Das Internet hat die Welt verändert, und nicht nur zum Guten, wie Tante Emma, Beate Uhse und der Buchhändler in der Marktgasse bestätigen werden. Schlechte Arbeitsbedingungen bei Amazon, Datenskandale, eine einheitliche elektronische Steuernummer, Spammails und Internetporno ohne Anfassen - um die Verhältnisse wieder geradezurücken, muss das Netz reguliert, besser aber noch abgeschaltet werden.
Einen ersten Schritt in eine Welt ohne Datenlecks und Pornoterror weißt nun ausgerechnet ein Blogger den Millionen spamverfolgten Bildschirmmasturbierern, Online-Kaufrauschern und Facebook- und Ebay-Abhängigen. Surfen ist nicht nur im Falle von Schmuddelseiten wie Redtube, fickmich.com, kommegleich.tv oder Myschwanz.de grundsätzlich illegal, sondern eigentlich und überhaupt immer, arbeitet Eulenfurz in einem Gutachten für die Große Koalition heraus. Immer begehe der Nutzer während seiner Tätigkeit des Surfens Urheberrechtsverletzungen, weil er beim Besuch von Internetpräsentationen aller Art jeweils von seinem Browser, der technisch so ausgelegt sei, gezwungen werde, Grafiken, Filme und Schriftstücke auf den heimischen Rechner zu geladen. An den betreffenden Dateien besitzt der Datenempfänger in der Regel keine Rechte, er hält sie jedoch trotzdem auf dem temp-Verzeichnis seiner Festplatte vor. Damit eignet er sich illegal fremdes Eigentum an, hatte das Landgericht Köln auf Antrag des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian entschieden und veranlasst, dass die Namen und Anschriften der Täter herausgegeben werden.
Ein Präzedenzfall, der weit über die Bedeutung für die Pornobranche hinausreicht. Nach Information von Eulenfurz plant die Anwaltskanzlei C+U Rechtsanwälte, die derzeit mehr als 10000 illegeilen Redtube-Wichser verfolgt, für die kommenden Wochen weitere Abmahnungen an Youtube-Nutzer zu versenden. Auch die lüden sich beim Streaming jedweder Filme urheberrechtlich geschützte Daten in den Zwischenspeicher ihres eigenen Rechners, was sich wegen der technischen Vorgaben, die zum ruckelfreien Filmschauen erdacht wurden, gar nicht vermeiden lässt. Allerdings begehen sie eben gerade dadurch eine Urheberrechtsverletzung, die Anwaltskanzlei U+C und ihr Kollege Daniel Sebastian in den kommenden Monaten und Jahren gewinnbringend verfolgen wollen.
Im Visier haben die Anwälte das Internet, wie wir es heute kennen: Wer immer in Zukunft Youtube-Filme, ARD-Sportschau, den Fotostream eines Freundes, einen "Spiegel" oder PPQ-Text oder den neuen Hit seiner Lieblingsband im Rechner genießen will, soll wegen der grundsätzlich illegalen Natur seines Handelns pro einzelnen Vorgang 250 Euro zahlen müssen. Zusätzlich müsse jeder "der mittels eines Browsers im Internet ein Bild angesehen oder einen Text gelesen habe, eine Unterlassungserklärung" abgeben. Im Wiederholungsfall geht es dann richtig zur Kasse.
Bund verhängt Fotoverbot
Einen ersten Schritt in eine Welt ohne Datenlecks und Pornoterror weißt nun ausgerechnet ein Blogger den Millionen spamverfolgten Bildschirmmasturbierern, Online-Kaufrauschern und Facebook- und Ebay-Abhängigen. Surfen ist nicht nur im Falle von Schmuddelseiten wie Redtube, fickmich.com, kommegleich.tv oder Myschwanz.de grundsätzlich illegal, sondern eigentlich und überhaupt immer, arbeitet Eulenfurz in einem Gutachten für die Große Koalition heraus. Immer begehe der Nutzer während seiner Tätigkeit des Surfens Urheberrechtsverletzungen, weil er beim Besuch von Internetpräsentationen aller Art jeweils von seinem Browser, der technisch so ausgelegt sei, gezwungen werde, Grafiken, Filme und Schriftstücke auf den heimischen Rechner zu geladen. An den betreffenden Dateien besitzt der Datenempfänger in der Regel keine Rechte, er hält sie jedoch trotzdem auf dem temp-Verzeichnis seiner Festplatte vor. Damit eignet er sich illegal fremdes Eigentum an, hatte das Landgericht Köln auf Antrag des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian entschieden und veranlasst, dass die Namen und Anschriften der Täter herausgegeben werden.
Ein Präzedenzfall, der weit über die Bedeutung für die Pornobranche hinausreicht. Nach Information von Eulenfurz plant die Anwaltskanzlei C+U Rechtsanwälte, die derzeit mehr als 10000 illegeilen Redtube-Wichser verfolgt, für die kommenden Wochen weitere Abmahnungen an Youtube-Nutzer zu versenden. Auch die lüden sich beim Streaming jedweder Filme urheberrechtlich geschützte Daten in den Zwischenspeicher ihres eigenen Rechners, was sich wegen der technischen Vorgaben, die zum ruckelfreien Filmschauen erdacht wurden, gar nicht vermeiden lässt. Allerdings begehen sie eben gerade dadurch eine Urheberrechtsverletzung, die Anwaltskanzlei U+C und ihr Kollege Daniel Sebastian in den kommenden Monaten und Jahren gewinnbringend verfolgen wollen.
Im Visier haben die Anwälte das Internet, wie wir es heute kennen: Wer immer in Zukunft Youtube-Filme, ARD-Sportschau, den Fotostream eines Freundes, einen "Spiegel" oder PPQ-Text oder den neuen Hit seiner Lieblingsband im Rechner genießen will, soll wegen der grundsätzlich illegalen Natur seines Handelns pro einzelnen Vorgang 250 Euro zahlen müssen. Zusätzlich müsse jeder "der mittels eines Browsers im Internet ein Bild angesehen oder einen Text gelesen habe, eine Unterlassungserklärung" abgeben. Im Wiederholungsfall geht es dann richtig zur Kasse.
Bund verhängt Fotoverbot
4 Kommentare:
Muss schwer sein ne`Flasche zu sein..
Immer unter Druck, bei so vielem heißen Nichts.
Wieso geht der stream oben nicht mehr?
weil es reicht, wenn du dir das bild anschaust, das ist illegeil genug
Ohne rechtliche Grundlage wird das wohl nichts.
Netter Versuch.
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