Erst der Deal, dann das gute Gefühl. Zwei Jahre nach der Beschlagnahmung von mehr als 1200 Bildern des Münchner Kunsterben Cornelius Gurlitt hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die von Anfang an fragwürdige Beschlagnahmung der Sammlung des Kunsthändlersohns aufgehoben. Man sei seinerzeit von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überzeugt gewesen, hieß es dazu, nun aber soll der zwischenzeitlich entmündigte Kunstsammler seine Bilder zurückbekommen.
Ende eines Justizskandals, der nirgendwo so genannt wird, obwohl allein der zeitliche Ablauf der Geschehnisse Bände über die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens spricht. Erst hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Gurlitt aufgenommen, weil der greise Sonderling bei einem Grenzübertritt nicht mehr als die erlaubten 10.000 Euro bei sich hatte. Auffällig unauffällig! Später stellte sich heraus, was die Ermittler auch vorher hätten wissen können: Die meisten der Gurlittschen Bilder befinden sich völlig zu Recht in privatem Besitz des Sammlers.
Nun aber hatte die Staatsanwaltschaft den Bilderschatz schon in Geiselhaft. Leicht vorstellbar, was hinter den Kulissen lief, wenn man nur das Ende der Geschichte betrachtet: Gurlitt ist 81 Jahre alt und nicht allzu gesund, seine geliebten Bilder stehen seit mehr als zwei Jahren unerreichbar in einem Zoll-Lager und unter Verweis auf die dringend notwendige Herkunftforschung wäre es dem Staat leicht möglich gewesen, sie ihm vorzuenthalten, bis er tot und begraben ist.
So verhandelt sich bequem eine Wendung herbei: Anfang dieser Woche unterschrieb der Kunstsammler einen Vertrag mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern, in dem er sich bereit, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme weiter von Experten untersuchen zu lassen und zirka 40 unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke zurückzugeben. Dafür erhält Gurlitt die restlichen Bilder eines Tages zurück – und er bekommt bis dahin ein Besuchsrecht bei seinen Bildern. Die Staatsanwaltschaft zeigt keine Reue: Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hätten sich eben neue Erkenntnisse ergeben, und die rechtliche Situation sei "neu bewertet" worden.
Offenbar nicht ganz endgültig: "Das Ermittlungsverfahren selbst ist noch nicht beendet", hieß es in der Mitteilung Richtung Gurlitt. Heißt: Wenn Du nicht spurst, können wir auch wieder anders.
Ende eines Justizskandals, der nirgendwo so genannt wird, obwohl allein der zeitliche Ablauf der Geschehnisse Bände über die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens spricht. Erst hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Gurlitt aufgenommen, weil der greise Sonderling bei einem Grenzübertritt nicht mehr als die erlaubten 10.000 Euro bei sich hatte. Auffällig unauffällig! Später stellte sich heraus, was die Ermittler auch vorher hätten wissen können: Die meisten der Gurlittschen Bilder befinden sich völlig zu Recht in privatem Besitz des Sammlers.
Nun aber hatte die Staatsanwaltschaft den Bilderschatz schon in Geiselhaft. Leicht vorstellbar, was hinter den Kulissen lief, wenn man nur das Ende der Geschichte betrachtet: Gurlitt ist 81 Jahre alt und nicht allzu gesund, seine geliebten Bilder stehen seit mehr als zwei Jahren unerreichbar in einem Zoll-Lager und unter Verweis auf die dringend notwendige Herkunftforschung wäre es dem Staat leicht möglich gewesen, sie ihm vorzuenthalten, bis er tot und begraben ist.
So verhandelt sich bequem eine Wendung herbei: Anfang dieser Woche unterschrieb der Kunstsammler einen Vertrag mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern, in dem er sich bereit, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme weiter von Experten untersuchen zu lassen und zirka 40 unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke zurückzugeben. Dafür erhält Gurlitt die restlichen Bilder eines Tages zurück – und er bekommt bis dahin ein Besuchsrecht bei seinen Bildern. Die Staatsanwaltschaft zeigt keine Reue: Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hätten sich eben neue Erkenntnisse ergeben, und die rechtliche Situation sei "neu bewertet" worden.
Offenbar nicht ganz endgültig: "Das Ermittlungsverfahren selbst ist noch nicht beendet", hieß es in der Mitteilung Richtung Gurlitt. Heißt: Wenn Du nicht spurst, können wir auch wieder anders.
