Mit einem neuen Verbot des Ausschanks von Alkohol in nachfüllbaren Gläsern will die EU Verbraucher vor schlechtem Bier schützen. Zu oft wurde in Restaurants bei den Fassbier geschummelt. Um Fassbrause macht sich die EU jedoch noch keine Sorgen.
Nach einer EU-Neuregelung dürfen Gastronomiebetriebe ab dem 1. Januar 2014 Bier ausschließlich in nicht nachfüllbaren und versiegelten Flaschen anbieten, wie ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel bestätigte. Die Vorschrift soll dem Verbraucherschutz dienen: Damit werde sichergestellt, dass der Restaurantkunde auch genau das Bier bekommen, das er bestellt habe, und keinen minderwertigen Ersatz aus einer Rabattaktion einer großen Großhandelskette angedreht bekomme, sagte der Sprecher, der auch auf Hygiene-Probleme hinwies.
Für ebenfalls auf Gasthaustischen zu findende Essigkaraffen, Colagläser, Tabascoflaschen oder Salzstreuer gibt es jedoch keine Regelung. Es werde aber daran gearbeitet, auch diese offene Flanke für Schummeler, Panscher und Fälscher zu schließen, hieß es in Brüssel. Die Neuregelung des Bierausschanks als Verbot für offene Getränke ist Teil eines Aktionsplans der EU, nach und nach alles zu verbieten, um das Image der europäischem Gemeinschaft bei den Bürgern zu fördern – die Europäische Union ist größter Hersteller, Konsument und Exporteur von Bier der Welt.
Demnach müssen künftig auf Bierflaschen, die als einzige Ausschankbehältnisse in Restaurants und Kneipen zulässig sind, generell Herkunft und Art des Bieren, Kaloriengehalt, Flurstücks der Hopfenplantage, Vorname des Mähdrescherführers, Anschriften aller an der Herstellung des Endprodukts beteiligten Firmen, die letzten vier Jahresabschlüsse und die Höhe der gezahlten Körperschaftssteuern besser und lesbarer ausgezeichnet werden. Die Bestimmungen passierten in dieser Woche ein Expertengremium der EU-Mitgliedstaaten, das von sieben Experten aus acht Ländern gewählt wurde. Die Mehrheit des hochrangigen Gremiums hatte sich dafür ausgesprochen. Die Kommission bekam somit grünes Licht, ihre Pläne umzusetzen.
Nach einer EU-Neuregelung dürfen Gastronomiebetriebe ab dem 1. Januar 2014 Bier ausschließlich in nicht nachfüllbaren und versiegelten Flaschen anbieten, wie ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel bestätigte. Die Vorschrift soll dem Verbraucherschutz dienen: Damit werde sichergestellt, dass der Restaurantkunde auch genau das Bier bekommen, das er bestellt habe, und keinen minderwertigen Ersatz aus einer Rabattaktion einer großen Großhandelskette angedreht bekomme, sagte der Sprecher, der auch auf Hygiene-Probleme hinwies.
Für ebenfalls auf Gasthaustischen zu findende Essigkaraffen, Colagläser, Tabascoflaschen oder Salzstreuer gibt es jedoch keine Regelung. Es werde aber daran gearbeitet, auch diese offene Flanke für Schummeler, Panscher und Fälscher zu schließen, hieß es in Brüssel. Die Neuregelung des Bierausschanks als Verbot für offene Getränke ist Teil eines Aktionsplans der EU, nach und nach alles zu verbieten, um das Image der europäischem Gemeinschaft bei den Bürgern zu fördern – die Europäische Union ist größter Hersteller, Konsument und Exporteur von Bier der Welt.
Demnach müssen künftig auf Bierflaschen, die als einzige Ausschankbehältnisse in Restaurants und Kneipen zulässig sind, generell Herkunft und Art des Bieren, Kaloriengehalt, Flurstücks der Hopfenplantage, Vorname des Mähdrescherführers, Anschriften aller an der Herstellung des Endprodukts beteiligten Firmen, die letzten vier Jahresabschlüsse und die Höhe der gezahlten Körperschaftssteuern besser und lesbarer ausgezeichnet werden. Die Bestimmungen passierten in dieser Woche ein Expertengremium der EU-Mitgliedstaaten, das von sieben Experten aus acht Ländern gewählt wurde. Die Mehrheit des hochrangigen Gremiums hatte sich dafür ausgesprochen. Die Kommission bekam somit grünes Licht, ihre Pläne umzusetzen.
5 Kommentare:
Ein Zeichen herrlicher Liberalität, sich im Verbraucherschutz für diese Vorgehensweise und nicht den sozialdemokratischen Vorschlag eines staatlich bestellten, in jedem Ausschank wachenden Qualitäts- und Gütekontrolleurs entschieden zu haben.
"Vorname des Mähdrescherführers"
Nur Vorname? Die politische Gesinnung will ich schon wissen.
Bier vom Rechten?
Es würde mir im Halse stecken bleiben.
Deutschland konnte in Brüssel klare Kante zeigen und ein EU-weites Abfüllverbot in braunen Flaschen durchsetzen. Dieses tritt gleichzeitig mit dem Faßbierverbot in Kraft.
Normalerweise verkaufen LandwirtInnen seit tausenden von Jahren schon weit vor der Ernte diese zu einem Festbetrag an Großhändler. Dies gilt auch für Gerste und Hopfen. Wie die Forschungen von Mielke, Trittin, Göring, Göring-Eckardt und anderen Mördern, Sozialwirten und Studienabbrechern ergeben haben, handelt es sich hierbei um „Spekulation“. Der Sinn soll angeblich darin liegen die mittelständischen Betriebe vor Ernterisiken zu schützen. Der Kunde/Wutbürger hat aber ein Recht auf spekulationsfreies Bier! Ich denke die EU-Funktionärselite aus nachweislichen Nichtskönnern hat hier ein weiteres großes Aufgabenfeld in der Zerstörung einer verfehlten Kultur. Ich darf hier auch darauf hinweisen, dass in der Weltgesundheitsorganisation durch die entsprechenden Irren schon daran gearbeitet wird in menschlichen Ansiedlungen den Genuss von Alkohol durch Schließung von Bars und Restaurants zu erschweren. (siehe: http://sciencefiles.org/2013/05/16/who-strategie-gegen-alkohol-bars-und-restaurants-verbieten/)
Vorname? Das Geschlecht ist doch viel wichtiger!
Kommentar veröffentlichen