Noch vor der vieldiskutierten symbolischen Dekorativ-Sitzung des Bundestages hat die Bundesregierung Nägel mit Sprengköpfen gemacht: Pünktlich zu den Jubelfeiern zum Jahrestag des Beginns des II. Weltkrieges hat sie umfangsreiche Waffenlieferungen an kurdische Friedenstruppen in Nordafrika beschlossen. Deutschland wird 4000 Kurden bewaffnen, um den Kampf gegen den illegalen Islamischen Staat in Teilen Syriens und des Nordiraks zu unterstützen. Die Bundesregierung liefert dazu Sturmgewehre, Panzerfäuste und Panzerabwehrraketen.
Die Waffenlieferungen an die nach Unabhängigkeit strebenden Kurden - darunter die in der EU als terroristische Vereinigung verbotene PKK - wird allerdings aus sicherheitspolitischen Gründen in mehrere Tranchen aufgeteilt. In dem Beschluss, den eine kleine, aber demokratisch gewählte Runde von Spitzenpolitikern mit Steinmeier, von der Leyen, Sigmar Gabriel, Wolfgang Schäuble sowie dem zuständigen Entwicklungsminister Gerd Müller und dem für die Kurdengebiete in Bayern sprechenden CSU-Chef Horst Seehofer unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Merkel traf, wird die Lieferung von Gewehren und Pistolen, Panzerfäusten und Panzerabwehrraketen samt Munition zunächst in einem Umfang vorgesehen, der zur Ausrüstung von bis zu 4000 freiwilligen Friedenskämpfern ausreichen soll.
Später sollten eine zweite und eine dritte Lieferung mit weiteren Handfeuer- und Panzerabwehrwaffen folgen, bis alle in der Region lebenden Kurden bewaffnet sind. In der letzten Tranche ist auch die Lieferung eines Tanklasters und einiger geschützter Mannschaftstransporter vom Typ Dingo vorgesehen, wie sie der Bundeswehr zum Sieg in Afghanistan verholfen haben. In Afghanistan hatten die USA die Taliban mit umfangreichen Waffenlieferungen fit für den Kampf gegen die Sowjetunion gemacht, später aber gelang es den Islamisten wegen einiger Versäumnisse in den Verträgen, die amerikanischen Waffen gegen die Amnerikaner einzusetzen.
Berlin geht einen anderen weg. Der Waffenlieferung folge kein Eigentumsübergang zugunsten der im westlichen Auftrag tätigen Kurdenarmee, hieß es in Berlin. Der von führenden Notaren beeidete deutsche Sonderweg soll verhindern, dass die Waffen für die Errichtung eines kurdischen Staates benutzt werden. Den wolle niemand, weil "ein selbstständiges Kurdistan in Nordirak weitere Abspaltungen in Irak zur Folge hätte, etwa im Süden in und um Basra", wie Walter Steinmeier sagt. Die Folge wären "neue Einsatzgebiete für Elmar Brok, neue Kämpfe um neue Grenzen und staatliche Territorien". Man sehe ja, wie die "Infragestellung bestehender Grenzen" wie sie Brok etwa in der EU-Ukraine-Debatte betrieben habe, "die Unregierbarkeit ganzer Großregionen zur Folge habe".
Deshalb handele es sich sowohl bei der Aufteilung der Waffenhilfe in mehrere Tranchen als auch bei der zeitlich befristeten Überlassung um ein Leihgeschäft mit „limitierenden Elementen“. So werde es möglich, den Einsatz und die Anwendung der Waffen zu verfolgen und die Ausrüstung zu gegebener Zeit nach Hause zurückzuholen. Das Leihmodell folge den Vorgaben der Share-Ökonomie. Die kurdischen Kämpfer mussten versprechen, die Waffen nur und ausschließlich gegen die islamistischen Barbaren des islamistischen Staates zu verwenden. Ist dieser Feind bezwungen und der Sieg errungen, kehren die kurdischen Truppen zu ihren Familien zurück. Die Waffen hingegen müssen an Deutschland zurückgegeben werden, ein Einsatz zu separatistischen Zwecken wie etwa der Gründung eines Kurdenstaates ist damit ausgeschlossen.
Im Fall einer Eroberung von Waffenbeständen durch Isis-Kämpfer sind diese verpflichtet, Sturmgewehre, Panzerfäuste und Panzerabwehrraketen an Deutschland zurückzugeben. Das Kabinett werde keine Genehmigung zur Verwendung der Militärhilfe durch die Verbände des illegalen Ilsamistischen Staates erteilen, hieß es in Berlin.
