatten unter anderem wegen dieser nicht nachweisbaren Wirkung der Vorratsdatenspeicherung vom Gesetzgeber verlangt, dass ein neues Gesetz verhindern müsse, dass Datenspeicherung anlasslos und massenhaft vorgenommen werde. Bundesjustizminister Heiko Maas hat dazu keine Regelungen im Gesetzentwurf treffen lassen, stattdessen hat der Sozialdemokrat aber mehrfach und nachdrücklich versichert, dass sein Gesetz den Vorgaben von Verfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof entspricht.
Sigmar Gabriels aufrüttelnder Vorstoß: Wie wir künftig Vorratsdaten als Stromspeicher nutzen
Die Liste belegt deshalb klar, dass viele Verbrechen ohne die Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden konnten! Und noch mehr konnten offenbar auch mit Vorratsdatenspeicherung nicht gelöst werden, wie die PPQ zufällig vorliegende vertrauliche Statistik der sogenannten durchschnittlichen polizeilichen Aufklärungsquote (Grafik oben) zeigt, die seit 1998 stabil bei etwas über 52 Prozent liegt – mit kleinen Schwankungen.
So war sie 2006 – im Jahr vor der Einführung der später vom Verfassungsgericht verbotenen Vorratsdatenspeicherung – mit 55,4 Prozent etwas höher als 2007 mit nur noch 55 Prozent. 2008 sank sie weiter auf nun nur noch 54,8 Prozent, immerhin 0,6 Prozent weniger als vor Einführung. Aber, sagen Kritiker, immer noch 0,1 Prozent höher als nach der Abschaffung der VDS durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011!
Und genau soviel niedriger als heute, wo es in der Praxis immer noch keine Vorratsdatenspeicherung gibt. Zahlreiche spektakuläre Straftaten, aber noch viel mehr Fälle von Alltagskriminalität sind, so die Statistik, sowohl mit als auch ohne VDS unaufgeklärt geblieben, darunter auch die der Nazi-RAF NSU angelastete Mordserie, die bis 2008 ohne Vorratsdatenspeicherung ungelöst blieb. Um dann ab 2008 auch mit Vorratsdatenspeicherung unaufgeklärt zu bleiben.
Die obersten Gerichte hatten unter anderem wegen dieser nicht nachweisbaren Wirkung der Vorratsdatenspeicherung vom Gesetzgeber verlangt, dass ein neues Gesetz verhindern müsse, dass Datenspeicherung anlasslos und massenhaft vorgenommen werde. Bundesjustizminister Heiko Maas hat dazu keine Regelungen im Gesetzentwurf treffen lassen, stattdessen hat der Sozialdemokrat aber mehrfach und nachdrücklich versichert, dass sein Gesetz den Vorgaben von Verfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof entspricht.
Sigmar Gabriels aufrüttelnder Vorstoß: Wie wir künftig Vorratsdaten als Stromspeicher nutzen
3 Kommentare:
Also auf auf zum Verfassungsgericht....
Hoffentlich sind die Richter auch dieses msl so weiße wie letztes mal beim Thema vorratsdatenspeicherung
Weise? ---
Wiederlich, einfach wiederlich. Nähmlich auch intollerant. Michael Jackson ist Tod.
Die Große Schlange weiß Kriegslist von feigem Verrat zu unterscheiden (Gojko Mitic), und der Onkel Doktor weiß Tippfehler, wie er sie gar oft in der Trunkenheit begeht, von Rechtschreibfehlern, welche von gelinder Legasthenie fließend ins Untermenschentum übergehen, durchaus zu diskriminieren.
-- Halbgott in Weiß --
ich mag es, zu sehen, dass die grundhaltung der toleranz sich hier durchgesetzt hat
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