Im jahrelangen Streit um die Farbe Rot als Marke sehen sich die deutschen Sparkassen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gestärkt. Das Gericht bestätigte am Donnerstag in Luxemburg, dass ein Unternehmen sich auch eine konturlose Farbe ohne Aufschrift grundsätzlich als Marke schützen lassen kann. Wenn eine große Mehrheit der Verbraucher den verwendeten Farbton «Verkehrsrot» als Kennzeichen der Sparkassen verstehe, auch wenn er ohne das klassische Sparkassen-S erscheine, müssten Konkurrenten um die Verwendung der Farbe zurückstehen.
Das Nachsehen haben nun die beiden großen Volksparteien SPD und Linke: Die Sparkassen verwenden Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 bereits 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe, 2007 hatten sich die Sparkassen die Farbe dann auch markenrechtlich schützen lassen. Dagegen wandte sich die beiden politischen Gruppierungen, die ein fast identisches Rot (HKS 14 und HK 12) nutzen. Doch die im Rahmen der Aktion "verbot der Woche" beantragte Löschung der Marke wurde abgelehnt, was die beiden deutschen Parteien jetzt in ihrer Existenz bedroht.
Sowohl SPD als auch Die Linke beziehen einen großen Teil ihres Selbst- und Fremdbildes aus der Verwendung der Farbe Rot, die nach Ansicht ihrer Anhänger für soziale Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit, Gleich und Glück steht. Die Parteien zweifeln das Urteil denn auch an: Der Sparkassenverband müsse nun erst einmal belegen, dass die Farbmarke unterscheidungskräftig sei. Das hatte das Gericht zur Voraussetzung dafür gemacht, dass die Sparkassen Rot künftig exklusiv verwenden können. (Rechtssachen C-217/13 und C-218/13).
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist sicher, den Nachweis führen zu können. Rot sei schon immer Sparkassenfarbe gewesen. Der EuGH habe die Position der Sparkassen damit deutlich gestärkt. «Er hat entschieden, dass national keine zu hohen Hürden für die Zuordnung einer Farbmarke gestellt werden dürfen.» Markenrechtsexperten sind nicht so sicher. «Das Spiel bleibt offen», sagt der Jens Matthes von der Kanzlei Allen & Overy LLP in Frankfurt. «Der DSGV hat einen Etappensieg errungen in der Bestrebung, seine rote Marke aufrecht zu erhalten. Das heutige Urteil lässt aber offen, ob sich der DSGV im Löschungsverfahren durchsetzen wird.»
Die Luxemburger Richter gaben in ihrem Urteil zum Sparkassen-Rot die generellen Linien vor. So gelten als Kriterien für den Schutz einer Marke etwa Umfragen unter Verbrauchern zum Wiedererkennungswert, aber auch der Marktanteil, die Dauer der Nutzung, die geografische Verbreitung und der Werbeaufwand des Unternehmens. Das Argument der SPD, als allererste Partei bereits weit vor der vorletzten Jahrhundertwende mit der farbe Rot gearbeitet zu haben, spielte im Verfahren keine Rolle. Der EU-Gerichtshof entschied, dass das Argument der Sparkassen, wonach 67,9 Prozent der deutschen Verbraucher das Rot eindeutig den Sparkassen zuweisen, ausreichend sei.
Unternehmen lassen sich häufig ihre Farben schützen, um Nachahmung von Konkurrenten zu verhindern. So hat sich auch der Verlag Langenscheidt 2010 die Farbmarke «Gelb» eintragen lassen. Zwar gibt es auch hier Streit, aber Experten gehen davon aus, dass die ehemalige Regierungspartei FDP einen längeren Rechtsstreit um die Markenrechte des Verlages nicht durchstehen kann. Langenscheidt hatte bereits 2012 vor dem Oberlandesgericht Köln recht bekommen: Aus Verbrauchersicht seien sich die Produkte und Farbtöne von Partei und Verlag sehr ähnlich, weil beide einen gelben Farbton verwendeten, hieß es. Potenzielle Käufer könnten daher der irrigen Ansicht sein, die Partei stamme von Langenscheidt. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.
Das Nachsehen haben nun die beiden großen Volksparteien SPD und Linke: Die Sparkassen verwenden Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 bereits 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe, 2007 hatten sich die Sparkassen die Farbe dann auch markenrechtlich schützen lassen. Dagegen wandte sich die beiden politischen Gruppierungen, die ein fast identisches Rot (HKS 14 und HK 12) nutzen. Doch die im Rahmen der Aktion "verbot der Woche" beantragte Löschung der Marke wurde abgelehnt, was die beiden deutschen Parteien jetzt in ihrer Existenz bedroht.