Die Waffenlieferungen an die nach Unabhängigkeit strebenden Kurden - darunter die in der EU als terroristische Vereinigung verbotene PKK - wird allerdings aus sicherheitspolitischen Gründen in mehrere Tranchen aufgeteilt. In dem Beschluss, den eine kleine, aber demokratisch gewählte Runde von Spitzenpolitikern mit Steinmeier, von der Leyen, Sigmar Gabriel, Wolfgang Schäuble sowie dem zuständigen Entwicklungsminister Gerd Müller und dem für die Kurdengebiete in Bayern sprechenden CSU-Chef Horst Seehofer unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Merkel traf, wird die Lieferung von Gewehren und Pistolen, Panzerfäusten und Panzerabwehrraketen samt Munition zunächst in einem Umfang vorgesehen, der zur Ausrüstung von bis zu 4000 freiwilligen Friedenskämpfern ausreichen soll.
Später sollten eine zweite und eine dritte Lieferung mit weiteren Handfeuer- und Panzerabwehrwaffen folgen, bis alle in der Region lebenden Kurden bewaffnet sind. In der letzten Tranche ist auch die Lieferung eines Tanklasters und einiger geschützter Mannschaftstransporter vom Typ Dingo vorgesehen, wie sie der Bundeswehr zum Sieg in Afghanistan verholfen haben. In Afghanistan hatten die USA die Taliban mit umfangreichen Waffenlieferungen fit für den Kampf gegen die Sowjetunion gemacht, später aber gelang es den Islamisten wegen einiger Versäumnisse in den Verträgen, die amerikanischen Waffen gegen die Amnerikaner einzusetzen.
Berlin geht einen anderen weg. Der Waffenlieferung folge kein Eigentumsübergang zugunsten der im westlichen Auftrag tätigen Kurdenarmee, hieß es in Berlin. Der von führenden Notaren beeidete deutsche Sonderweg soll verhindern, dass die Waffen für die Errichtung eines kurdischen Staates benutzt werden. Den wolle niemand, weil "ein selbstständiges Kurdistan in Nordirak weitere Abspaltungen in Irak zur Folge hätte, etwa im Süden in und um Basra", wie Walter Steinmeier sagt. Die Folge wären "neue Einsatzgebiete für Elmar Brok, neue Kämpfe um neue Grenzen und staatliche Territorien". Man sehe ja, wie die "Infragestellung bestehender Grenzen" wie sie Brok etwa in der EU-Ukraine-Debatte betrieben habe, "die Unregierbarkeit ganzer Großregionen zur Folge habe".
Deshalb handele es sich sowohl bei der Aufteilung der Waffenhilfe in mehrere Tranchen als auch bei der zeitlich befristeten Überlassung um ein Leihgeschäft mit „limitierenden Elementen“. So werde es möglich, den Einsatz und die Anwendung der Waffen zu verfolgen und die Ausrüstung zu gegebener Zeit nach Hause zurückzuholen. Das Leihmodell folge den Vorgaben der Share-Ökonomie. Die kurdischen Kämpfer mussten versprechen, die Waffen nur und ausschließlich gegen die islamistischen Barbaren des islamistischen Staates zu verwenden. Ist dieser Feind bezwungen und der Sieg errungen, kehren die kurdischen Truppen zu ihren Familien zurück. Die Waffen hingegen müssen an Deutschland zurückgegeben werden, ein Einsatz zu separatistischen Zwecken wie etwa der Gründung eines Kurdenstaates ist damit ausgeschlossen.
Im Fall einer Eroberung von Waffenbeständen durch Isis-Kämpfer sind diese verpflichtet, Sturmgewehre, Panzerfäuste und Panzerabwehrraketen an Deutschland zurückzugeben. Das Kabinett werde keine Genehmigung zur Verwendung der Militärhilfe durch die Verbände des illegalen Ilsamistischen Staates erteilen, hieß es in Berlin.
5 Kommentare:
Kurden müssen zudem eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, diese Waffen niemals gegen den türkischen Staat oder gegen Parteienbüros in Deutschland einzusetzen.
Klingt so einfach und so friedlich wie das Bücherausleihen in einer öffentlichen Bibliothek...so geht Friedenspolitik heute!
Und das Schönste: Deutschland hat ein echtes Druckmittel falls der IS vertragsbrüchig wird, dann wird einfach der Personalnachschub für den IS gestoppt.
Wir wollen nicht unerwähnt lassen, daß die Bundesregierung auch sechs Soldaten zwecks Gründung der Demokratischen Kurdischen Volksrepubik entsandt hat.
hör endlich auf damit
geh deine beiden frauen begatten und lass mich endlich in ruhe
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