Die geplante Große Koalition zwischen SPD und CDU verstößt nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Grundrechtecharta der EU. So wäre etwa das Vorhaben von Angela Merkel und Sigmar Gabriel, die nach der EU-Richtlinie 2006/24/EG verpflichtende Einführung der Überwachungsmaßnahme durch die Mitgliedstaaten per Gesetz durchzusetzen, nicht zulässig. Der Passus im Koalitionsvertrag, nach dem Provider alle Zugangsdaten der Bürger mindestens sechs Monate lang speichern müssen, verstoße gegen garantierte Grundrechte, hieß es. Gabriel und Merkel hatten während der monatelangen Beratungen zu künftigen gemeinsamen Regelungsprojekten verabredet, sicherzustellen, dass der Staat stets weiß, wer mit wem wann telefoniert hat, wer das Internet wann genutzt hat und wer wem eine E-Mail geschrieben hat.
Das sei grundsätzlich völlig legitim, nur eben die aktuelle Umsetzung nicht: Gutachter Cruz Villalón kritisiert, dass der Zugriff auf die sensiblen Daten in der Richtlinie nicht ausreichend geregelt ist. Nötig sei eine Liste vojn staatlichen behörden und Institutionen, die auf die gesammelten Daten zugreifen dürfen. Auch dürften keinesfalls Geruchskonserven angelegt werden. Ebenso müsse die Verwendung der Daten an klare Regeln geknüpft sein - etwa könnten die Regierungen beschließen, dass Daten nur auf Anweisung eines direkten Vorgesetzten eingesehen werden könnten, um zu prüfen, ob ein hinreichender Verdacht bestehe, sie ausführlich zu monitoren. Im Fall des Kunsthändlersohnes Cornelius Gurlitt war diese Strategie sehr erfolgreich angewendet worden. Es gebe auch keinen Anlass, warnte Villalón, die Speicherung nicht auf maximal ein Jahr zu beschränken. Danach könnten die Angaben archiviert werden. In der Richtlinie sind bis zu zwei Jahre bis zur symbolischen Löschung und gleichzeitiger Überspielung in einen offiziell nicht-existierenden verfassungsgemäßen Speicher vorgesehen.
Im Kampf gegen "Unflat": Wikipedia im Visier
Das sei grundsätzlich völlig legitim, nur eben die aktuelle Umsetzung nicht: Gutachter Cruz Villalón kritisiert, dass der Zugriff auf die sensiblen Daten in der Richtlinie nicht ausreichend geregelt ist. Nötig sei eine Liste vojn staatlichen behörden und Institutionen, die auf die gesammelten Daten zugreifen dürfen. Auch dürften keinesfalls Geruchskonserven angelegt werden. Ebenso müsse die Verwendung der Daten an klare Regeln geknüpft sein - etwa könnten die Regierungen beschließen, dass Daten nur auf Anweisung eines direkten Vorgesetzten eingesehen werden könnten, um zu prüfen, ob ein hinreichender Verdacht bestehe, sie ausführlich zu monitoren. Im Fall des Kunsthändlersohnes Cornelius Gurlitt war diese Strategie sehr erfolgreich angewendet worden. Es gebe auch keinen Anlass, warnte Villalón, die Speicherung nicht auf maximal ein Jahr zu beschränken. Danach könnten die Angaben archiviert werden. In der Richtlinie sind bis zu zwei Jahre bis zur symbolischen Löschung und gleichzeitiger Überspielung in einen offiziell nicht-existierenden verfassungsgemäßen Speicher vorgesehen.
Im Kampf gegen "Unflat": Wikipedia im Visier
2 Kommentare:
Auch wenn unser Reichskanzler W.G.G.Ebel aus Zehlendorf zu Recht einen Jagdschein hat: Dieser ganze Puff ist dennoch illegal.
Dann werde ich in Zukunft ppq ganz kritisch monitoren, denn ich habe den Eindruck, daß das Bundesblogampelamt ppq nutzt, um das Volk auf schmerzhafte Neologismen vorzubereiten!
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