Sowohl SPD als auch Die Linke beziehen einen großen Teil ihres Selbst- und Fremdbildes aus der Verwendung der Farbe Rot, die nach Ansicht ihrer Anhänger für soziale Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit, Gleich und Glück steht. Die Parteien zweifeln das Urteil denn auch an: Der Sparkassenverband müsse nun erst einmal belegen, dass die Farbmarke unterscheidungskräftig sei. Das hatte das Gericht zur Voraussetzung dafür gemacht, dass die Sparkassen Rot künftig exklusiv verwenden können. (Rechtssachen C-217/13 und C-218/13).
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist sicher, den Nachweis führen zu können. Rot sei schon immer Sparkassenfarbe gewesen. Der EuGH habe die Position der Sparkassen damit deutlich gestärkt. «Er hat entschieden, dass national keine zu hohen Hürden für die Zuordnung einer Farbmarke gestellt werden dürfen.» Markenrechtsexperten sind nicht so sicher. «Das Spiel bleibt offen», sagt der Jens Matthes von der Kanzlei Allen & Overy LLP in Frankfurt. «Der DSGV hat einen Etappensieg errungen in der Bestrebung, seine rote Marke aufrecht zu erhalten. Das heutige Urteil lässt aber offen, ob sich der DSGV im Löschungsverfahren durchsetzen wird.»
Die Luxemburger Richter gaben in ihrem Urteil zum Sparkassen-Rot die generellen Linien vor. So gelten als Kriterien für den Schutz einer Marke etwa Umfragen unter Verbrauchern zum Wiedererkennungswert, aber auch der Marktanteil, die Dauer der Nutzung, die geografische Verbreitung und der Werbeaufwand des Unternehmens. Das Argument der SPD, als allererste Partei bereits weit vor der vorletzten Jahrhundertwende mit der farbe Rot gearbeitet zu haben, spielte im Verfahren keine Rolle. Der EU-Gerichtshof entschied, dass das Argument der Sparkassen, wonach 67,9 Prozent der deutschen Verbraucher das Rot eindeutig den Sparkassen zuweisen, ausreichend sei.
Unternehmen lassen sich häufig ihre Farben schützen, um Nachahmung von Konkurrenten zu verhindern. So hat sich auch der Verlag Langenscheidt 2010 die Farbmarke «Gelb» eintragen lassen. Zwar gibt es auch hier Streit, aber Experten gehen davon aus, dass die ehemalige Regierungspartei FDP einen längeren Rechtsstreit um die Markenrechte des Verlages nicht durchstehen kann. Langenscheidt hatte bereits 2012 vor dem Oberlandesgericht Köln recht bekommen: Aus Verbrauchersicht seien sich die Produkte und Farbtöne von Partei und Verlag sehr ähnlich, weil beide einen gelben Farbton verwendeten, hieß es. Potenzielle Käufer könnten daher der irrigen Ansicht sein, die Partei stamme von Langenscheidt. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.
3 Kommentare:
Guter Sarkasmus und Realität sind kaum zu unterscheiden. Entweder ist Sarkasmus zu real oder die Realität zu sarkastisch. In diesem Fall möchte ich mal auf den zweiten Fall tippen....
Welche Farbe hatte das Firmenschild von Mayer Amschel aus Frankfurt noch mal?
Er war, nennen wir es, Numismatiker...
es gibt da noch etwas, was erhellend für unser denken, fühlen und wahrnehmen sein kann. radioaktivität ist eine energie. das sind wir auch. unsere körper sind die verdichtetste form des seins der menschen in deren energiefeld. in irgend einem text las ich mal, dass ca. 95 % des wellenbereiches von leben nicht sichtbar sind. das heißt, wir haben dank der orientierung auf das sichtbare unsere wahrnehmungen auf den minimalsten teil des lebens konzentrieren gelernt.
dadurch nehmen wir uns nur als den körper wahr. also ist auch er das absolute minimum von uns. es kommt aber noch besser: er ist nicht das leben, das sein. das sein, das leben, ist in ihm und um ihn, er existiert genau, weil das leben in ihm ist - ohne unterschied zwischen innen und aussen. wohin geht das leben, wenn es den körper verlässt und das leben kein innen und außen hat? es bleibt - vor allem in dem 95%- wellenbereich, der von der zerstörung der körperlichen materie zwar erfährt, jedoch "immun" in sich selber bleibt.
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