Seit Zypern zittert Europa um seine Spargroschen, die nach den neuen Plänen der EU-Kommission künftig oberhalb eines Betrages von 100.000 Euro zu Rettungszwecken abgeschöpft werden können. Euro-Gruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem hat die Teilenteignung aller übermäßig wohlhabenden Inhaber von Spargroschen, wie sie das Rettungspaket für Zypern vorsieht, zum Modell für die ganze Eurozone ausgerufen. Das Friedensprojekt Europa sei damit an einen Wendepunkt im Kampf gegen die Schulden- und Bankenkrise gelangt: Nicht mehr nur Anleihegläubiger und Eigentümer von Banken müssten künftig ihren Anteil der weiteren Stärkung des gemeinsamen Währungsraumes tragen, sondern auch Kunden der Institute, sofern sie unanständig hohe Beträge von mehr als 100.000 Euro auf ihren Konten horteten.
Dijsselbloem relativierte seine Aussagen später und dementierte den Eindruck, er habe zur Kapitalflucht aus Europa aufrufen wollen. Inzwischen haben Experten die jüngsten Rettungsmaßnahmen für das Kleinsparer-Board PPQ durchleuchtet und Entwarnung gegeben: Fünfzehn Monate nach der Neudefinition der freiwilligen Einlagesicherung der Banken seien Guthaben auch in Deutschland zwar nicht mehr unbegrenzt sicher und von Angela Merkel in voller Höhe persönlich garantiert. Doch unter Beachtung einiger Vorsichtsmaßnahmen ist es offenbar möglich, Guthaben nahezu unbegrenzt durch die zumindest theoretisch noch angebotene staatliche Garantie für Beträge von bis zu 100.000 Euro garantieren zu lassen.
Dazu, so die Anlageexperten, sollen sich Bankkunden am besten an Rudi Dutschkes Ratschlag "schafft zwei, drei, viele Vietnam" orientieren und für ihr Vermögen eins, zwei, viele Konten einrichten. Da die 100.000 Garantie sich auf ein Konto bei einer Bank bezieht, sind nach dem neuen europäischen sogenannten Zypern-Standard nunmehr für 200.000 Euro zwei Konten, für 300.000 drei Konten und so weiter notwendig. Wer 800.000 Euro besitzt, muss künftig acht Konten unterhalten und dabei beachten, dass er dies bei möglichst acht verschiedenen Banken tut. Zwar findet sich nirgendwo eine Regelung dazu, ob die staatliche Garantie sich auf jedes Konten, jeden Kontoinhaber oder anteilmäßig auf Gemeinschaftskonten bezieht. Doch im Falle Zypern habe die staatliche Garantie pro Konto und Bank gegolten, so dass die EU erst im Wiederholungsfall rückwirkend eine andere Regelung treffen wird.
Bis dahin ist allerdings auch die derzeit von vielen Deutsche für gültig gehaltene Garantie der 100.000 Euro durch den Staat eher symbolischer Natur. Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits vor Jahren in einer Erläuterung des sogenannten Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes klargestellt, dass „die Einlagensicherung in einem gewissen Umfang die Rückzahlungsansprüche der Kunden eines Kreditinstituts gewährleistet, falls die jeweilige Bank nicht in der Lage sein sollte, die Einlagen des Kunden zurückzuzahlen.“
In „gewissem Umfang“ bedeutet derzeit nach allgemeiner Auffassung 100.000 Euro vom Staat. Doch Überraschung: Weder von dieser Summe noch vom Staat ist im Gesetz die Rede.
Dijsselbloem relativierte seine Aussagen später und dementierte den Eindruck, er habe zur Kapitalflucht aus Europa aufrufen wollen. Inzwischen haben Experten die jüngsten Rettungsmaßnahmen für das Kleinsparer-Board PPQ durchleuchtet und Entwarnung gegeben: Fünfzehn Monate nach der Neudefinition der freiwilligen Einlagesicherung der Banken seien Guthaben auch in Deutschland zwar nicht mehr unbegrenzt sicher und von Angela Merkel in voller Höhe persönlich garantiert. Doch unter Beachtung einiger Vorsichtsmaßnahmen ist es offenbar möglich, Guthaben nahezu unbegrenzt durch die zumindest theoretisch noch angebotene staatliche Garantie für Beträge von bis zu 100.000 Euro garantieren zu lassen.
Dazu, so die Anlageexperten, sollen sich Bankkunden am besten an Rudi Dutschkes Ratschlag "schafft zwei, drei, viele Vietnam" orientieren und für ihr Vermögen eins, zwei, viele Konten einrichten. Da die 100.000 Garantie sich auf ein Konto bei einer Bank bezieht, sind nach dem neuen europäischen sogenannten Zypern-Standard nunmehr für 200.000 Euro zwei Konten, für 300.000 drei Konten und so weiter notwendig. Wer 800.000 Euro besitzt, muss künftig acht Konten unterhalten und dabei beachten, dass er dies bei möglichst acht verschiedenen Banken tut. Zwar findet sich nirgendwo eine Regelung dazu, ob die staatliche Garantie sich auf jedes Konten, jeden Kontoinhaber oder anteilmäßig auf Gemeinschaftskonten bezieht. Doch im Falle Zypern habe die staatliche Garantie pro Konto und Bank gegolten, so dass die EU erst im Wiederholungsfall rückwirkend eine andere Regelung treffen wird.
Bis dahin ist allerdings auch die derzeit von vielen Deutsche für gültig gehaltene Garantie der 100.000 Euro durch den Staat eher symbolischer Natur. Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits vor Jahren in einer Erläuterung des sogenannten Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes klargestellt, dass „die Einlagensicherung in einem gewissen Umfang die Rückzahlungsansprüche der Kunden eines Kreditinstituts gewährleistet, falls die jeweilige Bank nicht in der Lage sein sollte, die Einlagen des Kunden zurückzuzahlen.“
In „gewissem Umfang“ bedeutet derzeit nach allgemeiner Auffassung 100.000 Euro vom Staat. Doch Überraschung: Weder von dieser Summe noch vom Staat ist im Gesetz die Rede.
2 Kommentare:
„Dijsselbloem relativierte seine Aussagen später und dementierte den Eindruck, er habe zur Kapitalflucht aus Europa aufrufen wollen.“
Wie kommt das eigentlich?
Allein dieses Ding zeigt doch, dass unsere führenden Genossen keinen blassen Schimmer haben. Die torkeln rum wie ein blinder Hund, der mit seiner Schnauze mal da und mal dorthin tappt und manchmal sogar was Essbares findet.
Wie kann man diesen Gestalten über noch ein Wort glauben?
Und vor allem: Wie kann man so was noch wählen?
Es spielt doch überhaupt keine Rolle mehr, wie dumm oder schlecht die Opposition ist. Noch dümmer und verkommener als die Funktionäre der EUdSSR können die gar nicht sein.
Jesaja 41.24
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