Warum müssen Arbeitnehmer bis zu 45 Prozent zahlen, vermögende Kapitalbesitzer aber nur 25 Prozent? Aus der SPD kommt nun der Vorstoß, die erst 2009 gesenkten Steuern für Kapitalerträge zu erhöhen: Der SPD-Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Carsten Kühl, will Kapitalerträge wieder wie Einkommen besteuern, um an zusätzliche Milliarden zu kommen. "Ich plädiere dafür, Kapitalerträge wieder wie das Arbeitseinkommen zu belasten", sagte er der Frankfurter Rundschau. "Besserverdienende müssen Kursgewinne, Zinsen und Dividenden dann also mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz von maximal 42 Prozent versteuern, im Bereich der Reichensteuer mit 45 Prozent." Nicht wiedereingeführt werden soll die früher geltende Haltedauerlösung, nach der Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei waren.
Laut der jüngsten Einkommensteuerstatistik gibt es 4,5 Millionen Menschen in Deutschland, die mehr als 10 000 Euro an Kapitalerträgen zu versteuern haben. Aus dieser Gruppe der Superreichen lasse sich noch viel mehr herausholen, glaubt Kühl. Da es dank der strikten Bekämpfungspolitik der letzten drei Regierungen inzwischen nahezu unmöglich sei, Geld ins Ausland zu schaffen, sieht der rheinland-pfälzische die Chance, die Kapitalsteuern zu erhöhen, ohne dass Kapitalbesitzer flüchten können. "2007 waren wir weitgehend ohnmächtig gegenüber der Kapitalflucht ins Ausland", sagt der Koordinator der SPD-Länderfinanzminister, heute aber sei der Druck auf die Fluchtländer so hoch, dass kaum Fluchtmöglichkeiten existieren. "Damit gibt es immer weniger an Rechtfertigung für eine Privilegierung der Kapitaleinkünfte", so Kühl, vielmehr könnten doppelt besteuerte Rücklagen nun auch drei- und vierfach besteuert werden.
Nach Kühls Rechnung sieht das so aus: Ein Arbeitnehmer, der 5000 Euro brutto verdient, erhält von seinem Gehalt nach Abzug aller Steuern, Abgaben und Pflichtversicherungen noch 2.808 Euro netto. Hat er davon nach Begleichung seiner Lebenshaltungskosten 50.000 Euro gespart, die ihm nun 1500 Euro Zinsen im Jahr bringen, muss er davon noch einmal 630 Euro Steuern bezahlen. Im Fall von Dividendenpapieren profitiert der Staat noch deutlicher: Macht eine Firma pro Aktie zwei Euro Gewinn, zahlt zuerst das Unternehmen bis 50 Cent Steuern, den Rest bekommt der Kleinaktionär als Dividende, der von diesen 1,50 Euro nun wiederum 63 Cent an den Finanzminister weitergibt, so dass der von den zwei Euro Firmengewinn im günstigsten Fall 1,13 Euro behalten darf, um für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.
Laut der jüngsten Einkommensteuerstatistik gibt es 4,5 Millionen Menschen in Deutschland, die mehr als 10 000 Euro an Kapitalerträgen zu versteuern haben. Aus dieser Gruppe der Superreichen lasse sich noch viel mehr herausholen, glaubt Kühl. Da es dank der strikten Bekämpfungspolitik der letzten drei Regierungen inzwischen nahezu unmöglich sei, Geld ins Ausland zu schaffen, sieht der rheinland-pfälzische die Chance, die Kapitalsteuern zu erhöhen, ohne dass Kapitalbesitzer flüchten können. "2007 waren wir weitgehend ohnmächtig gegenüber der Kapitalflucht ins Ausland", sagt der Koordinator der SPD-Länderfinanzminister, heute aber sei der Druck auf die Fluchtländer so hoch, dass kaum Fluchtmöglichkeiten existieren. "Damit gibt es immer weniger an Rechtfertigung für eine Privilegierung der Kapitaleinkünfte", so Kühl, vielmehr könnten doppelt besteuerte Rücklagen nun auch drei- und vierfach besteuert werden.
Nach Kühls Rechnung sieht das so aus: Ein Arbeitnehmer, der 5000 Euro brutto verdient, erhält von seinem Gehalt nach Abzug aller Steuern, Abgaben und Pflichtversicherungen noch 2.808 Euro netto. Hat er davon nach Begleichung seiner Lebenshaltungskosten 50.000 Euro gespart, die ihm nun 1500 Euro Zinsen im Jahr bringen, muss er davon noch einmal 630 Euro Steuern bezahlen. Im Fall von Dividendenpapieren profitiert der Staat noch deutlicher: Macht eine Firma pro Aktie zwei Euro Gewinn, zahlt zuerst das Unternehmen bis 50 Cent Steuern, den Rest bekommt der Kleinaktionär als Dividende, der von diesen 1,50 Euro nun wiederum 63 Cent an den Finanzminister weitergibt, so dass der von den zwei Euro Firmengewinn im günstigsten Fall 1,13 Euro behalten darf, um für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.
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