6 Kommentare:
Ja die Nwo-Soldaten haben festgestellt, dass die Bilder nur auf "Ramsch-Niveau" sind. Da kann man das Urteil rückgängig machen, weil ja die Bilder nicht für Millionen zu verkaufen sind. Aber wir wissen doch, damals galten diese Bilder doch als entartete Kunst. Schon vergessen. Aber um ehrlich zu sein, ich stimme dem sogar zu, dass das wirklich entartete Kunst war! Habe einige dieser Bilder gesehen, und als Kunst bezeichne ich das nicht.
Also nicht verloren nichts gewonnen.
Ich weiß schon, dass das ziemlich überdreht vorkommt, wenn ich regelmäßig auf die Kongruenz von den besagten Tausende Jahren mit dem Neuen Deutschland hinweise. Aber wo man geht und steht, es wiederholt sich jeden Tag.
So liegt es hier.
Haben die Juden damals ihr Eigentum freiwillig verkauft?
Hat Gurlitt sein Eigentum freiwillig hergegeben?
Die Antwort auf beide Fragen ist die gleiche.
VS
Hat die Merkel deshalb schon eine Rüge erteilt? Oder ist sie mit dem Rügen dieses Putin völlig überlastet?
Lieber "VS"!
"Haben die Juden damals ihr Eigentum freiwillig verkauft? Hat Gurlitt sein Eigentum freiwillig hergegeben?
Die Antwort auf beide Fragen ist die gleiche." bliebte Ihnen zu blubbern.
Bitte definieren Sie "freiwillig verkauft"!
Bitte weisen Sie nach, daß die pöhsen Nazis seinerzeit einen auswanderungswilligen Juden daran hinderten, seine entarteten Bilder mitzunehmen.
Bitte beweisen Sie dem staunenden Publikum, daß Sie wirklich was wissen und nicht nur Dummfug schreiben, wer den Begriff "entartete Kunst" in die Welt setzte!
Wer den staatlichen Raub im Fall Gurlitt mit den angeblichen Unter-Preis-Verkauf zur Zeit der Nazi-Herrschaft vergleicht, muß was an der Waffel haben!
GSP
(Hätten die Nazis seinerzeit entartete Kunst nicht "entartete Kunst" nennen dürfen, damit die Preise für diese "gerecht" blieben?)
VS
""Haben die Juden damals ihr Eigentum freiwillig verkauft? Hat Gurlitt sein Eigentum freiwillig hergegeben?
Die Antwort auf beide Fragen ist die gleiche." bliebte Ihnen zu blubbern."
Das mach ich zu gern: blubbern.
~
"Bitte definieren Sie "freiwillig verkauft"!"
Nö. Keine Lust.
~
"Bitte weisen Sie nach, daß die pöhsen Nazis seinerzeit einen auswanderungswilligen Juden daran hinderten, seine entarteten Bilder mitzunehmen."
Nö. Keine Lust
~
"Bitte beweisen Sie dem staunenden Publikum, daß Sie wirklich was wissen und nicht nur Dummfug schreiben, wer den Begriff "entartete Kunst" in die Welt setzte!"
Nö. Keine Lust.
Abgesehen von der Unlust, sehe ich dazu überhaupt keinen Grund. "entartete Kunst" habe ich nicht geschrieben.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben bei der Exegese anderer Leute Texte, wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte an die Autoren.
Falls Sie jedoch damit die Vorbereitung treffen wollten, im nächsten Post das staunende Publikum damit zu überraschen, dass die meisten als Nazi-Slang verfemten Phrasen tatsächlich von Autoren kommen, die keine Nazis waren, in den meisten Fällen zur fraglichen Zeit nicht mehr lebten, können Sie sich die Mühe sparen. Das ist hier im bibliophilen-Blog Gemeingut.
~
"Wer den staatlichen Raub im Fall Gurlitt mit den angeblichen Unter-Preis-Verkauf zur Zeit der Nazi-Herrschaft vergleicht, muß was an der Waffel haben!"
Das merken Sie erst jetzt?
~
"GSP
(Hätten die Nazis seinerzeit entartete Kunst nicht "entartete Kunst" nennen dürfen, damit die Preise für diese "gerecht" blieben?)"
Die Welt wäre eine bessere, wenn alle Menschen so intelligent wären wie Sie.
Wir leben eben in einer lupenreinen Demokratie und einem lupenreinen Rechtsstaat. Noch Fragen, Kienzle?
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