Der Fall Deutsche Telekom hat gezeigt: Zu oft kaufen Anleger Finanzpapiere, deren Risiken sie nicht kennen. Die Regierung will jetzt ein Gesetz verabschieden, um Verbraucher besser zu schützen.
Gerade Kleinanleger, angelockt von regierungsamtlichen Versprechen, stecken ihr Geld immer wieder in Finanzpapiere, die sie für eine sichere Anlage halten – und sind geschockt, wenn ihr Erspartes plötzlich weg ist. Sie lassen sich täuschen von netten Werbefilmen mit Manfred Krug und erkennen viel zu spät, auf was für eine riskante Wette sie sich da eigentlich eingelassen haben.
Das soll in Zukunft anders werden. Die Bundesregierung, die vor 14 Jahren selbst dafür sorgte, dass Kleinanleger Anteile an der Staatsfirma Telekom für bis zu 100 Euro pro Stück kauften, will Anleger besser schützen – und stellt deshalb mit dem Kleinanlegerschutzgesetz neue Regeln auf, an die sich Anbieter solcher Finanzprodukte künftig halten müssen.
Im Fokus der Regulierung steht allerdings nicht die Bundesregierung selbst, die lieber nicht mehr davon redet, wie sie Millionen Bürgern Anteile an ihrem Telekommunikationskonzern für ein Vielfaches von dessen innerem Wert andrehte. Stattdessen verlegt sich das Kabinett auf Anbieter von Finanzprodukten, die eher in einer kleinen Nische des Anlagemarktes eine Rolle spielen: Genussscheine, paritätische Darlehen oder Nachrangdarlehen sollen in Zukunft nur noch unter Beigabe von Beipackzetteln abgegeben werden dürfen.
Mit dem neuen Gesetz kommt die Regierung einem Versprechen nach, das sie im Mai 2014 – 14 Jahre nach dem Verkauf der bislang letzten Tranche an Telekomanteilen - gegeben hatte. Damals hatten Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) unter dem Druck der Pleite des Ökostromerzeugers Prokon, der wegen der staatlichen Pläne zum Zurückfahren der Subventionen für die Windenergie in die Insolvenz gerutscht war, zur Ablenkung von der eigenen Verantwortung einen Aktionsplan zum Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt angekündigt – mit dem Ziel, so zu tun, als habe die Pleite ihre Ursachen in Lücken in der Gesetzgebung
Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen Firmen künftig für alle Finanzprodukte ein Prospekt herausgeben müssen wie es Prokon hatte für seine Genussscheine getan hatte. Zusätzlich tritt aber nun eine Lesepflicht in Kraft: Anleger müssen die Papiere komplett durchgelesen und ihren Inhalt vollständig verstehen.
Die Finanzaufsicht Bafin greift künftig ein, wenn das nicht der Fall ist. Dann wird Anlegern, die im Begriff sind, auf ein dubioses Angebot wie die sogenannte 3. Tranche der Telekomaktien hereinzufallen, untersagt, das Finanzpapier zu erwerben. Ausnahmen gibt es für Käufe am Dienstag, Bargeschäfte oder Geschenke. In ihrem Gesetzentwurf hat die Regierung außerdem Vorsorge getroffen, dass die EZB nicht für neu herausgegebene Geldscheine mit geringerer Kaufkraft haften muss.
Gerade Kleinanleger, angelockt von regierungsamtlichen Versprechen, stecken ihr Geld immer wieder in Finanzpapiere, die sie für eine sichere Anlage halten – und sind geschockt, wenn ihr Erspartes plötzlich weg ist. Sie lassen sich täuschen von netten Werbefilmen mit Manfred Krug und erkennen viel zu spät, auf was für eine riskante Wette sie sich da eigentlich eingelassen haben.
Das soll in Zukunft anders werden. Die Bundesregierung, die vor 14 Jahren selbst dafür sorgte, dass Kleinanleger Anteile an der Staatsfirma Telekom für bis zu 100 Euro pro Stück kauften, will Anleger besser schützen – und stellt deshalb mit dem Kleinanlegerschutzgesetz neue Regeln auf, an die sich Anbieter solcher Finanzprodukte künftig halten müssen.
Im Fokus der Regulierung steht allerdings nicht die Bundesregierung selbst, die lieber nicht mehr davon redet, wie sie Millionen Bürgern Anteile an ihrem Telekommunikationskonzern für ein Vielfaches von dessen innerem Wert andrehte. Stattdessen verlegt sich das Kabinett auf Anbieter von Finanzprodukten, die eher in einer kleinen Nische des Anlagemarktes eine Rolle spielen: Genussscheine, paritätische Darlehen oder Nachrangdarlehen sollen in Zukunft nur noch unter Beigabe von Beipackzetteln abgegeben werden dürfen.
Mit dem neuen Gesetz kommt die Regierung einem Versprechen nach, das sie im Mai 2014 – 14 Jahre nach dem Verkauf der bislang letzten Tranche an Telekomanteilen - gegeben hatte. Damals hatten Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) unter dem Druck der Pleite des Ökostromerzeugers Prokon, der wegen der staatlichen Pläne zum Zurückfahren der Subventionen für die Windenergie in die Insolvenz gerutscht war, zur Ablenkung von der eigenen Verantwortung einen Aktionsplan zum Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt angekündigt – mit dem Ziel, so zu tun, als habe die Pleite ihre Ursachen in Lücken in der Gesetzgebung
Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen Firmen künftig für alle Finanzprodukte ein Prospekt herausgeben müssen wie es Prokon hatte für seine Genussscheine getan hatte. Zusätzlich tritt aber nun eine Lesepflicht in Kraft: Anleger müssen die Papiere komplett durchgelesen und ihren Inhalt vollständig verstehen.
Die Finanzaufsicht Bafin greift künftig ein, wenn das nicht der Fall ist. Dann wird Anlegern, die im Begriff sind, auf ein dubioses Angebot wie die sogenannte 3. Tranche der Telekomaktien hereinzufallen, untersagt, das Finanzpapier zu erwerben. Ausnahmen gibt es für Käufe am Dienstag, Bargeschäfte oder Geschenke. In ihrem Gesetzentwurf hat die Regierung außerdem Vorsorge getroffen, dass die EZB nicht für neu herausgegebene Geldscheine mit geringerer Kaufkraft haften muss.
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